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EnergieReihe Industriestrompreis, Teil 2 von 9

Industrie­strom­preis 2026: Für wen? Voraussetzungen, Branche, Standort

Stand Veröffentlicht

Für wen gilt der Industriestrompreis? Es hängt nicht an der Größe eines Unternehmens, sondern daran, was an seinem Standort hergestellt wird. Welche Branchen auf der Liste stehen, warum jeder Standort für sich zählt und welchen Nachweis das BAFA und ab 10 Gigawattstunden der Prüfungsvermerk verlangen.

Juni 2026: Das Energiemanagement der Gruppe will wissen, für welche Werke sich ein Antrag lohnt. Auf dem Tisch liegen drei Stromrechnungen und die Branchenliste aus den europäischen Beihilfeleitlinien.

Wer bekommt den Industrie­strom­preis?

Berechtigt sind stromintensive Branchen im Wettbewerb. Gemeint sind Unternehmen aus Branchen, die viel Strom brauchen und stark im internationalen Wettbewerb stehen, gleich wie groß sie sind. Welche das sind, legt eine Liste aus den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 fest, oft KUEBLL-ListeKurzform der Leitlinien der EU-Kommission für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022. Für den Industriestrompreis zählen die Branchen ihrer Teilliste 1 mit erheblichem Verlagerungsrisiko. genannt, genauer deren erste Teilliste mit den Branchen mit erheblichem Verlagerungsrisiko.

Nur diese druckt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung.) im Anhang seines Merkblatts ab. Eine Mindestmenge Strom verlangt die Richtlinie nicht, die Rechtsform spielt keine Rolle, und auch kleine und mittlere Unternehmen kommen infrage. Antragsberechtigt ist allerdings nur ein rechtlich selbstständiges Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb mit eigener Gewinnerzielungsabsicht führt.

Steht meine Branche auf der KUEBLL-Liste?

Sie reicht weit über die Schwerindustrie hinaus. Neben Zement, Stahl, Aluminium, Papier, Glas und Grundstoffchemie stehen dort etwa:

  • Kunststoffwaren
  • Eisengießereien
  • Schmiedeteile
  • Wärmebehandlung
  • Sägewerke
  • Batterien
  • Kabel

Weitere Branchen können hinzukommen, wenn die EU-Kommission das entscheidet. Wer die Besondere AusgleichsregelungBegrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für stromkostenintensive Unternehmen nach dem Energiefinanzierungsgesetz, beantragt beim BAFA bis 30. Juni für das folgende Jahr. Lässt sich mit dem Industriestrompreis verbinden. nutzt, findet viele Branchen wieder, muss den eigenen Standort aber trotzdem abgleichen: Branchen, die nur auf der zweiten Teilliste stehen, sind hier nicht berechtigt, und eine Berechtigung bei der StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht. bedeutet nicht automatisch eine Berechtigung beim Industrie­strom­preis.

Zählt das Unternehmen oder der Standort?

Eingeordnet wird jede AbnahmestelleAlle zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, mit eigenen Zählern an allen Netzanschlüssen und eigenen Erzeugungsanlagen. Branche und Verbrauch werden je Abnahmestelle bestimmt. für sich, also ein zusammenhängendes Betriebsgelände mit eigenen Zählern, und im Konzern jede Gesellschaft einzeln. Bei der Autoschmiede stehen die Schmiede und die Eisengießerei auf der Liste, das Montagewerk nicht, weil die Montage von Fahrzeugteilen fehlt. Zwei Gesellschaften stellen deshalb einen Antrag, die dritte nicht.

Abb. 1: Jeder Standort zählt für sich (eigene Darstellung nach dem BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A, Stand 04.08.2026; Beispiel erfunden)

Passiert an einem Standort mehreres, entscheidet der Schwerpunkt der Tätigkeit, eingeordnet nach der Klassifikation der Wirtschaftszweig (WZ-Code)Kennziffer eines Wirtschaftszweigs in der Klassifikation des Statistischen Bundesamts, etwa 24.51 für Eisengießereien. Für den Industriestrompreis gilt die Ausgabe 2008 (WZ 2008); nachgewiesen im Regelfall per Bescheinigung des statistischen Landesamts. in der Ausgabe 2008, und maßgeblich ist der Stand am Jahresende, für 2026 also der Zustand am 31.12.2026. Wer in diesem Jahr umbaut, Produktion verlagert oder eine Sparte verkauft, sollte das mitdenken.

Wie belegt das Unternehmen seine Branche?

Im Regelfall über das Landesamt. Zum Nachweis gehören:

  • Eine aktuelle Bescheinigung des Statistischen Landesamts, die das Unternehmen und seine Betriebsstätten einordnet; anfragen sollte man früh beim Landesamt am Sitz des Unternehmens.
  • Angaben zum Betriebszweck.
  • Die Einwilligung, dass das BAFA die Einordnung beim Landesamt abfragen darf.
  • Ab 10 Gigawattstunden je Antrag: der Prüfungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer, der auch die Branchenzuordnung bestätigt; in der Gruppe gilt das nur für die Schmiede.

Passt die Einordnung des Landesamts nicht mehr, etwa weil sich die Produktion verändert hat, ist das BAFA nicht an sie gebunden und darf selbst prüfen. Eine kurze Erläuterung im Antrag, was an einem Standort wie hergestellt wird, hilft deshalb; ob das Landesamt seine Einordnung anpasst, klärt man am besten früh mit dem Landesamt selbst. Auch in der Prüfung gilt: Je klarer die Begründung, desto weniger Rückfragen.

Wann scheitert es trotz passender Branche?

Zwei Ausschlussgründe gelten unabhängig von der Branche:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

    im Sinne des EU-Beihilferechts. Die Richtlinie nennt dafür insbesondere ein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren und die Eintragung im Schuldnerverzeichnis; dazu kann auch zählen, wer durch Verluste mehr als die Hälfte seines Stammkapitals verloren hat.

  • Offene Rückforderung

    Ausgeschlossen ist auch, wer einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission zu einer früheren Beihilfe nicht nachgekommen ist.

Tritt so ein Fall nach dem Antrag ein, ist er dem BAFA zu melden, ebenso die Stilllegung oder Verlegung eines Standorts.

Wie bereitet man den Branchennachweis vor?

Die Arbeit beginnt beim Wirtschaftszweig, für jede Gesellschaft und jeden Standort:

  1. Den Wirtschaftszweig nach der Ausgabe 2008 ermitteln.
  2. Ihn mit der Liste abgleichen.
  3. Ihn vom Landesamt bescheinigen lassen.
  4. Bei gemischten Standorten den Schwerpunkt begründen; sofern nötig, ermittelt das Unternehmen dafür nach den Hinweisen des BAFA den Anteil der Tätigkeiten an der Brutto­wert­schöpfung.

Die Autoschmiede weiß danach, dass zwei ihrer drei Werke dabei sind. Der größere Aufwand liegt bei den Strommengen; welcher Strom zählt, erklärt Teil 6, und alle Teile der Reihe listet die Übersichtsseite.

FAQ

Was ist die KUEBLL-Liste?
Die Branchenliste aus den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022. Für den Industrie­strom­preis zählt ihre erste Teilliste, die das BAFA im Anhang seines Merkblatts abdruckt.
Gibt es einen Mindeststromverbrauch?
Nein. Ab 10 Gigawattstunden je Antrag braucht der Antrag aber einen PrüfungsvermerkSchriftliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über geprüfte Angaben. Beim Industriestrompreis ab 10 Gigawattstunden je Antrag nötig: Er bestätigt mit hinreichender Sicherheit Branche, Stromverbrauch und Abgrenzung zur Strompreiskompensation..
Zählt das ganze Unternehmen oder der einzelne Standort?
Der einzelne Standort, genauer jede Abnahmestelle; im Konzern stellt jede Gesellschaft ihren eigenen Antrag.
Was gilt, wenn die Einordnung des Landesamts nicht passt?
Das BAFA ist an sie nicht gebunden. Eine kurze Erläuterung zum Schwerpunkt der Produktion hilft im Antrag und in der Prüfung.

Erstgespräch, 25 Minuten

Prüfungs­vermerk für den Industrie­strom­preis

Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört ein Prüfungsvermerk zum Antrag. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Antrag ihn braucht und was dafür geprüft wird.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
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Alle Teile der Reihe Industriestrompreis

Teil 2 von 9. Der nächste Teil erscheint am 27.10.2026.

Teil 3 erscheint am 27.10.2026

  1. ÜbersichtIndustrie­strom­preis 2026: Überblick, Antrag, FristenÜbersicht lesen
  2. Teil 1Was ist der Industrie­strom­preis und was bringt er?Artikel lesen
  3. Teil 2Für wen gilt er? Branche und StandortSie lesen diesen Teil
  4. Teil 3Erscheint am 27.10.2026
  5. Teil 4Erscheint am 29.10.2026
  6. Teil 5Erscheint am 03.11.2026
  7. Teil 6Erscheint am 05.11.2026
  8. Teil 7Erscheint am 10.11.2026
  9. Teil 8Erscheint am 12.11.2026
  10. Teil 9Erscheint am 17.11.2026