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EnergieReihe Industriestrompreis, 9 Teile

Industrie­strom­preis 2026: Überblick, Antrag, Fristen

Stand Veröffentlicht

Der Industriestrompreis senkt von 2026 bis 2028 die Stromkosten stromintensiver Unternehmen, allerdings nur gegen belastbare Zahlen und eine Gegenleistung. Diese Seite bündelt den Stand vom Oktober 2026 und führt zu den neun Teilen unserer Reihe.

Das Wichtigste für 2026 auf einen Blick:

  • 37,44 Euro je Megawattstunde

    auf die Hälfte des eigenen Verbrauchs, also rund 18.720 Euro je Gigawattstunde.

  • Mindestens die Hälfte als Gegenleistung

    Sie fließt in Anlagen, die die Kosten des Stromsystems senken.

  • Antrag bis 31.03.2027

    elektronisch beim BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung..

  • Ab 10 Gigawattstunden

    mit PrüfungsvermerkSchriftliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über geprüfte Angaben. Beim Industriestrompreis ab 10 Gigawattstunden je Antrag nötig: Er bestätigt mit hinreichender Sicherheit Branche, Stromverbrauch und Abgrenzung zur Strompreiskompensation. vom Wirt­schafts­prüfer.

Grundlage sind die Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums vom 27.04.2026 und die Merkblätter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 04.08.2026. Wo Behörden noch nicht alles festgelegt haben, sagen wir das dazu.

Was ist der Industrie­strom­preis?

Ein Zuschuss des Bundes zu den Stromkosten; am Stromvertrag mit dem Versorger ändert sich nichts. Er gilt für die AbrechnungsjahrDas Kalenderjahr, für das der Industriestrompreis gewährt wird, also 2026, 2027 oder 2028. Beantragt und ausgezahlt wird jeweils im folgenden Jahr, für 2026 also 2027. 2026 bis 2028 und wird jeweils im Folgejahr beim BAFA beantragt, also erstmals 2027 für 2026. Eingereicht wird elektronisch über das Portal Förder­zentrale Deutschland, das voraussichtlich im Dezember 2026 öffnet.

Wer bekommt ihn?

Nicht jedes Unternehmen mit hoher Stromrechnung. Berechtigt sind Branchen, die auf einer Liste stromintensiver Wirtschaftszweig (WZ-Code)Kennziffer eines Wirtschaftszweigs in der Klassifikation des Statistischen Bundesamts, etwa 24.51 für Eisengießereien. Für den Industriestrompreis gilt die Ausgabe 2008 (WZ 2008); nachgewiesen im Regelfall per Bescheinigung des statistischen Landesamts. stehen. Eingeordnet wird jeder Standort für sich, nicht der Konzern, und jede Gesellschaft stellt ihren eigenen Antrag.

Wie hoch ist die Entlastung?

Rund 18.720 Euro je Gigawattstunde. Für 2026 zahlt das BAFA nämlich 37,44 Euro je Megawattstunde, gerechnet auf die Hälfte des Stroms, den das Unternehmen selbst verbraucht. Reichen die Haushaltsmittel nicht, wird anteilig gekürzt.

Industrie­strom­preis und Besondere Ausgleichs­regelung dürfen nebeneinander gewährt werden. Strom­preis­kompensation kann hinzukommen, nur nicht für dieselben Strommengen wie der Industrie­strom­preis.

  • Industrie­strom­preis 2026Förderprogramm374.000 Euro Auszahlung vom BAFA50 % von 20 GWh mal 3,744 ct/kWh DifferenzpreisPrüfungsvermerk: nötig ab 10 GWh je AntragRichtlinie, BAnz AT 06.05.2026 B1

Unverbindliches Rechenbeispiel je Abnahmestelle, Sätze für 2026.

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Was ist bis wann zu tun?

  1. Laufend im Jahr 2026: Zählerstände und Belege sichern. Fehlende Zählerstände und Belege für das abgelaufene Jahr lassen sich im Frühjahr 2027 nicht mehr nachholen.
  2. Voraussichtlich im Dezember 2026: Das Portal Förder­zentrale Deutschland öffnet für die elektronischen Anträge.
  3. Ab 10 Gigawattstunden je Antrag: Den Prüfungs­vermerk vom Wirt­schafts­prüfer einplanen.
  4. Bis zum 31.03.2027: Den Antrag für 2026 beim BAFA stellen, mit StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht. nach Angaben des BAFA bis zum 15.07.2027.

Welche Teile hat die Reihe?

  1. Teil 1Erscheint am 20.10.2026
  2. Teil 2Erscheint am 22.10.2026
  3. Teil 3Erscheint am 27.10.2026
  4. Teil 4Erscheint am 29.10.2026
  5. Teil 5Erscheint am 03.11.2026
  6. Teil 6Erscheint am 05.11.2026
  7. Teil 7Erscheint am 10.11.2026
  8. Teil 8Erscheint am 12.11.2026
  9. Teil 9Erscheint am 17.11.2026

Warum erklären wir das?

Wir prüfen die Angaben, für die ein Antrag auf den Industrie­strom­preis ab 10 Gigawattstunden einen Prüfungsvermerk braucht. Je früher ein Unternehmen weiß, worauf es dabei ankommt, desto weniger muss im Frühjahr 2027 nachgebessert werden, wenn sich fehlende Zählerstände und Belege für das abgelaufene Jahr nicht mehr nachholen lassen. Deshalb erklären wir die Regeln aus Sicht der Prüfung, an einem erfundenen Automobilzulieferer mit drei Gesellschaften, der Autoschmiede-Gruppe. Die Teile lassen sich einzeln lesen.

FAQ

Wo stehen die berechtigten Branchen?
Im Anhang des BAFA-Merkblatts zum Industrie­strom­preis, als Liste der Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko.
Wie hoch ist der Industrie­strom­preis 2026?
Das BAFA zahlt 37,44 Euro je Megawattstunde auf die Hälfte des selbst verbrauchten Stroms, rund 18.720 Euro je Gigawattstunde.
Gilt der Industrie­strom­preis auch für den Mittelstand?
Ja. Die Größe spielt keine Rolle, es zählt die Branche des Standorts; einen Mindestverbrauch gibt es nicht. Antragsberechtigt ist jedes rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das kaufmännisch und mit eigener Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.
Bis wann muss der Antrag für 2026 gestellt werden?
Bis zum 31.03.2027; mit Strom­preis­kompensation nach Angaben des BAFA bis zum 15.07.2027.

Erstgespräch, 25 Minuten

Prüfungs­vermerk für den Industrie­strom­preis

Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört ein Prüfungsvermerk zum Antrag. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Antrag ihn braucht und was dafür geprüft wird.

  1. Anlass und Frist schildern
  2. Klären, was Ihr Anlass verlangt
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