September 2026: Der Elektromeister steht mit dem Leiter Finanzen in der Nachbarhalle der Schmiede. Dort verpackt ein Logistiker Teile und bezahlt seinen Strom an die Schmiede. Einen eigenen geeichten Zähler hat er nicht. Der Leiter Finanzen will wissen, was von den Zählerständen für den Industriestrompreis übrig bleibt.
Welcher Strom zählt für den Industriestrompreis?
Nur der eigene Verbrauch. Er ist oft kleiner als die Summe auf den Zählern. Gezählt wird je AbnahmestelleAlle zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, mit eigenen Zählern an allen Netzanschlüssen und eigenen Erzeugungsanlagen. Branche und Verbrauch werden je Abnahmestelle bestimmt., also für alle zusammenhängenden Anlagen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, gleich ob der Strom aus dem Netz kommt oder aus einer eigenen Anlage. Ein Werk mit zwei Netzanschlüssen ist in der Regel eine Abnahmestelle, zwei Werke an verschiedenen Orten sind zwei.
Vor allem zwei Mengen fallen weg: Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, und Strom, den Dritte für ihren eigenen Verbrauch beim Unternehmen kaufen.
Was bleibt bei der Schmiede übrig?
Der Elektromeister legt die Zählerstände nebeneinander. Fünf Schritte führen zum eigenen Verbrauch, die Werte sind angenommen:
- Netzbezug: Der Zähler am Netzanschluss zeigt 12,4 Gigawattstunden.
- Eigene Erzeugung: Die Photovoltaikanlage auf dem Hallendach liefert 0,3 Gigawattstunden, zusammen 12,7.
- Einspeisung: 0,1 Gigawattstunden gehen ins öffentliche Netz und fallen weg, es bleiben 12,6.
- Dritte: Der Caterer der Kantine verbraucht 0,1, der Logistiker 0,5 Gigawattstunden. Beide kaufen den Strom von der Schmiede und fallen weg.
- Ergebnis: 12,0 Gigawattstunden eigener Verbrauch. Gefördert wird die Hälfte, für 2026 mal 37,44 Euro je Megawattstunde, also 224.640 Euro.
INDUSTRIESTROMPREIS · TEIL 6
Was von den Zählern übrig bleibt
Bezug aus dem Netz
12,4 GWheigene Photovoltaik
0,3 GWhEinspeisung ins Netz
0,1 GWhLogistiker und Caterer
0,6 GWheigener Verbrauch
12,0 GWhGefördert wird die Hälfte des eigenen Verbrauchs; Werte angenommen.
Was kostet ein vergessener Dritter? Fehlt der Logistiker, steht der Verbrauch mit 12,5 statt 12,0 Gigawattstunden im Antrag. Die 0,5 Gigawattstunden bringen rechnerisch rund 9.360 Euro zu viel Zuschuss, die das BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung. zurückfordern kann. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug strafbar sein.
Wer gilt als Dritter?
Im Grundsatz stellt das Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darauf ab, ob ein Dritter den Strom kauft. Bei der Schmiede sind das der Logistiker und der Caterer. Eine Wartungsfirma, die für ein paar Tage Werkzeuge anschließt, kauft dagegen keinen Strom.
Ob Strom, der in Miete oder Pauschale steckt, als Kauf gilt, sagt das Merkblatt nicht ausdrücklich. Vorsichtig ist, ihn wie einen Kauf herauszurechnen.
Wo wird gemessen, und wie belegt man die Mengen?
Jeder Netzanschluss braucht einen Zähler, ebenso jede eigene Erzeugungsanlage, bei der Schmiede also auch die Photovoltaikanlage auf dem Hallendach. Zum Antrag gehört ein aktueller Lageplan, in dem die Grenzen der Abnahmestelle und alle Zähler eingezeichnet sind.
Netzstrom belegt das Unternehmen mit den Rechnungen des Lieferanten, selbst erzeugten und weitergegebenen Strom mit Zählern, die dem Mess- und Eichrecht entsprechen, also vor allem mit gültiger Eichung. Ab 10 Gigawattstunden ersetzt der PrüfungsvermerkSchriftliches Ergebnis einer Prüfung; den Prüfungsvermerk erteilt der Wirtschaftsprüfer. Beim Industriestrompreis ab 10 Gigawattstunden je Antrag nötig; geprüft werden mit hinreichender Sicherheit Branche, Stromverbrauch und Abgrenzung zur Strompreiskompensation., das schriftliche Ergebnis der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer, die Einreichung der Rechnungen.
Wo ein solcher Zähler fehlt, wie beim Logistiker, ist eine Schätzung erlaubt. Sie muss für Außenstehende nachvollziehbar sein und so vorsichtig, dass der eigene Verbrauch nicht höher ausfällt, als eine Messung ergeben hätte. Sie schließt nur eine Lücke, statt den Zähler zu ersetzen. Fehlt an einem Netzanschluss jeder Zähler, kann die Abnahmestelle selbst in Frage stehen.
Und Ihr Fall?
Zwei Ausgangslagen, drei Fälle.
Ein Dritter kauft Ihren Strom
Sein Verbrauch fällt weg, auch mit eigenem Zähler.
Beispiel: der Caterer der Kantine mit 0,1 Gigawattstunden.
Der Strom steckt in Miete oder Pauschale
Das Merkblatt regelt es nicht ausdrücklich, vorsichtig ist, ihn herauszurechnen.
Beispiel: ein Mieter in der Halle, dessen Strom in der Pauschalmiete steckt.
Ein Dritter hat keinen Zähler
Eine vorsichtige Schätzung ist erlaubt, bis ein Zähler hängt.
Beispiel: der Logistiker mit rund 0,5 Gigawattstunden im Jahr.
Für Ihre eigene Rechnung: Jede Gigawattstunde, die ein Dritter verbraucht und die nicht herausgerechnet wird, bedeutet für 2026 rechnerisch rund 18.720 Euro zu viel Zuschuss. Dafür brauchen Sie je Abnahmestelle vier Angaben: die Zählerstände, die Dritten mit ihrer Vertragsgrundlage, die Eichfristen und den Lageplan.
Wie bereitet man die Messung vor?
Vier Schritte reichen meist:
Rundgang
das Gelände mit dem Elektromeister abgehen und jeden Netzanschluss und jede Erzeugungsanlage mit Zähler in den Lageplan eintragen.
Dritte erfassen
jeden Dritten mit seiner Vertragsgrundlage notieren.
Zähler prüfen
die Eichfristen kontrollieren und fehlende Zähler noch 2026 nachrüsten.
Lücken schätzen
wo ein Zähler fehlt, vorsichtig schätzen und festhalten, wie.
Den Rundgang können Sie mit uns vorbereiten. Welche Zähler Sie setzen, entscheiden Sie.
Der Logistiker der Schmiede bekommt seinen Zähler im Oktober. Wie die Monate davor zu schätzen sind, zeigt Teil 7.
Wie bringen Sie die Abgrenzung sicher in den Antrag?
Ab 10 Gigawattstunden gehört zum Antrag ein Prüfungsvermerk. Bei der Schmiede mit 12 Gigawattstunden umfasst er auch diese Abgrenzung, zusammen mit Branche, Stromverbrauch und dem Verhältnis zur StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht.. Die Angaben und das Messkonzept stellen Sie auf, wir prüfen sie. Ob die Angaben in allen wesentlichen Belangen den Regeln entsprechen, beurteilen wir erst am Ende der Prüfung, auf Grundlage der geprüften Nachweise.
Noch vor dem Jahresende gehen wir mit Ihnen Lageplan, Zähler und Dritte durch und benennen, wo bis Ende 2026 noch Zähler fehlen und wo eine Schätzung nötig wird. Liegen Sie unter 10 Gigawattstunden, beraten wir Sie zur Abgrenzung und sehen Ihr Messkonzept durch.
FAQ
- Was ist Drittmengenabgrenzung beim Industriestrompreis?
- Das Herausrechnen von Strom, den Dritte auf dem Gelände für ihren eigenen Verbrauch beim Unternehmen kaufen, damit nur der eigene Verbrauch gefördert wird.
- Muss Einspeisung herausgerechnet werden?
- Ja. Strom, der ins öffentliche Netz geht, zählt nicht zum eigenen Verbrauch.
- Gilt das Betreiberkonzept der Besonderen Ausgleichsregelung?
- Wahlweise. Im Grundsatz zählt der Stromkauf durch den Dritten; das Betreiberkonzept darf stattdessen verwendet werden, wenn das im Antrag vermerkt ist.
- Was kostet ein vergessener Dritter?
- Für 2026 je Gigawattstunde, die ein Dritter verbraucht und die nicht herausgerechnet wird, rund 18.720 Euro zu viel Zuschuss, die das BAFA zurückfordern kann.
- Braucht die Abgrenzung einen Wirtschaftsprüfer?
- Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört zum Antrag ein Prüfungsvermerk, der die Abgrenzung umfasst. Darunter ist er nicht nötig, die Mengen müssen Sie trotzdem belegen.
Quellen und Rechtsstand
- BMWE: Richtlinie Industriestrompreis für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 vom 27.04.2026, BAnz AT 06.05.2026 B1
- BAFA: Merkblatt Industriestrompreis, Stand 04.08.2026
- BAFA: Industriestrompreis (Themenseite), abgerufen am 15.10.2026
Quellen und Rechtsstand geprüft am 15.10.2026.