Prüfung
Industriestrompreis: Prüfungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer
Ab 10 GWh braucht Ihr Antrag den Prüfungsvermerk. Starten Sie noch 2026: Was Ihre Zähler 2026 nicht messen, lässt sich nicht nachmessen.
kostenlos, 25 Minuten, Preiseinschätzung danach
Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, unterschreibt Ihren Vermerk.
- Stromverbrauch im Antrag
- ab 10 GWh
- Zählerstände ablesen
- 31.12.2026
- Antrag für 2026
- 31.03.2027
- Prüfungsvermerk nachreichen
- 31.05.2027
Stand 31.10.2026: Nr. 5.1 und 6.3.1 der Richtlinie, BAFA
Industriestrompreis, Beispiel: eine Abnahmestelle mit 12 GWh beantragtem Verbrauch, über der Schwelle von 10 GWh: Prüfungsvermerk nötig.
Brauchen Sie den Prüfungsvermerk?
Ein Prüfungsvermerk ist nötig, wenn beides zutrifft:
- Ihre Branche ist begünstigt.
- Ihr Antrag umfasst für alle Standorte Ihres Unternehmens zusammen mindestens 10 GWh selbst verbrauchten Strom im Jahr.
Ohne Vermerk fehlt Ihrem Antrag ein Pflichtnachweis.
Beispielrechnung zur Entlastung
Ohne Gewähr, ohne Rechtsanspruch: Annahmen
Industriestrompreis 2026nachträglich gezahlt
Richtlinie, BAnz AT 06.05.2026 B1Unverbindliche Schätzung mit den Sätzen für 2026: Basis-Leistung für den eingegebenen Verbrauch, vor anteiliger Kürzung und ohne Flexibilitätsbonus; angenommen ist eine begünstigte Branche.
Ein Anspruch besteht nicht, das BAFA entscheidet. Die Schätzung ist kein Prüfungsurteil und keine Beratung im Einzelfall; eine Gewähr übernehmen wir dafür nicht.
- *224.640 € Basis-Leistung 2026, Beispiel50 % von 12 GWh mal 3,744 ct/kWh DifferenzpreisErstgespräch buchen
Was bestätigt der Prüfungsvermerk?
Er bestätigt mit hinreichender Sicherheit, ob Ihre Angaben je Abnahmestelle frei von wesentlichen falschen Angaben sind.
Nicht geprüftHöhe der Entlastung, Gegenleistung, Flexibilitätsbonus
Prüfungsvermerk
MusterAbrechnungsjahr 2026
- Branche
- Einstufung durch das Landesamt, Tätigkeit
- Anrechenbarer Verbrauch
- Bezug und Eigenerzeugung, abzüglich Einspeisung und Dritter; gemessen, nur ohne Zähler geschätzt
- Abgrenzung zur Strompreiskompensation
- Mengen mit Strompreiskompensation oder Ihre Erklärung, keine zu beantragen
Wann starten? Jetzt.
- JetztErstgespräch, Auftrag
- bis 31.12.2026Fehlende Zähler setzen, Stand 31.12. ablesen
- ab Januar 2027Wir prüfen Ihre Zahlen
- 31.03.2027Antrag beim BAFA
- 31.05.2027Prüfungsvermerk nachreichen
Wenn Sie spät anfangen
- ZählerWas 2026 kein Zähler misst, zählt nur mit zulässiger Schätzung.
- StichtagStände zum 31.12.2026 und Eichnachweise sind später schwer zu beschaffen.
- PrüfungDen Vermerk gibt es nicht automatisch: Anforderungen früh klären.
Was bringen Sie mit?
Jetzt anfordern
- Zähler am NetzanschlussEichnachweis vom Messstellenbetreiber
- BrancheBescheinigung des statistischen Landesamts, Produktionsbeschreibung
Selbst zusammenstellen
- ZählerLageplan, Zählerliste mit Eichfristen, Stände, Stromrechnungen
- Unterzähler für DritteEichnachweis
- DritteVerträge, abgeglichen mit Buchungen
- MesskonzeptStromflussdiagramm, Zuständigkeiten
- SchätzungenGrund, Methode, Eingangswerte
- Erzeugung, StrompreiskompensationAnlagenliste; beantragte Mengen oder Selbsterklärung
Die Liste ist nicht abschließend.
Im Erstgespräch durchgehenWer beauftragt und bezahlt den Wirtschaftsprüfer?
Ihr Unternehmen; eine Erstattung sieht die Richtlinie nicht vor.
Lässt sich der Industriestrompreis kombinieren?
- Besondere Ausgleichsregelung
- JaAusdrücklich genannt.
- Strompreiskompensation
- TeilweiseIm selben Jahr, nicht für dieselbe Kilowattstunde.
- Individuelles Netzentgelt
- Ja§ 19 Abs. 2 StromNEV, ausdrücklich genannt.
Stand 01.11.2026: Merkblatt Nr. 5.4, Richtlinie Nr. 5.2.2
Ihr Wirtschaftsprüfer für den Industriestrompreis
- Eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (öffnet in neuem Tab)WPK-Berufsregister, IDW-Mitglied.
- Spezialisiert auf EnergieBesAR, Strompreiskompensation, Grünstromnachweise für ZF-Lieferanten.
- Mit Big-4-HintergrundGelernt bei Big-4-Gesellschaften.
„[…] Rückfragen wurden schnell beantwortet, das Testat lag fristgerecht vor. […]“
Fragen vor dem Auftrag
Können wir Sie schon 2026 beauftragen?
Ja. Vor dem Jahresende gehen wir Stromflüsse, Zähler und Dritte durch und benennen Lücken; die Zahlen 2026 prüfen wir danach. Messkonzept und Zahlen erstellt Ihr Unternehmen; wirken wir darüber hinaus mit, dürfen wir den Vermerk nicht erteilen (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 HGB, entsprechend nach Nr. 6.3.1 der Richtlinie).
Bis wann müssen Antrag und Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis beim BAFA sein?
Für 2026 muss der Vermerk mit dem Antrag bis 31.03.2027 oder nachgereicht bis 31.05.2027 beim BAFA sein. Beantragen Sie für 2026 auch Strompreiskompensation, können Antrag und Vermerk zusammen bis 15.07.2027 eingehen; einen eigenen Vermerktermin nennt das BAFA dafür nicht.
Was kostet der Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis, und wer zahlt?
Ihr Unternehmen beauftragt und bezahlt; eine Erstattung des Honorars sieht die Richtlinie nicht vor. Das Honorar hängt an Zählern, Dritten und Schätzungen, nicht an der Höhe der Entlastung. Die Preiseinschätzung folgt nach dem Erstgespräch.
Reicht unser Testat nach § 55 EnFG?
Nicht automatisch. Vorarbeiten aus dieser Prüfung oder der zur Besonderen Ausgleichsregelung lassen sich nutzen; Branche und Abgrenzung zur Strompreiskompensation kommen hinzu.
Erstgespräch, 25 Minuten
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* Richtwert, ohne Gewähr: Annahmen
