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EnergiePrüfung

Prüfungen für Energie­versorger: EEG, KWKG, Konzessions­abgaben, § 19 StromNEV

Ihre EEG- und KWKG-End­abrechnung, § 19 StromNEV und Konzessions­abgaben: jede Abrechnung mit eigenem Prüfungs­vermerk, rückwärts geplant von ihrer Frist.

Das Frühjahr ist der Engpass

Netz­betreiber und Stadtwerke rechnen jedes Jahr Umlagen, Förderungen und Abgaben ab. Drei Fristen liegen zwischen 31. März und 31. Juli, die vierte steht im Konzessions­vertrag.

  1. 31. MärzKWKG
  2. 31. MaiEEG/KWKG-End­abrechnung
  3. 31. Juli§ 19 StromNEV
  4. Termin laut VertragKonzessions­abgaben

Fällt alles ins Frühjahr, konkurrieren Daten­aufbereitung und Prüfung um dieselben Wochen.

Eine Datenbasis, vier Testate

  1. KWKG-Prüfungenan BAFA und Netz­betreiber31. MärzIDW PH 9.970.34
  2. EEG- und KWKG-End­abrechnungan den Übertragungs­netz­betreiber31. Mai§ 55 EnFG
  3. Netz­entgelte § 19 StromNEVan den Übertragungs­netz­betreiber31. JuliIDW PH 9.970.30
  4. Konzessions­abgaben-Abrechnungan die Gemeindelaut KonzessionsvertragIDW PH 9.970.64, .67

Nicht jedes Testat ist Pflicht

  1. immer
    • EEG- und KWKG-End­abrechnungfür zusammengefasste End­abrechnungen§ 55 Abs. 1 S. 1 EnFG
  2. unter Bedingungen
    • KWKGAnlagen über 2 MW, solange sie Zuschläge erhalten§ 15 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG
    • § 19 StromNEVauf Verlangen des Übertragungs­netz­betreibers§ 19 Abs. 2 S. 15 StromNEV; IDW PH 9.970.30
    • Konzessions­abgaben-Abrechnungan die Gemeinde, geprüft, wenn der Konzessions­vertrag es verlangtKonzessionsvertrag; IDW PH 9.970.64, .67
  3. freiwillig
    • KAV-NachweisLieferant belegt dem Netz­betreiber per Testat, dass niedrigere Konzessions­abgaben gelten§ 2 Abs. 6 S. 3 KAV

Wo wir in Ihrem Abrechnungsjahr prüfen

  1. Pflichten klärenWelche Testate Pflicht sind und welche nur auf Verlangen.
  2. Rückwärts planenVon den Fristen 31. März, 31. Mai und 31. Juli aus.
  3. PrüfenJede Abrechnung für sich, sobald sie steht.
  4. EinreichenBeim Übertragungs­netz­betreiber, beim BAFA oder bei der Gemeinde.

Wer Ihre Testate prüft

„Wir haben in Zusammenarbeit mit justReporting sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Prüfungen erfolgten sehr gründlich, zuverlässig, fair und effizient.“

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Was Versorger vor der Testatsaison fragen

Wer darf KWKG-Abrechnungen prüfen?

Wirt­schafts­prüfer, Wirt­schafts­prüfungs­gesellschaften, genossenschaftliche Prüfungs­verbände, vereidigte Buchprüfer und Buch­prüfungs­gesellschaften.

Muss die Konzessions­abgaben­abrechnung gegenüber der Gemeinde geprüft werden?

Nur, wenn der Konzessions­vertrag es vorsieht. Davon getrennt ist der KAV-Nachweis: Mit ihm belegt der Lieferant dem Netz­betreiber per Testat, dass niedrigere Konzessions­abgaben gelten.

Welche Testate sind für Netz­betreiber Pflicht?

Pflicht ist das Testat der zusammengefassten EEG- und KWKG-End­abrechnung, vorzulegen beim vorgelagerten Übertragungs­netz­betreiber bis 31. Mai (§ 55 Abs. 1 S. 1 EnFG). Weitere End­abrechnungen und Mitteilungen testiert ein Prüfer auf Verlangen des Netz­betreibers (§ 55 Abs. 1 S. 2 EnFG).

Bis wann ist die Abrechnung nach § 19 StromNEV einzureichen?

Netz­betreiber legen dem Übertragungs­netz­betreiber die Jahresabrechnung über entgangene Erlöse aus individuellen Netz­entgelten bis 31. Juli des Folgejahres vor. Der Prüfungshinweis dazu ist IDW PH 9.970.30.

Braucht unsere KWK-Anlage ein Testat?

Ja, bei mehr als 2 MW elektrischer KWK-Leistung, solange sie Zuschläge erhält: Die Abrechnung für das Vorjahr geht bis 31. März geprüft an BAFA und Netz­betreiber. Bis 2 MW genügen die Angaben bis 31. März ohne Prüfung (§ 15 Abs. 2, 3 und § 30 KWKG).

Prüfen Sie auch den Jahres­abschluss des Stadtwerks?

Ja. Bei Netz­betreibern und vertikal integrierten Stadtwerken umfasst die Abschluss­prüfung auch die Rechnungslegung zur Entflechtung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Ist die Gemeinde mehrheitlich beteiligt, kann sie zusätzlich die Prüfung nach § 53 HGrG verlangen.

Was kostet die Prüfung der Testate?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand. Den Rahmen nennen wir nach dem Erst­gespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.

Erstgespräch, 25 Minuten

Ihre Testate in einem Zeitplan

Nennen Sie uns Ihre Abrechnungen und Termine. Im Erst­gespräch sagen wir, was geprüft werden muss und was nicht.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorar­rahmen erfahren

Hilfreich: Ihre Terminliste und die Testate des Vorjahres.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen immer mit einem Wirt­schafts­prüfer vom Fach.Kostenfrei, unverbindlich, per Microsoft Teams.

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