Prüfung
Jahresabschlussprüfung direkt mit dem Wirtschaftsprüfer
Überschreitet Ihre GmbH an zwei Stichtagen in Folge zwei von drei Schwellen, wird ihr Jahresabschluss prüfungspflichtig. Ungeprüft kann er nicht festgestellt werden. Wir prüfen gesetzlich oder freiwillig.
Bestätigungsvermerk
MusterJahresabschluss
§ 322 HGB
- Prüfungsurteile
- Grundlage für die Prüfungsurteile
- Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Wirtschaftsprüfer
Sind Sie prüfungspflichtig?
Welche Werte überschreiten Sie an den letzten beiden Abschlussstichtagen?
Kreuzen Sie je Stichtag an, welche Werte Sie überschreiten.
- Voraussichtlich klein
- Im Blick behalten
- Voraussichtlich prüfungspflichtigOhne Prüfung kein festgestellter Abschluss (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB).
Noch offen: Kreuzen Sie je Stichtag an, welche Werte Sie überschreiten.
Gesetz, Kommune, Bank oder Käufer: Wer die Prüfung verlangt, bestimmt ihre Form
Wann wir vor und nach dem Stichtag prüfen
- Prüfer wählenVor Ablauf des Geschäftsjahres.
- VorprüfungProzesse und Risiken, vor dem Stichtag.
- HauptprüfungNach dem Stichtag, sobald Ihr Abschluss aufgestellt ist.
- Vermerk und BerichtAn Geschäftsführung und Aufsichtsorgan.
Wer Ihren Bestätigungsvermerk unterschreibt
- Eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitglied im IDW (öffnet in neuem Tab)Im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. Es unterschreibt der Wirtschaftsprüfer, mit dem Sie sprechen.
- Spezialisiert auf Energie, Nachhaltigkeit und BewertungUnsere Schwerpunkte sind Energie, Nachhaltigkeit und Unternehmensbewertung. Wir bewerten nach IDW S 1, auch Stadtwerke und Netze.
- Mit Big-4-HintergrundIhr Wirtschaftsprüfer hat das Prüfen bei Big-4-Gesellschaften gelernt, in Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung.
„Wir haben in Zusammenarbeit mit justReporting sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Prüfungen erfolgten sehr gründlich, zuverlässig, fair und effizient.“
Was Geschäftsführer zur Abschlussprüfung fragen
Ab wann muss eine GmbH ihren Jahresabschluss prüfen lassen?
Wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der drei Schwellen der kleinen Gesellschaft überschreitet (§ 267 Abs. 1 und 4 HGB); dann gilt § 316 Abs. 1 HGB.
Was kostet die Abschlussprüfung?
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand der Prüfung. Den Rahmen nennen wir nach dem Erstgespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.
Was passiert, wenn ein prüfungspflichtiger Abschluss nicht geprüft wird?
Er kann nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB); stellt eine AG ihn trotzdem fest, ist er nichtig (§ 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Die Offenlegungsfrist läuft weiter, bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro (§§ 325, 335 HGB).
Bleiben wir prüfungspflichtig, wenn wir ein Jahr kleiner sind?
Ja, zunächst. Die Rechtsfolgen der Größenklassen treten erst ein, wenn die Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einzelnes kleines Jahr ändert die Prüfungspflicht nicht.
Wer darf unseren Jahresabschluss prüfen?
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bei mittelgroßen GmbH auch vereidigte Buchprüfer (§ 319 Abs. 1 HGB). Ausgeschlossen ist, wer an Buchführung oder Aufstellung mitgewirkt hat (§ 319 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 HGB).
Was gilt für Netzbetreiber und integrierte Versorger?
Die Prüfung umfasst auch die getrennten Konten je Tätigkeit; der Bestätigungsvermerk nennt das Ergebnis (§ 6b Abs. 3 und 5 EnWG).
Bis wann muss der Abschlussprüfer gewählt sein?
Er soll vor Ablauf des Geschäftsjahres gewählt werden, auf das sich die Prüfung erstreckt (§ 318 Abs. 1 S. 3 HGB). Ist bis dahin keiner gewählt, bestellt ihn das Gericht; den Antrag müssen die gesetzlichen Vertreter stellen (§ 318 Abs. 4 HGB).
Wie wechseln wir den Abschlussprüfer?
Der Abschlussprüfer wird für jedes Geschäftsjahr neu gewählt, in der GmbH von den Gesellschaftern, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 318 Abs. 1 HGB). Ist der Prüfungsauftrag erteilt, ersetzt nur das Gericht den Prüfer, etwa aus Gründen in seiner Person (§ 318 Abs. 3 HGB). Der bisherige berichtet dem neuen auf schriftliche Anfrage (§ 320 Abs. 4 HGB).
Erstgespräch, 25 Minuten
Geprüft im Takt Ihres Abschlusses
Nennen Sie uns Stichtag und Größe. Im Erstgespräch sagen wir, ob und wie geprüft werden muss.
- Anlass und Frist schildern
- Klären, was Ihr Anlass verlangt
- Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren
Hilfreich: Stichtag, die letzten beiden Jahresabschlüsse und Ihre Mitarbeiterzahl; bei einem Prüferwechsel auch der letzte Prüfungsbericht.

Sie sprechen immer direkt mit einem Wirtschaftsprüfer.Ohne Kosten, unverbindlich, per Microsoft Teams.
Lieber per E-Mail oder Telefon?
Antwort auf jede E-Mail innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Ist es dringend, schreiben Sie es dazu: Dann melden wir uns schnellstmöglich.
Was über den Jahresabschluss hinausgeht
- Unternehmensbewertung
Wenn nicht der Abschluss gefragt ist, sondern ein Wert, etwa beim Verkauf.
- VSME-Berichte
Wenn die Bank neben dem Abschluss auch Nachhaltigkeitsdaten verlangt.
- Stromkosten-Entlastungen
Wenn Ihr Unternehmen für Strom reduzierte Umlagen zahlt.