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EnergieReihe Industriestrompreis, Teil 5 von 9

Industrie­strom­preis und Strom­preis­kompensation kombinieren

Stand Veröffentlicht

Die Eisengießerei der Autoschmiede beantragt seit dem Abrechnungsjahr 2021 Strompreiskompensation und fragt: Bringt der Industriestrompreis zusätzlich etwas? Ja, für andere Kilowattstunden, rechnerisch rund 93.600 Euro mehr.

September 2026: Der Industrie­strom­preis kommt, und der Leiter Finanzen der Autoschmiede will es für die Gießerei genau wissen. Welche Entlastung schließt welche aus, und was bleibt unter dem Strich?

Lohnt sich der Industrie­strom­preis neben der Strom­preis­kompensation?

Ja, für andere Kilowattstunden als die der StrompreiskompensationBeihilfe für die CO2-Kosten des Emissionshandels, die über den Strompreis weitergegeben werden; bewilligt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Strom, für den sie beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht.. Für die Gießerei bringt er rechnerisch rund 93.600 Euro zusätzlich, dafür stellt sie einen zweiten Antrag und investiert mindestens die Hälfte des Zuschusses.

Welche Regel trennt die beiden?

Eine Kilowattstunde, ein Instrument. Die Strom­preis­kompensation gleicht anteilig die CO2-Kosten aus, die über den Strompreis weitergereicht werden, und deckt damit einen Teil derselben Kosten ab wie der Industrie­strom­preis. Bei ihr teilen Sie die Strommengen deshalb auf.

Die Richtlinie zieht daraus eine klare Grenze (Nr. 5.2.2): Strom, für den Sie für dasselbe Jahr Strom­preis­kompensation beantragen, zählt beim Industrie­strom­preis nicht. Es reicht schon der Antrag.

Ausgeschlossen ist nicht das Unternehmen, sondern nur diese Strommenge. Für verschiedene Strommengen dürfen Sie beide nebeneinander nutzen. Das Merkblatt des BAFABundesamt in Eschborn unter Fachaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bewilligt den Industriestrompreis, prüft die Anträge und entscheidet auch über die Besondere Ausgleichsregelung. vom 04.08.2026 nennt das ausdrücklich eine „Kombination der Instrumente“. Abgezogen wird nicht die nach Effizienzwerten berechnete Menge, sondern der tatsächliche Verbrauch, für den Sie Strom­preis­kompensation beantragen.

Abb. 1: Eine Kilowattstunde, ein Instrument (eigene Darstellung nach der Richtlinie und dem BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Stand 04.08.2026; Beispiel erfunden)

Was bringt die Kombination der Gießerei?

Mit dem Industrie­strom­preis allein bekäme die Gießerei für alle 8 Gigawattstunden rechnerisch 149.760 Euro. Mit beiden rechnet sie so:

  1. Verbrauch: Die Gießerei verbraucht 2026 8 Gigawattstunden. Angenommen, im Antrag auf Strom­preis­kompensation stehen 3 davon.
  2. Strom­preis­kompensation: Mit den Werten für 2025 bringen diese 3 Gigawattstunden rechnerisch rund 119.000 Euro. Angenommen ist, dass die Gießerei nur elektrisch schmilzt und je Tonne Eisen genau so viel Strom braucht, wie der Effizienzwert vorsieht. Die Werte für 2026 stehen noch nicht fest.
  3. Industrie­strom­preis: Für ihn bleiben 5 Gigawattstunden. Gefördert wird die Hälfte des förderfähigen Verbrauchs, also 2,5 Gigawattstunden. Mal 37,44 Euro je Megawattstunde ergibt 93.600 Euro statt 149.760 Euro.
  4. Vergleich: Dieselben 3 Gigawattstunden hätten im Industrie­strom­preis rechnerisch 56.160 Euro gebracht, in der Strom­preis­kompensation bringen sie rund 119.000 Euro.
  5. Ergebnis: Zusammen sind das rechnerisch rund 212.600 Euro, rund 93.600 Euro mehr als mit der Strom­preis­kompensation allein und rund 62.800 Euro mehr als mit dem Industrie­strom­preis allein (149.760 Euro).

Für die Gießerei lohnt die Kombination also auf dem Papier. Die Zahlen mischen Werte für 2025 und 2026 und zeigen nur die Größenordnung.

Was kostet die Kombination?

Bezahlt wird das Plus aus dem Industrie­strom­preis mit Aufwand:

  • Ein zweiter Antrag bei einer zweiten Behörde: beim BAFA neben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
  • Die Bescheinigung zur StrompreiskompensationSchriftliches Ergebnis der Prüfung, die jeder Antrag auf Strompreiskompensation braucht: Der Wirtschaftsprüfer prüft vor allem Produktionsmengen und Stromverbrauch, bis 100.000 Euro erwarteter Beihilfe mit begrenzter, darüber mit hinreichender Sicherheit. braucht die Gießerei wie bisher: das schriftliche Ergebnis der Prüfung ihrer Antragsangaben durch den Wirt­schafts­prüfer. Über 100.000 Euro erwarteter Beihilfe, bei ihr rund 119.000 Euro, prüft er mit Hinreichende SicherheitPrüfungsgrad mit hoher, aber nicht absoluter Sicherheit: Der Wirtschaftsprüfer prüft so viele Nachweise, dass er ausdrücklich beurteilen kann, ob die Angaben frei von wesentlichen Fehlern sind. Höher als begrenzte Sicherheit., und dem Antrag liegt sein Prüfungsbericht bei, der beschreibt, wie er geprüft hat.
  • Beim Industrie­strom­preis heißt das schriftliche Ergebnis der Prüfung PrüfungsvermerkSchriftliches Ergebnis einer Prüfung; den Prüfungsvermerk erteilt der Wirtschaftsprüfer. Beim Industriestrompreis ab 10 Gigawattstunden je Antrag nötig; geprüft werden mit hinreichender Sicherheit Branche, Stromverbrauch und Abgrenzung zur Strompreiskompensation.. Die Gießerei braucht ihn mit 5 Gigawattstunden nicht, er ist erst ab 10 Gigawattstunden nötig.
  • Die Strommengen sind je Anlage und Standort zu trennen, und die Gießerei stimmt einem Datenabgleich zwischen den Behörden zu. Ab 10 Gigawattstunden je Antrag prüft der Wirt­schafts­prüfer für den Prüfungsvermerk auch diese Abgrenzung.
  • Beim Industrie­strom­preis ist mindestens die Hälfte des Zuschusses zu investieren, binnen 48 Monaten nach der Bewilligung. Bei der Gießerei sind das mindestens 46.800 Euro.
  • Einen Anspruch gibt es bei keinem der beiden. Reichen beim Industrie­strom­preis die Haushaltsmittel nicht, wird jeder Zuschuss anteilig gekürzt.

Einen Vorteil hat der zweite Antrag: Dafür bleibt nach Angaben des BAFA mehr Zeit, bis zum 15.07.2027 statt bis zum 31.03.2027.

Und Ihr Fall?

Zwei Ausgangslagen, drei Wege.

  • Nur Strompreiskompensation

    Passt, wenn kein förderfähiger Strom bleibt oder Sie die Hälfte des Zuschusses nicht investieren.

    Beispiel: ein Werk, dessen Strom ganz in Anlagen mit Strom­preis­kompensation fließt.

  • Nur Industriestrompreis

    Passt, wenn Ihr Strom förderfähig ist und der Industrie­strom­preis insgesamt mehr bringt.

    Beispiel: ein Werk in einer begünstigten Branche, dessen Produkte nicht auf der Liste der Strom­preis­kompensation stehen.

  • Beides

    Passt, wenn förderfähiger Strom übrig bleibt und Sie die Hälfte des Zuschusses investieren.

    Beispiel: die Gießerei mit 3 Gigawattstunden in der Strom­preis­kompensation und 5 im Industrie­strom­preis.

Förderfähig ist Strom an einer AbnahmestelleAlle zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Unternehmens auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände, mit eigenen Zählern an allen Netzanschlüssen und eigenen Erzeugungsanlagen. Branche und Verbrauch werden je Abnahmestelle bestimmt. in einer begünstigten Branche, für den Sie keine Strom­preis­kompensation beantragen. Begünstigt sind die Branchen der Teilliste 1 und Sektoren, die die EU-Kommission zusätzlich einbezieht. Wählen Sie nur den Industrie­strom­preis, beantragen Sie für dieses Jahr keine Strom­preis­kompensation, denn schon der Antrag nimmt die Menge heraus.

Für Ihre eigene Rechnung: 2026 bringt jede Gigawattstunde ohne Strom­preis­kompensation an einer Abnahmestelle in einer begünstigten Branche rechnerisch 18.720 Euro, ohne FlexibilitätsbonusZehn Prozent mehr Zuschuss, wenn das Unternehmen im Antrag zusagt, 80 Prozent seiner Gegenleistung ohne Bonus in Flexibilität wie Speicher oder Laststeuerung zu investieren und drei Viertel des Bonus zusätzlich.. Die Strom­preis­kompensation hängt von CO2-Preis, Effizienzwert und Produktionsmenge ab. Dafür brauchen Sie je Gesellschaft und Anlage vier Angaben: den Verbrauch in Gigawattstunden, den erwarteten Betrag der Strom­preis­kompensation, die Branche der Abnahmestelle und Ihren Investitionsplan.

Wie bereitet man die Aufteilung vor?

Drei Schritte reichen meist:

  • Bestand aufnehmen

    alle Entlastungen, die für 2026 genutzt werden, je Standort mit den Strommengen.

  • Durchrechnen

    vor dem Antrag ermitteln, welche Kilowattstunden in welchem Instrument mehr bringen.

  • Festhalten

    Investitionen, die mehreren Entlastungen dienen, früh und schriftlich aufteilen.

Welcher Strom überhaupt als eigener Verbrauch zählt, klärt Teil 6.

Wie bringen Sie beides sicher in den Antrag?

Wer beides beantragt, braucht für die Strom­preis­kompensation immer eine Bescheinigung und für den Industrie­strom­preis ab 10 Gigawattstunden einen Prüfungs­vermerk. Die Gießerei braucht mit 5 Gigawattstunden keinen Prüfungs­vermerk zum Industrie­strom­preis. Die Angaben stellen Sie auf, wir prüfen sie. Vorab gehen wir mit Ihnen durch, welche Unterlagen und Fristen je Antrag gelten. Prüfungen zur Strom­preis­kompensation und zur Besonderen Ausgleichs­regelung haben wir bereits durchgeführt. Ob die Angaben in allen wesentlichen Belangen den Regeln entsprechen, beurteilen wir erst am Ende der Prüfung, auf Grundlage der geprüften Nachweise.

FAQ

Kann man Industrie­strom­preis und Strom­preis­kompensation kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselbe Kilowattstunde. Strom, für den Sie für dasselbe Jahr Strom­preis­kompensation beantragen, zählt für den Industrie­strom­preis nicht.
Bleibt die Besondere Ausgleichs­regelung bestehen?
Ja. Sie betrifft andere Kosten: Sie begrenzt bestimmte Umlagen und lässt sich mit dem Industrie­strom­preis verbinden, ohne die Strommengen aufzuteilen.
Gilt eine längere Antragsfrist, wenn ich beides beantrage?
Nach Angaben des BAFA ja: Für das AbrechnungsjahrDas Kalenderjahr, für das der Industriestrompreis gewährt wird, also 2026, 2027 oder 2028. Beantragt und ausgezahlt wird jeweils im folgenden Jahr, für 2026 also 2027. 2026 dann bis zum 15.07.2027 statt bis zum 31.03.2027.
Was ändert sich im Antrag?
Ohne Strom­preis­kompensation genügt eine kurze Erklärung: Für dasselbe Jahr beantragen Sie keine. Wer beide beantragt, nennt die betroffenen Mengen je Anlage und Standort und stimmt einem Datenabgleich zwischen den Behörden zu.
Darf ich eine Investition für zwei Entlastungen ansetzen?
Nicht doppelt, aber aufgeteilt: Ein Teil der Kosten zählt beim Industrie­strom­preis, der Rest kann bei der anderen Entlastung zählen, wenn deren Regeln es zulassen. Auch andere Entlastungen verlangen GegenleistungPflicht, mindestens die Hälfte des Zuschusses in neue oder modernisierte Anlagen zu investieren, die die Kosten des Stromsystems senken, in der Regel binnen 48 Monaten nach dem Bescheid. Amtlich: Dekarbonisierungsmaßnahme. für den Klimaschutz. Dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht für zwei Entlastungen voll anrechnen, die Investitionssumme aber aufteilen. Ein Beispiel: Die Schmiede hat den Flexibilitäts­bonus zugesagt. Ihr Industrie­strom­preis braucht vom Batteriespeicher für 150.000 Euro also 129.168 Euro. Die übrigen 20.832 Euro kann sie bei einer anderen Entlastung ansetzen. Beim Nachweis gibt das Unternehmen die Aufteilung selbst an.
Wann lohnt sich neben der Strom­preis­kompensation auch der Industrie­strom­preis?
Wenn neben den Anlagen mit Strom­preis­kompensation noch Verbrauch an einer Abnahmestelle in einer begünstigten Branche bleibt und Sie binnen 48 Monaten mindestens die Hälfte des Zuschusses investieren können. Am meisten bleibt, wenn dafür eine ohnehin geplante Investition zählt. Die Kombination bedeutet zwei Anträge, zwei Gegenleistungen und getrennte Strommengen.
Braucht man für beide Anträge einen Wirt­schafts­prüfer?
Für die Strom­preis­kompensation gehört immer eine Bescheinigung zum Antrag, das schriftliche Ergebnis der Prüfung durch den Wirt­schafts­prüfer. Beim Industrie­strom­preis heißt dieses Ergebnis Prüfungs­vermerk; er ist erst ab 10 Gigawattstunden beantragtem Verbrauch nötig. Mengen mit Strom­preis­kompensation zählen dabei nicht mit.

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Prüfungs­vermerk für den Industrie­strom­preis

Ab 10 Gigawattstunden je Antrag gehört ein Prüfungsvermerk zum Antrag. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Antrag ihn braucht und was dafür geprüft wird.

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