EnergieBewertung
Bewertungen von Stadtwerken und Netzen
Beim Stadtwerksverkauf oder Konzessionswechsel sitzt Ihnen eine Gegenseite mit eigener Zahl gegenüber. Ein begründeter Wert versachlicht die Verhandlung. Wir ermitteln ihn nach IDW S 1, mit der Netzregulierung im Modell.
Gutachten
MusterUnternehmens- und Netzwert
§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WPO
- Anlass
- Verkauf, Beteiligung oder Konzessionswechsel
- Maßstab
- IDW S 1, mit Sensitivitäten
Wirtschaftsprüfer
Beim Konzessionswechsel rechnet jede Seite mit ihrer eigenen Zahl
Geht das Netz an einen neuen Betreiber, zählt der objektivierte Ertragswert. Ein begründeter Wert gibt der Verhandlung eine Grundlage, auf die Sie sich verlassen können und die auch die Gegenseite nachvollziehen kann.
- GemeindeWas ist angemessen?
- AltkonzessionärWas erhalte ich?
- NeukonzessionärWas zahle ich?
Objektivierter Ertragswert des Netzes § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG
Wo wir in Konzession und Transaktion einsteigen
- Anlass klärenKonzessionsende, Verkauf, Beteiligung oder Kaufpreisaufteilung.
- Daten bereitstellenNetzdaten, Erlösobergrenzen, Planung und Verträge.
- Wert ermittelnErtragswert oder DCF, die Regulierung im Modell.
- VerhandelnMit einem Wert, auf den sich Gremien verlassen können.
Wer Ihr Bewertungsgutachten verantwortet
- Eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitglied im IDW (öffnet in neuem Tab)Im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. Es unterschreibt der Wirtschaftsprüfer, mit dem Sie sprechen.
- Spezialisiert auf Energie und NachhaltigkeitPrüfungen zur Besonderen Ausgleichsregelung und Strompreiskompensation. Wir haben ein Prüfprogramm für Grünstrom entwickelt und prüfen die Lieferanten der ZF Friedrichshafen AG weltweit.
- Mit Big-Four-BackgroundGelernt haben wir das Prüfen bei Big-Four-Gesellschaften, über zehn Jahre in Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung.
„[…] Besonders schätze ich die pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise sowie den hohen fachlichen Anspruch. […]“
Was Gemeinden und Stadtwerke vorher klären wollen
Welcher Wert gilt bei der Übernahme eines Netzes nach einem Konzessionswechsel?
Maßgeblich ist der objektivierte Ertragswert, der sich nach den erzielbaren Erlösen bemisst (§ 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG). Die Parteien können eine andere Grundlage vereinbaren.
In welcher Rolle bewerten Sie das Netz?
Eine je Vorgang, im Auftrag festgelegt. Als neutraler Gutachter ermitteln wir den objektivierten Ertragswert, unabhängig von den Wertvorstellungen der Parteien und für jede Seite nachvollziehbar. Als Berater arbeiten wir für die Gemeinde oder einen Konzessionär. Als Schiedsgutachter oder Vermittler führen wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Einigungswert zusammen (IDW S 1).
Können Sie die Kaufpreisallokation für ein Unternehmen erstellen, dessen Abschluss Sie prüfen?
Nein, wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf den geprüften Abschluss auswirkt (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. d HGB). Dann übernimmt ein anderer Prüfer.
Seit wann regelt das Gesetz den Ertragswert für die Netzvergütung?
Seit dem 3. Februar 2017. Seitdem bestimmt § 46 Abs. 2 EnWG: Für die wirtschaftlich angemessene Vergütung ist der objektivierte Ertragswert maßgeblich, der sich nach den zu erzielenden Erlösen bemisst. Eine anders vereinbarte Vergütung bleibt möglich.
Wie viel Vorlauf braucht eine Netzbewertung vor dem Konzessionsende?
Wegenutzungsverträge laufen höchstens 20 Jahre, und die Gemeinde macht das Vertragsende spätestens zwei Jahre vorher im Bundesanzeiger bekannt (§ 46 Abs. 2, 3 EnWG). In diesen zwei Jahren finden Netzdaten, Bewertung und Verhandlung Platz.
Welcher Bewertungsstandard gilt heute?
IDW S 1 in der Fassung 2026, beschlossen am 11. Februar 2026. Er gilt für Bewertungsstichtage nach seiner Veröffentlichung, für frühere nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ertragswert- und DCF-Verfahren bleiben anerkannt.
Was kostet eine Netz- oder Unternehmensbewertung?
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand. Den Rahmen nennen wir nach dem Erstgespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.
Erstgespräch, 25 Minuten
Vor Verkauf oder Konzessionswechsel: zuerst der Wert
Nennen Sie uns Anlass und Zeitplan. Im Erstgespräch klären wir, welcher Wert gebraucht wird; Ziel ist ein Bewertungsurteil, das Bestand hat.
- Anlass und Frist schildern
- Klären, was Ihr Anlass verlangt
- Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren
Hilfreich: Anlass, Zeitplan und die letzten Jahresabschlüsse.

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Was neben der Bewertung ansteht
- Netzbetreiber und Stadtwerke
Wenn für Netz oder Stadtwerk die jährlichen Testate anstehen.
- Treuhand und Testamentsvollstreckung
Wenn beim Verkauf der Kaufpreis bis zum Vollzug bei einem neutralen Dritten liegen soll.
- Unternehmensbewertung
Wenn kein Stadtwerk, sondern ein anderes Unternehmen zu bewerten ist.