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Prüfung

Industriestrompreis: Prüfungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer

Ab 10 GWh braucht Ihr Antrag den Prüfungsvermerk. Starten Sie noch 2026: Was Ihre Zähler 2026 nicht messen, lässt sich nicht nachmessen.

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kostenlos, 25 Minuten, Preiseinschätzung danach

Zeitplan ab jetzt

Jannik Hassel, Wirt­schafts­prüfer, unterschreibt Ihren Vermerk.

Stromverbrauch im Antrag
ab 10 GWh
Zählerstände ablesen
31.12.2026
Antrag für 2026
31.03.2027
Prüfungsvermerk nachreichen
31.05.2027

Stand 31.10.2026: Nr. 5.1 und 6.3.1 der Richtlinie, BAFA

Industriestrompreis, Beispiel: eine Abnahmestelle mit 12 GWh beantragtem Verbrauch, über der Schwelle von 10 GWh: Prüfungsvermerk nötig.

*

Brauchen Sie den Prüfungs­vermerk?

Ein Prüfungs­vermerk ist nötig, wenn beides zutrifft:

  • Ihre Branche ist begünstigt.
  • Ihr Antrag umfasst für alle Standorte Ihres Unternehmens zusammen mindestens 10 GWh selbst verbrauchten Strom im Jahr.
Ihre Branche prüfen
Wer entscheidet?

Begünstigt sind Abnahmestellen, deren Schwerpunkt zum Jahresende einem Wirtschaftszweig der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL zuzuordnen ist (WZ 2008). Ob Ihre Abnahmestelle dazugehört, entscheidet das BAFA. Teilliste 1, Anlage A des Merkblatts

Ohne Vermerk fehlt Ihrem Antrag ein Pflichtnachweis.

Beispielrechnung zur Entlastung

hängt am Prüfungsvermerk
Ohne Gewähr, ohne Rechtsanspruch: Annahmen

Industrie­strom­preis 2026nachträglich gezahlt

Richtlinie, BAnz AT 06.05.2026 B1

Unverbindliche Schätzung mit den Sätzen für 2026: Basis-Leistung für den eingegebenen Verbrauch, vor anteiliger Kürzung und ohne Flexibilitäts­bonus; angenommen ist eine begünstigte Branche.

Ein Anspruch besteht nicht, das BAFA entscheidet. Die Schätzung ist kein Prüfungsurteil und keine Beratung im Einzelfall; eine Gewähr übernehmen wir dafür nicht.

  • *224.640 € Basis-Leistung 2026, Beispiel50 % von 12 GWh mal 3,744 ct/kWh DifferenzpreisErstgespräch buchen

Was bestätigt der Prüfungs­vermerk?

Er bestätigt mit hinreichender Sicherheit, ob Ihre Angaben je Abnahmestelle frei von wesentlichen falschen Angaben sind.

Nicht geprüftHöhe der Entlastung, Gegenleistung, Flexibilitäts­bonus

Wann starten? Jetzt.

  1. JetztErst­gespräch, Auftrag
  2. bis 31.12.2026Fehlende Zähler setzen, Stand 31.12. ablesen
  3. ab Januar 2027Wir prüfen Ihre Zahlen
  4. 31.03.2027Antrag beim BAFA
  5. 31.05.2027Prüfungs­vermerk nachreichen

Wenn Sie spät anfangen

  • ZählerWas 2026 kein Zähler misst, zählt nur mit zulässiger Schätzung.
  • StichtagStände zum 31.12.2026 und Eichnachweise sind später schwer zu beschaffen.
  • PrüfungDen Vermerk gibt es nicht automatisch: Anforderungen früh klären.

Was bringen Sie mit?

Jetzt anfordern

  • Zähler am NetzanschlussEichnachweis vom Messstellenbetreiber
  • BrancheBescheinigung des statistischen Landesamts, Produktionsbeschreibung

Selbst zusammenstellen

  • ZählerLageplan, Zählerliste mit Eichfristen, Stände, Stromrechnungen
  • Unterzähler für DritteEichnachweis
  • DritteVerträge, abgeglichen mit Buchungen
  • MesskonzeptStromflussdiagramm, Zuständigkeiten
  • SchätzungenGrund, Methode, Eingangswerte
  • Erzeugung, Strom­preis­kompensationAnlagenliste; beantragte Mengen oder Selbsterklärung

Die Liste ist nicht abschließend.

Im Erstgespräch durchgehen

Wer beauftragt und bezahlt den Wirt­schafts­prüfer?

Ihr Unternehmen; eine Erstattung sieht die Richtlinie nicht vor.

Lässt sich der Industrie­strom­preis kombinieren?

Besondere Ausgleichs­regelung
JaAusdrücklich genannt.
Strom­preis­kompensation
TeilweiseIm selben Jahr, nicht für dieselbe Kilowattstunde.
Individuelles Netzentgelt
Ja§ 19 Abs. 2 StromNEV, ausdrücklich genannt.

Stand 01.11.2026: Merkblatt Nr. 5.4, Richtlinie Nr. 5.2.2

Ihr Wirt­schafts­prüfer für den Industrie­strom­preis

„[…] Rückfragen wurden schnell beantwortet, das Testat lag fristgerecht vor. […]“

Besondere Ausgleichs­regelung, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand 05.10.2026Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)

Fragen vor dem Auftrag

Können wir Sie schon 2026 beauftragen?

Ja. Vor dem Jahresende gehen wir Stromflüsse, Zähler und Dritte durch und benennen Lücken; die Zahlen 2026 prüfen wir danach. Messkonzept und Zahlen erstellt Ihr Unternehmen; wirken wir darüber hinaus mit, dürfen wir den Vermerk nicht erteilen (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 HGB, entsprechend nach Nr. 6.3.1 der Richtlinie).

Bis wann müssen Antrag und Prüfungs­vermerk zum Industrie­strom­preis beim BAFA sein?

Für 2026 muss der Vermerk mit dem Antrag bis 31.03.2027 oder nachgereicht bis 31.05.2027 beim BAFA sein. Beantragen Sie für 2026 auch Strom­preis­kompensation, können Antrag und Vermerk zusammen bis 15.07.2027 eingehen; einen eigenen Vermerktermin nennt das BAFA dafür nicht.

Was kostet der Prüfungs­vermerk zum Industrie­strom­preis, und wer zahlt?

Ihr Unternehmen beauftragt und bezahlt; eine Erstattung des Honorars sieht die Richtlinie nicht vor. Das Honorar hängt an Zählern, Dritten und Schätzungen, nicht an der Höhe der Entlastung. Die Preiseinschätzung folgt nach dem Erst­gespräch.

Reicht unser Testat nach § 55 EnFG?

Nicht automatisch. Vorarbeiten aus dieser Prüfung oder der zur Besonderen Ausgleichs­regelung lassen sich nutzen; Branche und Abgrenzung zur Strom­preis­kompensation kommen hinzu.

Erstgespräch, 25 Minuten

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Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

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