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Beratung

Testaments­voll­streckung und Treuhand: ein neutraler Dritter

Ein Nachlass mit Unternehmensanteilen, ein Kaufpreis bis zur Bedingung, eine Sicherheit für den Kreditgeber: Wir stehen zwischen den Parteien und geben erst frei, wenn es vereinbart ist.

Testaments­voll­strecker
Erbenerhalten den Nachlass geordnet

Verwaltung bis zur Aufteilung unter den Erben, als Dauervollstreckung grundsätzlich bis zu 30 Jahre. §§ 2197, 2209, 2210 BGB

Drei Fälle, schematisch
  • Testament: Erblasser, Testamentsvollstrecker, Erben. Verwaltung bis zur Aufteilung unter den Erben, als Dauervollstreckung grundsätzlich bis zu 30 Jahre. (§§ 2197, 2209, 2210 BGB)
  • Kaufpreis: Käufer, Treuhänder, Verkäufer. Auszahlung erst, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. (Treuhandvertrag)
  • Sicherung: Sicherungsgeber, Treuhänder, Kreditgeber. Rückgabe oder Verwertung nach dem vereinbarten Sicherungszweck. (Treuhandvertrag)

Freigabe nur mit erfüllter Bedingung

Ohne Testaments­voll­strecker verwalten die Erben den Nachlass gemeinschaftlich. Ohne Treuhänder hält eine Partei, was der anderen erst nach der Bedingung zusteht.

  1. Vertrag oder TestamentAufgabe und Bedingung stehen fest.Treuhandvertrag, Testament
  2. Neutrale VerwaltungDokumentiert, allen Beteiligten gleich berichtet.§ 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO
  3. Bedingung geprüftErfüllt oder nicht, belegt.Treuhandvertrag
  4. FreigabeErst dann zahlen wir aus oder übergeben.Treuhandvertrag

Wir stehen zwischen den Parteien und geben erst frei, wenn es vereinbart ist.

Wann ein neutraler Dritter hilft

Testaments­voll­streckungFür Nachlässe mit Unternehmensanteilen.
  • ErblasserDer letzte Wille wird so umgesetzt, wie er im Testament steht.
  • ErbenEin geordneter Nachlass; die Anteile werden verwaltet, damit das Unternehmen nach dem Erbfall handlungsfähig bleibt.
§§ 2197 ff. BGB
Kaufpreis­treuhandDer Kaufpreis oder ein Teil davon liegt beim Treuhänder.
  • KäuferDas Geld fließt erst, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
  • VerkäuferDer Einbehalt liegt beim Treuhänder, nicht beim Käufer.
Treuhandvertrag
Sicherungs­treuhandWir halten eine Sicherheit für den Kreditgeber.
  • SicherungsgeberDie Sicherheit kommt zurück, sobald der Sicherungszweck entfällt.
  • KreditgeberGesichert, ohne die Sicherheit selbst zu halten.
Treuhandvertrag

So ist der Kaufpreis gesichert

Eigenes AnderkontoDer Kaufpreis liegt auf einem Anderkonto nur für diese Treuhand, getrennt von unserem Vermögen und anderen Mandaten.§ 9 Abs. 1 Berufssatzung WP/vBP
Freigabe nur gegen NachweisWas die Auszahlung auslöst, steht im Treuhandvertrag. Ohne diese Nachweise zahlen wir nicht aus.Treuhandvertrag
BerufshaftpflichtBerufs­haftpflicht­versicherung mit mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall.§ 54 WPO

Wer zwischen den Parteien steht

„[…] Eine Zusammenarbeit, die von Verbindlichkeit, Qualität und einem klaren Blick für praktikable Lösungen geprägt ist.“

Zusammenarbeit, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Was Erblasser und Vertragsparteien vorher wissen wollen

Wer bestimmt den Testaments­voll­strecker?

Der Erblasser im Testament. Er kann auch das Nachlassgericht ersuchen, einen zu ernennen (§ 2200 BGB).

Wie lange kann eine Testaments­voll­streckung dauern?

Als Dauervollstreckung grundsätzlich bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall (§§ 2209, 2210 BGB).

Was kostet ein Testaments­voll­strecker?

Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Dauer. Wir nennen sie nach dem Erst­gespräch schriftlich.

Was darf ein Testaments­voll­strecker?

Er führt die letztwilligen Verfügungen aus, verwaltet den Nachlass und verfügt über die Nachlassgegenstände; bei mehreren Erben bewirkt er die Auseinandersetzung (§§ 2203 bis 2205 BGB). Über Gegenstände, die er verwaltet, kann der Erbe nicht verfügen (§ 2211 BGB).

Kann ein Testaments­voll­strecker entlassen werden?

Nur durch das Nachlassgericht, auf Antrag eines Beteiligten und aus wichtigem Grund, etwa bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung (§ 2227 BGB).

Kann der Erblasser die Befugnisse des Testaments­voll­streckers beschränken?

Ja, im Testament (§ 2208 Abs. 1 BGB), etwa auf einzelne Nachlassgegenstände wie bestimmte Unternehmensanteile.

Wo liegt unser Geld, solange die Treuhand läuft?

Auf einem Anderkonto, das nur für Ihre Treuhand geführt wird. Kontoinhaberin ist unsere Wirt­schafts­prüfungs­gesellschaft als Treuhänderin; das Geld ist getrennt von unserem Vermögen und von anderen Mandaten (§ 9 Berufssatzung WP/vBP). Fiele der Treuhänder in Insolvenz, gehört das Guthaben grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse (§ 47 InsO).

Wer entscheidet, ob die Bedingung erfüllt ist, und was gilt bei Streit?

Der Treuhandvertrag legt fest, welche Nachweise die Auszahlung auslösen, etwa eine gemeinsame Weisung beider Seiten oder bestimmte Unterlagen. Wir zahlen nur gegen diese Nachweise aus. Den Streit selbst entscheiden wir nicht. Bis er geklärt ist, bleibt das Geld auf dem Anderkonto, oder wir hinterlegen es, wie der Vertrag es vorsieht oder § 372 BGB es erlaubt.

Notaranderkonto oder Wirt­schafts­prüfer: Was ist der Unterschied?

Kauf und Abtretung von GmbH-Anteilen beurkundet stets ein Notar (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Geld verwahrt der Notar nur, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht (§ 57 Abs. 2 BeurkG). Ein Wirt­schafts­prüfer als Treuhänder kommt etwa für Einbehalte oder Kaufpreisteile in Betracht, die erst nach dem Vollzug fällig werden. Die rechtliche Gestaltung klären Sie mit Notar oder Anwalt.

Was kostet eine Kaufpreis­treuhand?

Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es dafür nicht; die Vergütung wird vereinbart. Ein Erfolgshonorar ist dabei nicht erlaubt (§ 55 Abs. 1 WPO). Aus dem Geld auf dem Anderkonto entnehmen wir sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Ermächtigung (§ 9 Abs. 2 Berufssatzung WP/vBP). Wir nennen sie nach dem Erst­gespräch schriftlich.

Erstgespräch, 25 Minuten

Den neutralen Dritten festlegen, bevor unterschrieben wird

Schildern Sie uns den Fall, am besten bevor Testament oder Vertrag unterschrieben sind. Im Erstgespräch klären wir, welche Treuhand passt und was sie regeln muss.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren

Hilfreich: Testament, Kaufvertragsentwurf oder Kreditvertrag, soweit vorhanden.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen immer direkt mit einem Wirtschaftsprüfer.Ohne Kosten, unverbindlich, per Microsoft Teams.

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Was bei Nachlass und Treuhand dazukommt