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Beratung oder Prüfung

EU-Taxonomie: weniger Aufwand für Ihre drei Kennzahlen

Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben: Wir ermitteln Ihre drei Kennzahlen oder prüfen sie. Ohne Berichtspflicht: Melden Sie freiwillig nach der Taxonomie-Methodik, dürfen Banken Ihre Finanzierung in ihre Kennzahlen einrechnen.

Muster

Taxonomie-Kennzahlen

  1. UmsatzAnteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse
  2. CapExAnteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben
  3. OpExAnteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben

Von allen Tätigkeiten zu den konformen

Die EU-Taxonomie zeigt in drei Kennzahlen, welcher Anteil von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben ökologisch nachhaltig ist.

Was zusammen unter 10 Prozent des Umsatzes, der Investitions- oder der Betriebsausgaben liegt, dürfen Sie für diese Kennzahl unbewertet lassen und weisen es gesondert als nicht wesentlich aus.

Art. 2 Abs. 1a bis 1d Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 in der Fassung 2026/73
  1. Alle TätigkeitenWas Ihr Unternehmen tut, nach Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben.
    Zusammen unter 10 Prozent des Gesamtbetrags: darf unbewertet bleiben
  2. TaxonomiefähigTätigkeiten, die in den delegierten Rechtsakten beschrieben sind.
  3. TaxonomiekonformTechnische Bewertungskriterien erfüllt, keine erhebliche Beeinträchtigung, Mindestschutz eingehalten.

Beispiel

Umsatz
100 Mio. Euro
Drei Tätigkeiten
zusammen 9 Mio. Euro, 9 Prozent
Für die Umsatzkennzahl
unbewertet, gesondert als nicht wesentlich ausgewiesen

CapEx und OpEx rechnen Sie getrennt.

Wo wir bei Ihren drei Kennzahlen einsteigen

  1. Tätigkeiten erfassenAlle Tätigkeiten mit Umsatz, CapEx und OpEx.
  2. Fähigkeit prüfenWelche Tätigkeiten die Rechtsakte beschreiben.
  3. Konformität bewertenKriterien, keine erhebliche Beeinträchtigung, Mindestschutz.
  4. Kennzahlen angebenJe Kennzahl fähiger und konformer Anteil.

Wer Ihre Kennzahlen ermittelt oder prüft

„[…] Besonders schätze ich die pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise sowie den hohen fachlichen Anspruch. […]“

Zusammenarbeit, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Was Controlling und Finanzvorstand zur Taxonomie fragen

Wer muss nach der EU-Taxonomie berichten?

Stand 19. Oktober 2026: die Unternehmen mit nichtfinanzieller Erklärung nach §§ 289b, 315b HGB. Nach der CSRD für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (Art. 19a, 29a Richtlinie 2013/34/EU; Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EU) 2020/852).

Was passiert, wenn wir erst 2027 anfangen?

Die Kennzahlen gelten für das ganze Geschäftsjahr. Ordnen Sie Tätigkeiten erst im Lauf des Jahres zu, entstehen die Nachweise zu den Kriterien rückwirkend und unter Zeitdruck.

Lohnt sich die Taxonomie auch ohne Pflicht?

Banken dürfen Finanzierungen an Unternehmen, die ihre Kennzahlen freiwillig melden, in ihre eigenen Taxonomie-Kennzahlen einrechnen (Art. 7 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178). Wer seine Kennzahlen kennt, kann sie im Finanzierungs­gespräch belegen.

Was prüft der Prüfer bei den Taxonomie-Angaben?

Nach der CSRD: mit begrenzter Sicherheit als Teil des Nach­haltig­keits­berichts (Art. 34 Abs. 1 Buchst. aa Richtlinie 2013/34/EU). Bis zum deutschen Umsetzungs­gesetz prüft der Abschlussprüfer nur, ob die Erklärung vorliegt (§ 317 Abs. 2 Satz 4 HGB).

Was heißt taxonomiefähig, was taxonomiekonform?

Taxonomiefähig ist eine Tätigkeit, die in den delegierten Rechtsakten beschrieben ist, unabhängig davon, ob sie die Kriterien erfüllt. Taxonomiekonform ist sie, wenn sie wesentlich zu einem Umweltziel beiträgt, keines der Umweltziele erheblich beeinträchtigt, den Mindestschutz einhält und die technischen Bewertungskriterien erfüllt (Art. 3 Verordnung (EU) 2020/852).

Darf die OpEx-Kennzahl entfallen?

Ja, wenn die Betriebsausgaben für Ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich sind. Dann geben Sie den Gesamtwert des OpEx-Nenners und eine Begründung an (Art. 2 Abs. 1c Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 in der Fassung 2026/73).

Was fragen Konzernkunden ihre Lieferanten zur Taxonomie?

Kauft ein berichtspflichtiger Kunde Ihre Anlage, darf er die Investition als taxonomiekonform zählen, wenn die Anlage aus einer taxonomiekonformen Tätigkeit stammt (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178, Anhang I Nr. 1.1.2.2 Buchst. c). Das setzt voraus, dass Ihre Herstellung eine taxonomiefähige Tätigkeit ist und alle Bedingungen der Konformität erfüllt. Dann liefern Sie die Zuordnung und die Nachweise.

Was kostet die Ermittlung oder die Prüfung der Kennzahlen?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand. Den Rahmen nennen wir nach dem Erst­gespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.

Erstgespräch, 25 Minuten

Wie groß ist Ihr konformer Anteil?

Nennen Sie uns Ihre wichtigsten Tätigkeiten. Im Erstgespräch besprechen wir den Weg zu Ihren drei Kennzahlen.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren

Hilfreich: Umsatz nach Geschäftsbereichen und Ihre Investitionsplanung.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

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Wohin die Taxonomie-Angaben fließen

  • CSRD-Berichte

    Wenn die Angaben geprüft werden und jede Einstufung belegt sein muss.

  • VSME-Berichte

    Wenn Sie nicht unter die CSRD fallen und Kunden oder Bank trotzdem Nachhaltigkeitsdaten verlangen.

  • EmpCo und Transitionspläne

    Wenn mit dem taxonomiekonformen Anteil geworben werden soll.