ESRS
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- ESRS 2026 (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563)
Tritt am 10.11.2026 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre ab 1.1.2027 (Art. 3); für 2026 beginnende Geschäftsjahre wahlweise anwendbar (Art. 2).
- ESRS 2023 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772)Set 1
Konsolidierte Fassung vom 1.1.2025, inkl. 2025/1416. Für Geschäftsjahre ab 2025; für 2026 beginnende wahlweise anwendbar; ab 2027 gelten die Anhänge nach 2026/1563.
- Textwiedergabe nach dem Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L, 2026/1563, 21.9.2026).
- Konsolidierte Fassung nach EUR-Lex (CELEX 02023R2772-20250101), nur zur Information und ohne Rechtswirkung.