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Sprechen Sie direkt mit dem Wirt­schafts­prüfer

25 Minuten per Microsoft Teams, ohne Kosten und unverbindlich: Sie schildern den Anlass, wir sagen, welche Prüfung oder Beratung Sie brauchen und welche nicht.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Jannik HasselWirtschaftsprüfer

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Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland

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Lieber per E-Mail oder Telefon?

+49 211 7407 7093hello@justreporting.eu

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Vom ersten Gespräch zum Auftrag

  1. Erst­gesprächWas das Gespräch kurz macht:
    • Anlass
    • Frist
    • Anforderung
  2. Ein­schätzungSie erhalten Umfang, Zeitplan und Honorar­rahmen.
  3. Auftrags­bestätigungPasst es für Sie, steht alles schriftlich: Gegenstand, Umfang, Vergütung.
  4. StartSie arbeiten direkt mit dem Wirt­schafts­prüfer aus dem Erst­gespräch.

Fragen vor dem ersten Gespräch

Was kostet ein Erstgespräch?

Nichts. Es dauert 25 Minuten und ist unverbindlich. Ein Honorar entsteht erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

Ist das Gespräch vertraulich, bevor ich Mandant bin?

Ja. Die Verschwiegenheit ist nach § 43 Abs. 1 WPO eine Berufspflicht und hängt nicht am Zustandekommen eines Auftrags.

Warum fragen Sie nach einem Ausweis, bevor der Auftrag beginnt?

Weil Wirt­schafts­prüfer nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete des Geldwäsche­gesetzes sind. Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung ist der Vertragspartner zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 GwG).

Oder schreiben Sie uns

Pflicht sind Name, E-Mail und Nachricht. Das Unternehmen hilft uns beim Einordnen.

Antwort innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.

Ist es dringend, schreiben Sie es in Ihre Nachricht: Dann melden wir uns schnellstmöglich.

Bitte keine vollständigen Mandantenunterlagen über dieses Formular. Für die erste Einordnung genügt ein Ausschnitt.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage. Einzelheiten dazu stehen in der Datenschutzerklärung.

Zweck, Rechtsgrundlage, Aufbewahrung
Zweck
Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vorvertraglichen Anfragen, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Beantwortung von Anfragen)
Aufbewahrung
Löschung, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und keine handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.