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NachhaltigkeitBegleitung oder Prüfung

CSRD-Bericht: Betrifft Sie die Pflicht noch?

Nach der CSRD berichten ab Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz. Ihre Daten zählen ab 1. Januar 2027, die Wesent­lichkeits­analyse kommt davor.

Beginn des Berichtsjahrs 2027

Ihre Zahlen gegen die Schwellen

Das Omnibus-Paket hat neu geordnet, wer berichtet. Ob Sie dazugehören, entscheiden zwei Zahlen.

Beide Werte müssen überschritten sein.

1.200
600 Mio. €
Art. 19a Abs. 1 und 3 Richtlinie 2013/34/EU i. d. F. der Richtlinie (EU) 2026/470

Nach den Schwellen voraussichtlich berichtspflichtig

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
200 über 1.000
Nettoumsatz
150 Mio. € über 450 Mio. €

Dann erscheint Ihr Bericht für 2027 im Jahr 2028 im Lagebericht, mit Prüfungs­vermerk. Schließen Sie die Wesent­lichkeits­analyse vorher ab, damit die Datenerhebung am 1. Januar 2027 beginnt; sonst erheben Sie die ersten Monate nachträglich.

Erstgespräch buchen

Das deutsche Umsetzungs­gesetz steht noch aus (Stand 3. Oktober 2026); bis dahin gilt § 289b HGB mit der nichtfinanziellen Erklärung.

Wo wir auf dem Weg zum ersten CSRD-Bericht einsteigen

Wer Ihren Nach­haltig­keits­bericht prüft oder begleitet

„[…] Wir haben uns auf Anraten von Herrn Hassel dafür entschieden, da es für uns die erste Prüfung des Nach­haltig­keits­berichts ist. Dadurch bekommen wir zeitnah Rückmeldung und können immer weiter dazulernen. […]“

Erstellungsbegleitende Prüfung eines ESRS-Berichts, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Was Finanzchefs zur CSRD-Pflicht fragen

Gilt das deutsche CSRD-Umsetzungs­gesetz schon?

Noch nicht (Stand: 3. Oktober 2026). Bis dahin regelt das HGB die nichtfinanzielle Erklärung (§ 289b HGB). Planen Sie trotzdem mit dem Zeitplan der Richtlinie: Das Berichtsjahr beginnt am 1. Januar 2027.

Was passiert, wenn wir erst im Lauf von 2027 anfangen?

Das Berichtsjahr läuft dann schon. Daten der ersten Monate holen Sie nachträglich zusammen, und die Wesent­lichkeits­analyse entsteht unter Zeitdruck neben der Erhebung.

Was dürfen meine Kunden verlangen, wenn ich nicht berichtspflichtig bin?

Ab Geschäftsjahr 2027 dürfen Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte Angaben ablehnen, die ein berichtspflichtiger Kunde für seinen Bericht über den freiwilligen Standard hinaus anfragt (Art. 19a Abs. 3 Richtlinie 2013/34/EU). Der Standard beruht auf dem VSME.

Was prüft der Prüfer beim CSRD-Bericht?

Ob der Bericht der Richtlinie, den ESRS und der EU-Taxonomie entspricht, einschließlich des Verfahrens der Wesent­lichkeits­analyse, mit begrenzter Sicherheit (Art. 34 Abs. 1 Buchst. aa Richtlinie 2013/34/EU).

Was ist eine erstellungsbegleitende Prüfung?

Der Prüfer prüft mit, während Sie den Bericht erstellen: Wesent­lichkeits­analyse, Datenprozesse und Entwürfe in Etappen statt alles am Ende. Befunde kommen früh, wenn Sie sie noch beheben können.

Gelten die vereinfachten ESRS schon?

Die vereinfachten ESRS stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563. Sie tritt am 10. November 2026 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, dürfen Sie zwischen alter und neuer Fassung wählen.

Was kostet die Begleitung oder die Prüfung des CSRD-Berichts?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand. Den Rahmen nennen wir nach dem Erst­gespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.

Erstgespräch, 25 Minuten

Wesent­lichkeits­analyse fertig, bevor Ihr Berichtsjahr beginnt

Nennen Sie uns Beschäftigte, Umsatz und den Stand Ihrer Analyse. Im Erst­gespräch sagen wir, was bis dahin fertig sein sollte.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorar­rahmen erfahren

Hilfreich: Ihre letzte nichtfinanzielle Erklärung oder ein vorhandener Bericht.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen immer mit einem Wirt­schafts­prüfer vom Fach.Kostenfrei, unverbindlich, per Microsoft Teams.

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Antwort auf jede E-Mail innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Ist es dringend, schreiben Sie es dazu: Dann melden wir uns schnellstmöglich.

Was neben dem CSRD-Bericht ansteht