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Prüfung

Jahres­abschluss­prüfung direkt mit dem Wirt­schafts­prüfer

Überschreitet Ihre GmbH an zwei Stichtagen in Folge zwei von drei Schwellen, wird ihr Jahresabschluss prüfungspflichtig. Ungeprüft kann er nicht festgestellt werden. Wir prüfen gesetzlich oder freiwillig.

Sind Sie prüfungspflichtig?

Welche Werte überschreiten Sie an den letzten beiden Abschlussstichtagen?

VorjahrLetzter Stichtag
Bilanzsumme über 7,5 Mio. Euro
Umsatzerlöse über 15 Mio. Euro
Arbeitnehmer über 50 im Jahresdurchschnitt
0 von 30 von 3

Kreuzen Sie je Stichtag an, welche Werte Sie überschreiten.

  • Voraussichtlich klein
  • Im Blick behalten
  • Voraussichtlich prüfungspflichtigOhne Prüfung kein festgestellter Abschluss (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB).

Noch offen: Kreuzen Sie je Stichtag an, welche Werte Sie überschreiten.

Orientierung für Kapitalgesellschaften ohne Kapitalmarktbezug; Sonderfälle besprechen wir im Erstgespräch. § 267 Abs. 1 und 4, § 316 Abs. 1 HGB

Gesetz, Kommune, Bank oder Käufer: Wer die Prüfung verlangt, bestimmt ihre Form

Gesetzliche Abschluss­prüfungJahresabschlüsse mittelgroßer und großer Gesellschaften, Konzern­abschlüsse, wenn sie aufzustellen sind.§ 316 Abs. 1 und 2 HGB
Kommunale UnternehmenErweiterte Prüfung nach § 53 HGrG, wenn die Kommune sie verlangt, mit dem Fragen­katalog nach IDW PS 720.§ 53 HGrG
Freiwillige PrüfungFür Bank, Gesellschafter oder Käufer; mit Bestätigungs­vermerk, wenn der Umfang dem gesetzlichen entspricht.IDW PS 400
Sonder­prüfungenMaBV, Gründung, Verschmelzung, Verwendungsnachweise.§ 16 MaBV, AktG, UmwG

Wann wir vor und nach dem Stichtag prüfen

  1. Prüfer wählenVor Ablauf des Geschäftsjahres.
  2. VorprüfungProzesse und Risiken, vor dem Stichtag.
  3. HauptprüfungNach dem Stichtag, sobald Ihr Abschluss aufgestellt ist.
  4. Vermerk und BerichtAn Geschäftsführung und Aufsichtsorgan.

Wer Ihren Bestätigungs­vermerk unterschreibt

„Wir haben in Zusammenarbeit mit justReporting sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Prüfungen erfolgten sehr gründlich, zuverlässig, fair und effizient.“

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Was Geschäftsführer zur Abschluss­prüfung fragen

Ab wann muss eine GmbH ihren Jahres­abschluss prüfen lassen?

Wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der drei Schwellen der kleinen Gesellschaft überschreitet (§ 267 Abs. 1 und 4 HGB); dann gilt § 316 Abs. 1 HGB.

Was kostet die Abschluss­prüfung?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand der Prüfung. Den Rahmen nennen wir nach dem Erst­gespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.

Was passiert, wenn ein prüfungspflichtiger Abschluss nicht geprüft wird?

Er kann nicht festgestellt werden (§ 316 Abs. 1 S. 2 HGB); stellt eine AG ihn trotzdem fest, ist er nichtig (§ 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Die Offenlegungsfrist läuft weiter, bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro (§§ 325, 335 HGB).

Bleiben wir prüfungspflichtig, wenn wir ein Jahr kleiner sind?

Ja, zunächst. Die Rechtsfolgen der Größenklassen treten erst ein, wenn die Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einzelnes kleines Jahr ändert die Prüfungs­pflicht nicht.

Wer darf unseren Jahres­abschluss prüfen?

Wirt­schafts­prüfer und Wirt­schafts­prüfungs­gesellschaften, bei mittelgroßen GmbH auch vereidigte Buchprüfer (§ 319 Abs. 1 HGB). Ausgeschlossen ist, wer an Buchführung oder Aufstellung mitgewirkt hat (§ 319 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 HGB).

Was gilt für Netz­betreiber und integrierte Versorger?

Die Prüfung umfasst auch die getrennten Konten je Tätigkeit; der Bestätigungs­vermerk nennt das Ergebnis (§ 6b Abs. 3 und 5 EnWG).

Bis wann muss der Abschlussprüfer gewählt sein?

Er soll vor Ablauf des Geschäftsjahres gewählt werden, auf das sich die Prüfung erstreckt (§ 318 Abs. 1 S. 3 HGB). Ist bis dahin keiner gewählt, bestellt ihn das Gericht; den Antrag müssen die gesetzlichen Vertreter stellen (§ 318 Abs. 4 HGB).

Wie wechseln wir den Abschlussprüfer?

Der Abschlussprüfer wird für jedes Geschäftsjahr neu gewählt, in der GmbH von den Gesellschaftern, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 318 Abs. 1 HGB). Ist der Prüfungsauftrag erteilt, ersetzt nur das Gericht den Prüfer, etwa aus Gründen in seiner Person (§ 318 Abs. 3 HGB). Der bisherige berichtet dem neuen auf schriftliche Anfrage (§ 320 Abs. 4 HGB).

Erstgespräch, 25 Minuten

Geprüft im Takt Ihres Abschlusses

Nennen Sie uns Stichtag und Größe. Im Erstgespräch sagen wir, ob und wie geprüft werden muss.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren

Hilfreich: Stichtag, die letzten beiden Jahresabschlüsse und Ihre Mitarbeiterzahl; bei einem Prüferwechsel auch der letzte Prüfungsbericht.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen immer direkt mit einem Wirtschaftsprüfer.Ohne Kosten, unverbindlich, per Microsoft Teams.

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Was über den Jahres­abschluss hinausgeht