EnergiePrüfung
Stromkosten senken: der Prüfungsvermerk für jede Entlastung
Was eine Entlastung Ihnen bringt, hängt an Verbrauch und Branche; ob sie kommt, oft am Prüfungsvermerk. Wir prüfen, was BAFA, DEHSt oder Netzbetreiber verlangen, geplant auf Ihre Frist.
374.000 Euro
Was Sie erhalten können und was Sie sparen
Industriestrompreis und Besondere Ausgleichsregelung dürfen nebeneinander gewährt werden. Strompreiskompensation kann hinzukommen, nur nicht für dieselben Strommengen wie der Industriestrompreis.
- Industriestrompreis 2026Förderprogramm374.000 Euro Auszahlung vom BAFA50 % von 20 GWh mal 3,744 ct/kWh DifferenzpreisPrüfungsvermerk: nötig ab 10 GWh je AntragRichtlinie, BAnz AT 06.05.2026 B1
- Besondere Ausgleichsregelung, nur UmlagenGesetzliche Begrenzung224.000 Euro weniger Umlagen im Jahr1,387 ct/kWh Umlagen auf 20 GWh minus 1 GWh Selbstbehalt, 85 % gespartPrüfungsvermerk: im Grundverfahren nicht nötig; zur Jahresmeldung, wenn der Netzbetreiber es verlangt§§ 30, 31 EnFG; Umlagen 2026
Unverbindliches Rechenbeispiel je Abnahmestelle, Sätze für 2026.
Zwei Förderprogramme, zwei gesetzliche Begrenzungen
Förderprogramme zahlen nachträglich, ohne Rechtsanspruch. Gesetzliche Begrenzungen gelten, wenn die Voraussetzungen erfüllt und fristgerecht nachgewiesen sind.
Ihr Jahr in Fristen
Zwischen März und Juni treffen drei Jahre zusammen: Vorjahr melden, laufendes Jahr begrenzt, Folgejahr beantragen.
Strommengen melden, Industriestrompreis beantragen
für das Vorjahr
Mitteilung an den Netzbetreiber. Antrag Industriestrompreis für 2026 beim BAFA bis 31. März 2027.
§ 52 EnFG; BAFA- 31. März: Strommengen melden, Industriestrompreis beantragen (für das Vorjahr). Mitteilung an den Netzbetreiber. Antrag Industriestrompreis für 2026 beim BAFA bis 31. März 2027. (§ 52 EnFG; BAFA)
- 31. Mai: Testierte Meldung, Vermerk zum Industriestrompreis (für das Vorjahr). Mitteilung an den Übertragungsnetzbetreiber, wenn er die Umlagen erhebt, mit Testat auf sein Verlangen. Den Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis ab 10 GWh reichen Sie für 2026 bis 31. Mai 2027 nach. (§§ 52, 55 EnFG; BAFA)
- 30. Juni: Antrag Besondere Ausgleichsregelung (Begrenzung für das Folgejahr, Daten bis zum letzten Geschäftsjahr). Beim BAFA. Für den Super-Cap gehört unser Prüfungsvermerk dazu; für den Vermerk ist der 30. Juni eine Ausschlussfrist. (§ 40 Abs. 2 EnFG)
Was eine verpasste Frist kostet
- 30. JuniSuper-Cap-Vermerk zu spätKein Super-Cap; bei sonst rechtzeitigem Antrag bleibt die Begrenzung auf 15 oder 25 Prozent der Umlagen.§ 40 Abs. 2 EnFG
- 30. JuniBesAR-Antrag zu spätIm Folgejahr zahlen Sie in aller Regel die vollen Umlagen.§ 40 Abs. 1 EnFG
- Frist der DEHStStrompreiskompensation zu spätFür dieses Abrechnungsjahr entfällt die Kompensation.DEHSt-Leitfaden Nr. 1.4
- 31. März, 31. MaiJahresmeldung fehlt oder kommt zu spätFür das Vorjahr entfällt die Entlastung; der Netzbetreiber fordert die vollen Umlagen nach.§ 53 Abs. 1 EnFG
Wo wir im Antragsjahr einsteigen
- Verfahren klärenWelche Entlastung zu Ihnen passt.
- Unterlagen sammelnStrommengen je Abnahmestelle, Branche, Jahresabschlüsse.
- Nachweis prüfenPrüfungsvermerk, Bescheinigung oder Testat.
- EinreichenBeim BAFA, bei der DEHSt oder beim Netzbetreiber.
Wer Ihren Prüfungsvermerk unterschreibt
- Eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitglied im IDW (öffnet in neuem Tab)Im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. Es unterschreibt der Wirtschaftsprüfer, mit dem Sie sprechen.
- Spezialisiert auf Energie und NachhaltigkeitPrüfungen zur Besonderen Ausgleichsregelung und Strompreiskompensation. Wir haben ein Prüfprogramm für Grünstrom entwickelt und prüfen die Lieferanten der ZF Friedrichshafen AG weltweit.
- Mit Big-Four-BackgroundGelernt haben wir das Prüfen bei Big-Four-Gesellschaften, über zehn Jahre in Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung.
„[…] Rückfragen wurden schnell beantwortet, das Testat lag fristgerecht vor. […]“
Was Antragsteller zuerst fragen
Kann auch unser Steuerberater den Prüfungsvermerk erteilen?
Nur, wenn er zugleich Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist. Für Besondere Ausgleichsregelung und Industriestrompreis zählen auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und Buchprüfungsgesellschaften (§ 2 Nr. 12 EnFG; Nr. 6.3.1 der Richtlinie). Die Kern-Bescheinigung zur Strompreiskompensation erteilen nur Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer (Nr. 6.1 Abs. 3 der Billigkeitsrichtlinie).
Ab wann braucht der Industriestrompreis einen Prüfungsvermerk?
Ab 10 GWh beantragtem anrechenbarem Stromverbrauch. Der Vermerk mit hinreichender Sicherheit bestätigt den Wirtschaftszweig, den anrechenbaren Verbrauch und die Abgrenzung zur Strompreiskompensation (Nr. 6.3.1 der Richtlinie). Für das Abrechnungsjahr 2026 können Sie ihn bis 31. Mai 2027 nachreichen.
Können wir Industriestrompreis und Strompreiskompensation für denselben Strom beantragen?
Nein. Strommengen, für die Sie im selben Abrechnungsjahr Strompreiskompensation beantragen, zählen beim Industriestrompreis nicht mit: Dieselbe Kilowattstunde wird nur einmal entlastet (Nr. 5.2.2 der Richtlinie). Wer beide Verfahren für ein Jahr nutzt, stellt den Antrag beim BAFA für 2026 bis 15. Juli 2027.
Wann verlangt die DEHSt eine Anlagenbegehung?
Immer beim Erstantrag, beim Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens und wenn sich Anlagen so ändern, dass es die Angaben im Antrag betrifft. So steht es im Leitfaden der DEHSt für Wirtschaftsprüfer, Stand Juni 2026.
Steht meine Branche in Liste 1 oder Liste 2?
Anlage 2 EnFG ordnet 116 Branchen nach WZ 2008 zu, 91 in Liste 1 und 25 in Liste 2. Maßgeblich ist der Stand zum Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (§ 35 Abs. 2 EnFG). Wie Ihr Unternehmen zugeordnet ist, entscheidet das BAFA. Die Branchensuche im Entlastungsrechner hilft beim Nachschlagen.
Was kostet die Prüfung?
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Aufwand der Prüfung, also nach Verfahren, Abnahmestellen und Unterlagen. Den Rahmen nennen wir nach dem Erstgespräch, die Vergütung steht schriftlich in der Auftragsbestätigung.
Erstgespräch, 25 Minuten
Ihre nächste Entlastung, geplant auf Ihre Frist
Im Erstgespräch sagen wir, welche Entlastung in Frage kommt und welchen Nachweis sie braucht.
- Anlass und Frist schildern
- Klären, was Ihr Anlass verlangt
- Umfang, Zeitplan und Honorarrahmen erfahren
Hilfreich: letzter Bescheid und Strommengen je Abnahmestelle.

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Jenseits der Entlastungen
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