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EnergieBewertung

Bewertungen von Stadtwerken und Netzen

Beim Stadtwerksverkauf oder Konzessions­wechsel sitzt Ihnen eine Gegenseite mit eigener Zahl gegenüber. Ein begründeter Wert versachlicht die Verhandlung. Wir ermitteln ihn nach IDW S 1, mit der Netzregulierung im Modell.

Beim Konzessions­wechsel rechnet jede Seite mit ihrer eigenen Zahl

Geht das Netz an einen neuen Betreiber, zählt der objektivierte Ertragswert. Ein begründeter Wert gibt der Verhandlung eine Grundlage, auf die Sie sich verlassen können und die auch die Gegenseite nachvollziehen kann.

  • GemeindeWas ist angemessen?
  • Alt­konzessionärWas erhalte ich?
  • Neu­konzessionärWas zahle ich?

Objektivierter Ertragswert des Netzes § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG

Schematisch, ohne Beträge. Die Parteien können eine andere Grundlage vereinbaren.

Wo wir in Konzession und Transaktion einsteigen

  1. Anlass klärenKonzessionsende, Verkauf, Beteiligung oder Kaufpreisaufteilung.
  2. Daten bereitstellenNetzdaten, Erlös­ober­grenzen, Planung und Verträge.
  3. Wert ermittelnErtragswert oder DCF, die Regulierung im Modell.
  4. VerhandelnMit einem Wert, auf den sich Gremien verlassen können.

Wer Ihr Bewertungs­gutachten verantwortet

„[…] Besonders schätze ich die pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise sowie den hohen fachlichen Anspruch. […]“

Zusammenarbeit, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Was Gemeinden und Stadtwerke vorher klären wollen

Welcher Wert gilt bei der Übernahme eines Netzes nach einem Konzessions­wechsel?

Maßgeblich ist der objektivierte Ertragswert, der sich nach den erzielbaren Erlösen bemisst (§ 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG). Die Parteien können eine andere Grundlage vereinbaren.

In welcher Rolle bewerten Sie das Netz?

Eine je Vorgang, im Auftrag festgelegt. Als neutraler Gutachter ermitteln wir den objektivierten Ertragswert, unabhängig von den Wertvorstellungen der Parteien und für jede Seite nachvollziehbar. Als Berater arbeiten wir für die Gemeinde oder einen Konzessionär. Als Schiedsgutachter oder Vermittler führen wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Einigungswert zusammen (IDW S 1).

Können Sie die Kaufpreis­allokation für ein Unternehmen erstellen, dessen Abschluss Sie prüfen?

Nein, wenn sie sich nicht nur unwesentlich auf den geprüften Abschluss auswirkt (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. d HGB). Dann übernimmt ein anderer Prüfer.

Seit wann regelt das Gesetz den Ertragswert für die Netzvergütung?

Seit dem 3. Februar 2017. Seitdem bestimmt § 46 Abs. 2 EnWG: Für die wirtschaftlich angemessene Vergütung ist der objektivierte Ertragswert maßgeblich, der sich nach den zu erzielenden Erlösen bemisst. Eine anders vereinbarte Vergütung bleibt möglich.

Wie viel Vorlauf braucht eine Netzbewertung vor dem Konzessionsende?

Wegenutzungsverträge laufen höchstens 20 Jahre, und die Gemeinde macht das Vertragsende spätestens zwei Jahre vorher im Bundesanzeiger bekannt (§ 46 Abs. 2, 3 EnWG). In diesen zwei Jahren finden Netzdaten, Bewertung und Verhandlung Platz.

Welcher Bewertungsstandard gilt heute?

IDW S 1 in der Fassung 2026, beschlossen am 11. Februar 2026. Er gilt für Bewertungsstichtage nach seiner Veröffentlichung, für frühere nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ertragswert- und DCF-Verfahren bleiben anerkannt.

Was kostet eine Netz- oder Unter­nehmens­bewertung?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand. Den Rahmen nennen wir nach dem Erst­gespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.

Erstgespräch, 25 Minuten

Vor Verkauf oder Konzessions­wechsel: zuerst der Wert

Nennen Sie uns Anlass und Zeitplan. Im Erst­gespräch klären wir, welcher Wert gebraucht wird; Ziel ist ein Bewertungsurteil, das Bestand hat.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorar­rahmen erfahren

Hilfreich: Anlass, Zeitplan und die letzten Jahresabschlüsse.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen immer mit einem Wirt­schafts­prüfer vom Fach.Kostenfrei, unverbindlich, per Microsoft Teams.

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Was neben der Bewertung ansteht