Zum Inhalt springen

EnergiePrüfung

Stromkosten senken: der Prüfungs­vermerk für jede Entlastung

Was eine Entlastung Ihnen bringt, hängt an Verbrauch und Branche; ob sie kommt, oft am Prüfungs­vermerk. Wir prüfen, was BAFA, DEHSt oder Netz­betreiber verlangen, geplant auf Ihre Frist.

374.000 Euro

Industrie­strom­preis 2026, unverbindliches Rechenbeispiel mit 20 GWh je Abnahmestelle

Was Sie erhalten können und was Sie sparen

Ihre Branche nach Anlage 2 EnFG
Wer entscheidet?

Welche Branche in welcher Liste steht, regelt Anlage 2 EnFG nach WZ 2008. Wie Ihr Unternehmen zugeordnet ist, entscheidet das BAFA. Anlage 2 im Wortlaut

Industrie­strom­preis und Besondere Ausgleichs­regelung dürfen nebeneinander gewährt werden. Strom­preis­kompensation kann hinzukommen, nur nicht für dieselben Strommengen wie der Industrie­strom­preis.

  • Industrie­strom­preis 2026Förderprogramm374.000 Euro Auszahlung vom BAFA50 % von 20 GWh mal 3,744 ct/kWh DifferenzpreisPrüfungsvermerk: nötig ab 10 GWh je AntragRichtlinie, BAnz AT 06.05.2026 B1
  • Besondere Ausgleichs­regelung, nur UmlagenGesetzliche Begrenzung224.000 Euro weniger Umlagen im Jahr1,387 ct/kWh Umlagen auf 20 GWh minus 1 GWh Selbstbehalt, 85 % gespartPrüfungsvermerk: im Grundverfahren nicht nötig; zur Jahresmeldung, wenn der Netz­betreiber es verlangt§§ 30, 31 EnFG; Umlagen 2026

Unverbindliches Rechenbeispiel je Abnahmestelle, Sätze für 2026.

Zwei Förderprogramme, zwei gesetzliche Begrenzungen

Förderprogramme zahlen nachträglich, ohne Rechtsanspruch. Gesetzliche Begrenzungen gelten, wenn die Voraussetzungen erfüllt und fristgerecht nachgewiesen sind.

Industrie­strom­preisPrüfungs­vermerk mit hinreichender Sicherheit ab 10 GWh beantragtem Verbrauch.an das BAFAAntrag 31. März 2027, Prüfungs­vermerk 31. Mai 2027, für 2026Nr. 6.3.1 der Richtlinie
Strom­preis­kompensationBescheinigung zum Antrag, bei Erst­anträgen mit Anlagenbegehung.an die DEHStAntrag 2027 für 2026, Frist nach DEHSt-BekanntgabeFörderrichtlinie
Besondere Ausgleichs­regelungPrüfungs­vermerk zur Brutto­wert­schöpfung für den Super-Cap, der Ihre Umlagen je nach Liste auf 0,5 oder 1 % davon begrenzt; dazu das Testat nach § 55 EnFG, wenn der Übertragungs­netz­betreiber es verlangt.an BAFA und ÜbertragungsnetzbetreiberAntrag 30. Juni für das Folgejahr; Meldung 31. Mai für das Vorjahr§§ 31, 32, 55 EnFG
Netz­entgelteGeprüfter Strom­kosten­anteil über 4 % vom Umsatz: Damit begrenzen produ­zierende Unternehmen den Aufschlag für besondere Netznutzung.an den NetzbetreiberGeprüfter Nachweis 31. März für das Vorjahr§ 19 Abs. 2 S. 15 StromNEV

Ihr Jahr in Fristen

Zwischen März und Juni treffen drei Jahre zusammen: Vorjahr melden, laufendes Jahr begrenzt, Folgejahr beantragen.

Strommengen melden, Industrie­strom­preis beantragen

für das Vorjahr

Mitteilung an den Netz­betreiber. Antrag Industrie­strom­preis für 2026 beim BAFA bis 31. März 2027.

§ 52 EnFG; BAFA
  1. 31. März: Strommengen melden, Industriestrompreis beantragen (für das Vorjahr). Mitteilung an den Netzbetreiber. Antrag Industriestrompreis für 2026 beim BAFA bis 31. März 2027. (§ 52 EnFG; BAFA)
  2. 31. Mai: Testierte Meldung, Vermerk zum Industriestrompreis (für das Vorjahr). Mitteilung an den Übertragungsnetzbetreiber, wenn er die Umlagen erhebt, mit Testat auf sein Verlangen. Den Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis ab 10 GWh reichen Sie für 2026 bis 31. Mai 2027 nach. (§§ 52, 55 EnFG; BAFA)
  3. 30. Juni: Antrag Besondere Ausgleichsregelung (Begrenzung für das Folgejahr, Daten bis zum letzten Geschäftsjahr). Beim BAFA. Für den Super-Cap gehört unser Prüfungsvermerk dazu; für den Vermerk ist der 30. Juni eine Ausschlussfrist. (§ 40 Abs. 2 EnFG)

Was eine verpasste Frist kostet

  • 30. JuniSuper-Cap-Vermerk zu spätKein Super-Cap; bei sonst rechtzeitigem Antrag bleibt die Begrenzung auf 15 oder 25 Prozent der Umlagen.§ 40 Abs. 2 EnFG
  • 30. JuniBesAR-Antrag zu spätIm Folgejahr zahlen Sie in aller Regel die vollen Umlagen.§ 40 Abs. 1 EnFG
  • Frist der DEHStStrom­preis­kompensation zu spätFür dieses Abrechnungsjahr entfällt die Kompensation.DEHSt-Leitfaden Nr. 1.4
  • 31. März, 31. MaiJahresmeldung fehlt oder kommt zu spätFür das Vorjahr entfällt die Entlastung; der Netz­betreiber fordert die vollen Umlagen nach.§ 53 Abs. 1 EnFG

Wo wir im Antragsjahr einsteigen

  1. Verfahren klärenWelche Entlastung zu Ihnen passt.
  2. Unterlagen sammelnStrommengen je Abnahmestelle, Branche, Jahresabschlüsse.
  3. Nachweis prüfenPrüfungs­vermerk, Bescheinigung oder Testat.
  4. EinreichenBeim BAFA, bei der DEHSt oder beim Netz­betreiber.

Wer Ihren Prüfungs­vermerk unterschreibt

„[…] Rückfragen wurden schnell beantwortet, das Testat lag fristgerecht vor. […]“

Besondere Ausgleichs­regelung und Industrie­strom­preis, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Was Antragsteller zuerst fragen

Kann auch unser Steuerberater den Prüfungs­vermerk erteilen?

Nur, wenn er zugleich Wirt­schafts­prüfer oder vereidigter Buchprüfer ist. Für Besondere Ausgleichs­regelung und Industrie­strom­preis zählen auch Wirt­schafts­prüfungs­gesellschaften, genossenschaftliche Prüfungs­verbände und Buch­prüfungs­gesellschaften (§ 2 Nr. 12 EnFG; Nr. 6.3.1 der Richtlinie). Die Kern-Bescheinigung zur Strom­preis­kompensation erteilen nur Wirt­schafts­prüfer oder vereidigte Buchprüfer (Nr. 6.1 Abs. 3 der Billigkeits­richtlinie).

Ab wann braucht der Industrie­strom­preis einen Prüfungs­vermerk?

Ab 10 GWh beantragtem anrechenbarem Stromverbrauch. Der Vermerk mit hinreichender Sicherheit bestätigt den Wirtschaftszweig, den anrechenbaren Verbrauch und die Abgrenzung zur Strom­preis­kompensation (Nr. 6.3.1 der Richtlinie). Für das Abrechnungsjahr 2026 können Sie ihn bis 31. Mai 2027 nachreichen.

Können wir Industrie­strom­preis und Strom­preis­kompensation für denselben Strom beantragen?

Nein. Strommengen, für die Sie im selben Abrechnungsjahr Strom­preis­kompensation beantragen, zählen beim Industrie­strom­preis nicht mit: Dieselbe Kilowattstunde wird nur einmal entlastet (Nr. 5.2.2 der Richtlinie). Wer beide Verfahren für ein Jahr nutzt, stellt den Antrag beim BAFA für 2026 bis 15. Juli 2027.

Wann verlangt die DEHSt eine Anlagenbegehung?

Immer beim Erstantrag, beim Wechsel des Wirt­schafts­prüfungsunternehmens und wenn sich Anlagen so ändern, dass es die Angaben im Antrag betrifft. So steht es im Leitfaden der DEHSt für Wirt­schafts­prüfer, Stand Juni 2026.

Steht meine Branche in Liste 1 oder Liste 2?

Anlage 2 EnFG ordnet 116 Branchen nach WZ 2008 zu, 91 in Liste 1 und 25 in Liste 2. Maßgeblich ist der Stand zum Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (§ 35 Abs. 2 EnFG). Wie Ihr Unternehmen zugeordnet ist, entscheidet das BAFA. Die Branchensuche im Entlastungsrechner hilft beim Nachschlagen.

Was kostet die Prüfung?

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand der Prüfung, also nach Verfahren, Abnahmestellen und Unterlagen. Den Rahmen nennen wir nach dem Erst­gespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.

Erstgespräch, 25 Minuten

Ihre nächste Entlastung, geplant auf Ihre Frist

Im Erst­gespräch sagen wir, welche Entlastung in Frage kommt und welchen Nachweis sie braucht.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
  3. Umfang, Zeitplan und Honorar­rahmen erfahren

Hilfreich: letzter Bescheid und Strommengen je Abnahmestelle.

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen immer mit einem Wirt­schafts­prüfer vom Fach.Kostenfrei, unverbindlich, per Microsoft Teams.

Nächste freie Termine

  • Freie Zeiten werden geladen
Erstgespräch buchen
Lieber per E-Mail oder Telefon?

+49 211 7407 7093hello@justreporting.eu

Antwort auf jede E-Mail innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Ist es dringend, schreiben Sie es dazu: Dann melden wir uns schnellstmöglich.

Jenseits der Entlastungen