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ESRS, überarbeitet
ESRSAnhang I, DVO (EU) 2023/2772ESRS, überarbeitetAnhang I, DVO (EU) 2026/1563VSMEEmpfehlung (EU) 2025/1710
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Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 Amtliche Fassung auf EUR-Lex

Fassung und Rechtsnachweis: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 vom 3. Juli 2026 (ABl. L 2026/1563 vom 21.9.2026)
Fassung
Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 · Diese Fassung auf EUR-Lex

Keine amtliche Veröffentlichung. Verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (Artikel 3); für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, siehe Artikel 2.

ANHANG II

„

ANHANG II

Abkürzungen und Glossar

Dieser Anhang enthält alle Abkürzungen (Tabelle 1) sowie alle Begriffsbestimmungen der ESRS (Tabelle 2).

Tabelle 1

Abkürzungen

AR

Anwendungsanforderungen (Application Requirements)

BP-1

Angabepflicht – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

BP-2

Angabepflicht – Konkrete Informationen bei Nutzung von Optionen zur schrittweisen Einführung durch das Unternehmen

CapEx

Investitionsausgaben (Capital Expenditure)

CH4

Methan

CLP

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

CO2

Kohlendioxid

CRR

Verordnung (EU) 575/2013

CSRD

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464)

DR

Angabepflichten

EK

Europäische Kommission

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EFRAG

Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group)

EFRAG SRB

Gremium für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG Sustainability Reporting Board)

E-PRTR

Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register) (Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates)

ESG

Umwelt, Soziales und Governance (Environmental, Social and Governance).

ESRS

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards)

ESRS 1

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 1 – Allgemeine Anforderungen

ESRS 2

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 – Allgemeine Angaben

ESRS E1

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E1 – Klimawandel

ESRS E2

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E2 – Umweltverschmutzung

ESRS E3

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E3 – Wasser

ESRS E4

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E4 – Biodiversität und Ökosysteme

ESRS E5

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

ESRS G1

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung G1 – Unternehmensführung

ESRS S1

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

ESRS S2

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

ESRS S3

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S3 – Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4

Europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung S4 – Verbraucher und Endnutzer

EU

Europäische Union

EU-EHS

Emissionshandelssystem der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 134, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/959/oj).1))

FPIC

Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent)

VZÄ

Vollzeitäquivalent

GBF

Globaler Biodiversitätsrahmen (Global Diversity Framework) von Kunming-Montreal

GDR

Allgemeine Angabepflichten (General Disclosure Requirements)

GDR-A

Allgemeine Angabepflicht für Maßnahmen und Mittel

GDR-M

Allgemeine Angabepflicht für Kennzahlen

GDR-P

Allgemeine Angabepflicht für Konzepte

GDR-T

Allgemeine Angabepflicht für Ziele

THG

Treibhausgas

GOV-1

Angabepflicht – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit

GOV-2

Angabepflicht – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

GOV-3

Angabepflicht – Erklärung zur Sorgfaltspflicht

GOV-4

Angabepflicht – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

GRI

Global Reporting Initiative

GWP

Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential)

FKW

Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe

IEPR

Industrieemissionsportalverordnung (Verordnung (EU) 2024/1244)

IFRS

Internationale Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards)

IAO

Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation)

IRO-1

Angabepflicht – ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und der anzugebenden wesentlichen Informationen

IRO-2

Angabepflicht – ESRS 2 IRO-2 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie von der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckte Angabepflichten

ISO

Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization)

IUCN

Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature)

KBA

Biodiversitäts-Schlüsselgebiete (Key Biodiversity Areas)

LEAP

Lokalisieren, Evaluieren, Bewerten, Vorbereiten (Locate Evaluate Assess Prepare)

MWh

Megawattstunden

N2O

Distickstoffoxid

NACE

Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft

NF3

Stickstofftrifluorid

NRO

Nichtregierungsorganisationen

NOX

Stickstoffoxide

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development)

OpEx

Betriebsausgaben (Operating Expenditure)

PFKW

Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Perfluorocarbons)

REACH

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

SBM-1

Angabepflicht – ESRS 2 SMB-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

SBM-2

Angabepflicht – ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

SBM-3

Angabepflicht – ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell sowie finanzielle Effekte

SDG

Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals)

SFDR

Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088)

SF6

Schwefelhexafluorid

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

SoC

Besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern)

SOX

Schwefeloxide

SVHC

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern)

UN

Vereinte Nationen (United Nations)

WRI

Weltressourceninstitut

(1)  Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 134, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/959/oj).

Tabelle 2

Glossar der in den ESRS definierten Begriffe

In dieser Tabelle sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind.

193 Begriffe

Begriff

Begriffsbestimmung

Maßnahme

Maßnahmen bezieht sich auf:

(a)

Maßnahmen und Aktionspläne (einschließlich Übergangspläne), die durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen festgelegte Ziele erreicht, und mit denen das Unternehmen auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen reagiert, und

(b)

Entscheidungen, diese mit finanziellen, personellen oder technologischen Mitteln zu unterstützen.

Bei den Maßnahmen kann es sich um Einzelmaßnahmen handeln, die von dem Unternehmen allein ergriffen werden, oder um kollektive Maßnahmen; letztere bezeichnen ein gemeinsames Vorgehen einer Gruppe von Interessenträgern, wie Unternehmen, Behörden, Zivilgesellschaft oder Gemeinschaften, zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen oder zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele, insbesondere wenn diese Ziele von keinem einzelnen Akteur allein wirksam erreicht werden können.

Tatsächliche Auswirkung

Tatsächliche Auswirkungen sind Auswirkungen, die im Berichtszeitraum eingetreten sind. Dazu gehören auch solche, die in früheren Berichtszeiträumen entstanden sind und im laufenden Berichtszeitraum fortbestehen.

Angemessene Entlohnung

Ein Lohn, der ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu befriedigen.

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan

Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane beziehen sich auf Governance-Organe mit der größten Entscheidungsbefugnis im Unternehmen, einschließlich seiner Ausschüsse.

Gibt es im Unternehmen keine Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen werden, sowie – wenn es diese Funktion gibt – auch der stellvertretende Geschäftsführer.

Betroffene Gemeinschaft

Personen oder Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten und von den Tätigkeiten eines berichtenden Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind oder sein könnten. Betroffene Gemeinschaften können von Gemeinschaften, die unmittelbar neben der Betriebsstätte des Unternehmens leben (lokale Gemeinschaften), bis zu in weiterer Entfernung lebenden Gemeinschaften reichen. Betroffene Gemeinschaften umfassen tatsächlich und potenziell betroffene indigene Völker.

Jährliche Gesamtvergütung

Die jährliche Gesamtvergütung für die Arbeitskräfte des Unternehmens umfasst Gehälter, Bonuszahlungen, Aktienprämien, Optionsprämien, nichtaktienbasierte Vergütung im Rahmen von Anreizplänen, Änderung des Rentenwerts und nicht qualifizierte zurückgestellte Vergütungsgewinne, die im Laufe eines Jahres anfallen.

Erwarteter finanzieller Effekt

Finanzielle Effekte, die nicht den Erfassungskriterien für die Aufnahme in die Posten des Jahresabschlusses im Berichtszeitraum entsprechen und die nicht von den aktuellen finanziellen Effekten erfasst werden.

Erzeugnis (für die Zwecke des ESRS E2)

Ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Verbotenes Produkt

Verbotene Produkte sind Waren oder Materialien, deren Herstellung, Verkauf, Vertrieb, Einfuhr, Ausfuhr oder Verwendung aufgrund der Risiken, die sie für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder öffentliche Ordnung darstellen, durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verboten ist.

Verbotene Dienstleistung

Verbotene Dienstleistungen sind Dienstleistungen, deren Angebot, Erbringung oder Nutzung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verboten ist, weil sie als unsicher, rechtswidrig oder unethisch gelten oder anderweitig dem öffentlichen Interesse oder der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen.

Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme

Ein Übergangsplan für Biodiversität und Ökosysteme ist ein Aspekt der allgemeinen Geschäftsstrategie einer Organisation, in dem die Ziele, Vorgaben, Maßnahmen, Mechanismen der Rechenschaftspflicht und vorgesehenen Mittel der Organisation dargelegt werden, um auf den im globalen Biodiversitätsrahmen vorgesehenen Übergang zu reagieren und dazu beizutragen, wobei:

(a)

der Biodiversitätsverlust bis 2030 gestoppt und umgekehrt wird, und

(b)

die Biodiversität wertgeschätzt, erhalten, wiederhergestellt und mit Bedacht genutzt werden soll, sodass bis 2050 Ökosystemdienstleistungen und ein gesunder Planet bewahrt und für alle Menschen grundlegende Leistungen erbracht werden.

Die Biodiversität kann auch Teil des umfassenderen Übergangsplans eines Unternehmens sein. Er sollte die Menschenrechte achten und kann unter anderem die Ermittlung und Steuerung von Synergien und Kompromissen mit anderen Zielen des Übergangsplans umfassen, einschließlich aller Reaktionen und Beiträge zum Übergang, der sich aus dem Übereinkommen von Paris ergibt (Übergangsplan für den Klimaschutz). Siehe auch die Definition des Begriffs „Übergangsplan“.

Biodiversität oder biologische Vielfalt

Die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb von und zwischen Arten und Ökosystemen.

Biodiversitätsverlust

Die Reduzierung eines Aspekts der biologischen Vielfalt (d. h. Vielfalt auf genetischer Ebene, auf Ebene der Arten und der Ökosysteme) in einem bestimmten Gebiet durch Tod (einschließlich Aussterben), Zerstörung oder physische Entfernung; dies kann in unterschiedlichen Maßstäben erfolgen, vom Aussterben von Populationen bis zum weltweiten Aussterben, und führt zu einer Verringerung der Gesamtvielfalt in derselben Größenordnung.

Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahme

Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen sind messbare Fortschritte beim Artenschutz, die darauf ausgerichtet sind, nachteilige und unvermeidbare Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf die Biodiversität und die Ökosysteme auszugleichen, zusätzlich zu bereits durchgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Im Kontext der Abhilfemaßnahmenhierarchie (d. h. mit Beitrag zu Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Kompensation) gelten Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen in der Regel als letztes Mittel.

Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität

Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sind

(a)

durch rechtliche oder andere wirksame Mittel geschützte Gebiete, darunter Natura-2000, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Ramsar-Gebiete und andere Schutzgebiete, beispielsweise solche, die durch nationale Rechtsvorschriften ausgewiesen sind, und

(b)

Gebiete, die zu den Biodiversitäts-Schlüsselgebieten (KBA), den ökologisch oder biologisch bedeutsamen Meeresgebieten, der Roten Liste der Ökosysteme der IUCN oder den Lebensräumen von Arten zählen, die in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN aufgeführt sind (die wissenschaftlich als für die Biodiversität bedeutsam anerkannt sind).

Biologische Materialien

Materialien, die aus lebenden Organismen wie Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen gewonnen werden und die nach der Nutzung sicher in die Biosphäre zurückkehren können, ohne der Umwelt zu schaden. Dazu gehören sowohl lebende als auch tote organische Materialien wie Bäume, Nutzpflanzen, Gräser, Algen, Tiere und biologische Abfälle wie Dung. Biologische Materialien können primär/sekundär und erneuerbar /nicht erneuerbar sein. Materialien biologischen Ursprungs, die in geologische Formationen eingebettet oder in fossile Materialien umgewandelt sind, gelten nicht als biologische Materialien (z. B. fossile Brennstoffe).

Bestechung

Unredliche Überzeugung einer Person durch eine andere Person, zu deren Gunsten zu handeln, indem ihr ein Geldgeschenk oder ein anderer Anreiz gegeben wird.

Geschäftsmodell

Das System des Unternehmens, durch seine Tätigkeiten Inputs in Outputs und Ergebnisse umzuwandeln, mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristig die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen und Werte zu schaffen. In ESRS wird der Begriff „Geschäftsmodell“ im Singular verwendet, wobei anerkannt wird, dass Unternehmen über mehr als ein Geschäftsmodell verfügen können.

Geschäftsbeziehungen

Geschäftsbeziehungen sind die Beziehungen des Unternehmens zu Geschäftspartnern, Betrieben in seiner Wertschöpfungskette und anderen nichtstaatlichen oder staatlichen Stellen, die unmittelbar mit seinen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang stehen. Geschäftsbeziehungen beschränken sich nicht auf direkte Vertragsverhältnisse. Sie umfassen auch indirekte Geschäftsbeziehungen innerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens, die über die erste Ebene hinausgehen, sowie Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie sonstige Investitionen.

CO2-Zertifikat

Ein übertragbares oder handelbares Instrument, das eine Tonne CO2-Äquivalent Emissionsreduktion oder -entnahme darstellt und nach anerkannten Qualitätsstandards ausgegeben und überprüft wird.

Kohlendioxidäquivalent (CO2-Äquivalent, CO2e)

Die universelle Maßeinheit zur Angabe des Erderwärmungspotenzials (Global Warming Potential, GWP) jedes Treibhausgases, ausgedrückt als das GWP einer Einheit von Kohlendioxid. Sie wird verwendet, um die Freisetzung (oder Vermeidung der Freisetzung) verschiedener Treibhausgase auf einer gemeinsamen Grundlage zu bewerten.

Kanal, über den Anliegen oder Bedürfnisse geäußert werden können

Kanäle, über die Anliegen oder Bedürfnisse geäußert werden können, sind formale Strukturen, die vom Unternehmen oder Dritten (z. B. Regierungen, NRO, Industrieverbänden) einschließlich seiner Geschäftsbeziehungen mit speziellen Verfahren eingerichtet werden, und über die betroffene Interessenträger ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern können. Solche Strukturen umfassen in der Regel Schritte oder Kriterien, die befolgt werden, um sicherzustellen, dass Anliegen oder Bedürfnisse angemessen behandelt werden. Sie können gegebenenfalls auch Verfahren umfassen, um für tatsächliche Auswirkungen Abhilfe zu schaffen oder daran mitzuwirken.

Beispiele für Kanäle, über die Anliegen oder Bedürfnisse geäußert werden können, sind unter anderem Beschwerdemechanismen, Hotlines, Gewerkschafts- oder Gemeinschaftsvertreter auf Arbeitsplatz- oder lokaler Ebene, Betriebsräte, Dialogprozesse, Beschwerdemechanismen für Gemeinschaften oder Verbraucher sowie Hinweisgebermechanismen, soweit sie es den Menschen ermöglichen, Anliegen oder Bedürfnisse in Bezug auf tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen zu äußern, die sie selbst oder andere Interessenträger betreffen.

Kinderarbeit

Arbeit, die Kindern ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Der Begriff bezieht sich auf Arbeit, die:

(a)

geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist, und/oder

(b)

ihre Schulbildung beeinträchtigt, in dem ihnen die Möglichkeit genommen wird, die Schule zu besuchen, sie dazu zwingt, die Schule frühzeitig zu verlassen oder dazu führt, dass sie versuchen müssen, den Schulbesuch mit übermäßig langer und schwerer Arbeit zu kombinieren.

Ein Kind ist definiert als eine Person unter 18 Jahren. Ob bestimmte Formen der „Arbeit“ als „Kinderarbeit“ bezeichnet werden können, hängt vom Alter des Kindes, der Art der geleisteten Arbeit und der Arbeitszeit sowie den Bedingungen ab, unter denen sie geleistet wird. Die Antwort ist von Land zu Land sowie von Sektor zu Sektor innerhalb eines Landes unterschiedlich.

Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung sollte nicht unter dem Mindestalter für den Abschluss der Schulpflicht liegen, in jedem Fall aber nicht unter 15 Jahren gemäß dem Übereinkommen Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über das Mindestalter. Ausnahmen sind in bestimmten Ländern möglich, in denen die Wirtschaft und die Bildungseinrichtungen unzureichend entwickelt sind; dort gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Diese Länder, für die Ausnahmen gelten, werden von der IAO auf besonderen Antrag des betreffenden Landes und in Absprache mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden festgelegt.

Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften können die Beschäftigung von Personen von 13 bis 15 Jahren bei leichter Erwerbstätigkeit zulassen, solange dies ihrer Gesundheit oder ihrer Entwicklung nicht abträglich ist und den Schulbesuch oder die Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen nicht beeinträchtigt. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit, die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Ausübung die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Jugendlichen gefährden kann, beträgt mindestens 18 Jahre.

Kreislauffähigkeit

Grad der Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer Kreislaufwirtschaft.

Kreislaufwirtschaft

Ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und die Effizienz in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie.

Grundsatz der Kreislaufwirtschaft

Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft lauten:

(a)

Abfall und Umweltverschmutzung vermeiden, indem Produkte und Materialien so gestaltet werden, dass sie nach ihrer Nutzung wieder in die Wirtschaft zurückgeführt werden können,

(b)

Kreislaufführung von Produkten und Materialien (zu ihrem höchsten Wert) durch Wartung, Wiederverwendung und Aufbereitung, und

(c)

Regenerierung der Natur mit Schwerpunkt auf der Verbesserung natürlicher Lebensräume und der Wiederherstellung wichtiger ökologischer Funktionen.

Dienstleistungen der Kreislaufwirtschaft

Gemäß Anhang II der EU-Taxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852) gelten die folgenden Wirtschaftstätigkeiten (CEY 5.1 – CEY 5.6) als wesentlicher Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft:

(a)

Wartung und Reparatur,

(b)

Wiederverwendung und Weiterverteilung,

(c)

Produkt als Dienstleistung,

(d)

Recycling und Verwertung von Ressourcen, und

(e)

nachhaltiges Design und Beratungsdienstleistungen.

Anpassung an den Klimawandel

Der Vorgang der Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen Auswirkungen.

Klimaschutz

Der Prozess der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris.

Klimabezogene Chancen

Potenzielle positive Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen. Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel können Chancen für Unternehmen eröffnen. Klimabezogene Chancen werden je nach Region, Markt und Industrie, in der ein Unternehmen tätig ist, unterschiedlich sein.

Klimabedingte physische Risiken (Physische Risiken aufgrund des Klimawandels)

Risiken aufgrund des Klimawandels, bei denen es sich um ereignisbedingte (akute) oder längerfristige (chronische) Verschiebungen von Klimamustern handeln kann. Akute physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere Wetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen, Bränden oder Hitzewellen. Chronische physische Risiken entstehen durch längerfristige Klimaveränderungen, beispielsweise Temperaturänderungen, und ihre Auswirkungen auf den Anstieg der Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser, den Biodiversitätsverlust und Veränderungen in der Ertragsfähigkeit von Flächen und Böden.

Klimabedingte Übergangsrisiken

Risiken, die aufgrund des Übergangs zu einer CO2-armen, klimaresilienten Wirtschaft entstehen. Sie umfassen in der Regel politische Risiken, rechtliche Risiken, technologische Risiken, Marktrisiken und Reputationsrisiken.

Klimaresilienz

Die Fähigkeit eines Unternehmens, sich an den Klimawandel und an Entwicklungen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel anzupassen. Klimaresilienz umfasst die Fähigkeit, klimabedingte Risiken zu bewältigen und klimabezogene Chancen zu nutzen, einschließlich der Fähigkeit, auf Übergangsrisiken und physische Risiken zu reagieren und sich daran anzupassen. Die Klimaresilienz eines Unternehmens umfasst sowohl seine strategische als auch seine Betriebsstabilität gegenüber klimabezogenen Veränderungen, Entwicklungen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Tarifverhandlungen

Alle Verhandlungen, die zwischen einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen einerseits und einer oder mehreren Gewerkschaften oder in deren Abwesenheit den von ihnen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß gewählten und ermächtigten Arbeitnehmervertretern andererseits stattfinden, um

(a)

die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen festzulegen, und/oder

(b)

die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln, und/oder

(c)

die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern oder ihren Organisationen und einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen zu regeln.

Verbraucher

Personen, die Waren und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch entweder für sich selbst oder für Dritte erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht aber für den Weiterverkauf, den Handel oder für gewerbliche, geschäftliche, handwerkliche oder berufliche Zwecke.

Unternehmenskultur

Die Unternehmenskultur bringt Ziele durch Werte und Überzeugungen zum Ausdruck. Durch sie werden die Tätigkeiten des Unternehmens durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie Werte oder Aufgabenerklärungen oder einen Verhaltenskodex geleitet.

Korruption

Missbrauch übertragener Befugnis aus persönlichem Gewinninteresse, der von Einzelpersonen oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Praktiken wie Bestechungsgelder, Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Außerdem umfasst Korruption das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Darlehen, Gebühren, Belohnungen oder sonstigen Vorteilen für eine oder von einer Person als Anreiz, etwas zu tun, das unredlich, rechtswidrig oder ein Vertrauensbruch in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Dies kann Geld- oder Sachleistungen wie unentgeltliche Waren, Geschenke und Urlaub oder besondere persönliche Dienstleistungen umfassen, die zwecks eines ungerechtfertigten Vorteils erbracht werden oder zu einem moralischen Druck hinsichtlich der Erlangung eines solchen Vorteils führen können.

Glaubwürdige Stellvertretende

Personen mit hinreichender Erfahrung bei der Einbeziehung betroffener Interessenträger aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Umfeld (z. B. weibliche Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, indigene Völker oder Wanderarbeitnehmende), denen sie dabei helfen können, ihre Anliegen wirksam vorzubringen. In der Praxis können diese Nichtregierungsorganisationen in den Bereichen Entwicklung und Menschenrechte, internationale Gewerkschaften und die lokale Zivilgesellschaft, einschließlich religiöser Organisationen, umfassen.

Kritische Rohstoffe

Kritische Rohstoffe sind Rohstoffe, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben und einem Versorgungsrisiko unterliegen, das auf Faktoren wie geografische Konzentration, wirtschaftliche oder geopolitische Beschränkungen, niedrige Recyclinganteile am Ende der Lebensdauer oder Schwierigkeiten bei der Substitution zurückzuführen ist. Kritische Rohstoffe sind die in Anhang II Abschnitt 1 der Verordnung über kritische Rohstoffe (2023) aufgeführten Rohstoffe.

Aktuelle finanzielle Effekte

Finanzielle Effekte für die laufende Berichtsperiode, die in den primären Abschlussbestandteilen erfasst werden.

Dekarbonisierungshebel

Aggregierte Arten von Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeffizienz, Elektrifizierung, Brennstoffwechsel, Nutzung erneuerbarer Energien, Produktänderung und Dekarbonisierung der Lieferkette, die zu den spezifischen Maßnahmen des Unternehmens passen.

Abhängigkeit

Die Situation eines Unternehmens, das für seine Geschäftsprozesse auf natürliche, menschliche und/oder soziale Ressourcen angewiesen ist. Abhängigkeiten können Quellen von Risiken oder Chancen sein, unabhängig von den potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf die natürlichen, menschlichen und sozialen Ressourcen, auf die es angewiesen ist.

Wüstenbildung

Landdegradation in ariden, semiariden und trockenen semihumiden Gebieten, die auf verschiedene Faktoren wie Klimaschwankungen und menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist. Der Begriff „Wüstenbildung“ bezieht sich nicht auf die natürliche Ausdehnung bestehender Wüsten.

Durch das Design bedingter Anteil der Recyclingfähigkeit

Ein Indikator, der den Anteil des Ressourcenabflusses misst, der so konzipiert und hergestellt ist, dass er zu recyceltem Material verarbeitet werden kann. Der durch das Design bedingte Anteil der Recyclingfähigkeit kann beispielsweise durch die Verwendung von Materialien nachgewiesen werden, die mit bestehenden Recyclingsystemen vollständig recycelbar sind, durch die Auswahl einer geringeren Anzahl von Materialarten und eine größere Materialhomogenität, durch die Fähigkeit, das Produkt zu demontieren, oder durch die Eignung der Produktteile und Materialien für das Recycling zu hochwertigen Materialien und durch die Umsetzung angemessener Leitlinien für das recyclingorientierte Design für die Produktart.

Die Quote ist ein Berichtsindikator dafür, wie das Produkt und die verwendeten Materialien durch ein bestehendes Recyclingsystem recycelt werden können und dass die „Nutzungsphase“ die Recyclingfähigkeit nicht wesentlich verändert (z. B. Verunreinigung, die das Recycling verhindert).

Diskriminierung

Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person gegenüber der Art und Weise, wie andere, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, behandelt werden oder würden, eine weniger günstige Behandlung erfährt, und der Grund dafür ein besonderes Merkmal dieser Person ist, das unter „verbotene Gründe“ fällt. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine Gruppe, deren Angehörige gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. Die Benachteiligung einer Gruppe durch eine Entscheidung ist anhand eines Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe nachzuweisen.

Doppelte Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsthema erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn es unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen oder dem finanziellen Gesichtspunkt oder beiden wesentlich ist.

Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen

Alle Faktoren, die direkt oder indirekt Veränderungen in Bezug auf die Natur, anthropogene Vermögenswerte, den Beitrag, den die Natur für den Menschen leistet, und eine gute Lebensqualität verursachen. Direkte Einflussfaktoren können sowohl natürlich als auch vom Menschen verursacht sein. Sie haben direkte physische (mechanische, chemische, Lärm, Licht usw.) Auswirkungen auf die Natur, die auch Verhaltensweisen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem der Klimawandel, Umweltverschmutzung, verschiedene Arten von Landnutzungsänderungen, invasive gebietsfremde Arten und Zoonosen sowie direkte Nutzung von Organismen. Indirekte Einflussfaktoren für Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen wirken diffus, indem sie direkte Faktoren sowie andere indirekte Faktoren verändern und beeinflussen. Sie wirken sich auf das Niveau, die Richtung oder den Anteil direkter Einflussfaktoren aus. Wechselwirkungen zwischen indirekten und direkten Einflussfaktoren führen zu unterschiedlichen Ketten von Beziehungen, Zuordnungen und Auswirkungen, die je nach Art, Intensität, Dauer und Entfernung variieren können. Diese Beziehungen können auch verschiedene Ausstrahlungseffekte verursachen. Globale indirekte Einflussfaktoren stammen unter anderem aus den Bereichen Wirtschaft, Demografie, Regierungsführung, Technologie und Kultur. Besondere Aufmerksamkeit wird hinsichtlich der indirekten Einflussfaktoren der Rolle der (formellen und informellen) Institutionen und den Auswirkungen der Produktions-, Liefer- und Verbrauchsmuster auf die Natur, dem Beitrag, den die Natur für den Menschen leistet, und einer guten Lebensqualität gewidmet.

Haltbarkeit

Die Fähigkeit eines Produkts, Bestandteils oder Materials, unter festgelegten Nutzungs-, Wartungs- und Reparaturbedingungen bis zum Ende seiner technischen Nutzungsdauer funktionstüchtig und relevant zu bleiben. Haltbarkeit bezieht sich häufig auf die physische Fähigkeit eines Produkts, Verschleiß, Beschädigung oder Abnutzung zu widerstehen, sie kann aber auch die technologische Langlebigkeit umfassen, beispielsweise die Fähigkeit, durch Software-Updates wirksam zu bleiben.

Ökodesign-Anforderung

Leistungs- oder Informationsanforderungen, die darauf abzielen, ein Produkt, einschließlich der entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Produkts ablaufenden Prozesse, ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Die Anforderungen umfassen:

a)

Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten,

b)

Verbesserung der Möglichkeiten zur Wartung und Aufarbeitung von Produkten,

c)

Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten,

d)

Behandlung des Vorhandenseins von Stoffen, die die Kreislauffähigkeit beeinträchtigen,

e)

Erhöhung des Rezyklatanteils,

f)

Erleichterung der Wiederaufarbeitung und des Recyclings von Produkten,

g)

Festlegung von Vorschriften für den CO2- und den Umweltfußabdruck,

h)

Begrenzung des Abfallaufkommens und

i)

Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten.

Die vollständige Liste ist in Verordnung (EU) 2024/1781 enthalten.

Ökologischer Schwellenwert

Der Punkt, an dem eine relativ geringe Veränderung der äußeren Bedingungen zu einer raschen Veränderung in einem Ökosystem führt. Wenn ein ökologischer Schwellenwert überschritten wurde, kann das Ökosystem möglicherweise nicht mehr mittels seiner inhärenten Resilienz in seinen ursprünglichen ausgeglichenen Zustand zurückkehren.

Ökosystem

Ein komplexes dynamisches Wirkungsgefüge von Pflanzen-, Tier- und Mikroorganismengemeinschaften und ihrer abiotischen Umwelt, die eine funktionelle Einheit bilden. Eine Typologie der Ökosysteme bietet die Global Ecosystem Typology 2.0 der IUCN.

Ökosystemdienstleistung

Der Beitrag von Ökosystemen zu den Vorteilen, die im Rahmen wirtschaftlicher und anderer menschlicher Tätigkeiten genutzt werden, bzw. zu den Vorteilen, die den Menschen aus den Ökosystemen erwachsen. Im Rahmen der Millenniums-Bewertung der Ökosysteme wird zwischen unterstützenden, regulierenden, bereitstellenden und kulturellen Ökosystemdienstleistungen unterschieden. In der Gemeinsamen Internationalen Klassifikation der Ökosystemdienstleistungen werden Arten von Ökosystemdienstleistungen ebenfalls klassifiziert.

Emissionen

Die direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm aus einzelnen oder diffusen Quellen in Luft, Wasser oder Boden (Richtlinie (EU) 2024/1785).

Arbeitnehmer/Beschäftigter

Einzelpersonen, die mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht.

Endnutzer

Personen, die ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung letztlich nutzen oder die für die Nutzung vorgesehen sind.

Umweltunfall

Ein unerwartetes Ereignis, z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus unkontrollierten Vorgängen während des Betriebs ergibt und zu potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt führt.

Gleichbehandlung

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein allgemeiner Grundsatz des europäischen Rechts, der voraussetzt, dass vergleichbare Sachverhalte oder Parteien, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, gleich behandelt werden. Im Zusammenhang mit ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens bezieht sich der Begriff „Gleichbehandlung“ auch auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wonach es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung geben darf.

Ausdehnung des Land-, Süßwasser- und Meeresökosystems/Ausdehnung eines Ökosystems

Die Größe eines vorhandenen Ökosystems, wobei ein vorhandenes Ökosystem eine zusammenhängende Fläche eines bestimmten Ökosystemtyps ist, der durch eine Reihe von biotischen und abiotischen Komponenten sowie deren Wechselwirkungen gekennzeichnet ist.

Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen

Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen umfasst Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige, der nach nationalem Recht oder Tarifverträgen gewährt wird. Für die Zwecke der ESRS werden diese Begriffe wie folgt definiert:

a)

Mutterschaftsurlaub (auch Schwangerschaftsurlaub): Arbeitsfreistellung mit Beschäftigungsschutz für erwerbstätige Frauen unmittelbar um die Zeit der Entbindung (oder in einigen Ländern der Adoption),

b)

Vaterschaftsurlaub: Arbeitsfreistellung für Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes zum Zweck der Betreuung und Pflege,

c)

Elternurlaub: Arbeitsfreistellung für Eltern anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes zur Betreuung dieses Kindes, gemäß der Definition des jeweiligen Mitgliedstaats, und

d)

Urlaub für pflegende Angehörige: Arbeitsfreistellung für Arbeitskräfte zur persönlichen Pflege oder Unterstützung einer angehörigen Person oder einer im selben Haushalt lebenden Person, die aus einem von jedem Mitgliedstaat festgelegten schwerwiegenden medizinischen Grund erhebliche Pflege- oder Unterstützungsleistungen benötigt.

Finanzielle Effekte

Kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen von Risiken und Chancen, die die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens beeinflussen.

Finanzielle Wesentlichkeit

Ein Nachhaltigkeitsthema ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn es Risiken oder Chancen mit sich bringt, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Finanzlage, die Ertragslage, die Zahlungsströme, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirkt (oder nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann).

Zwangsarbeit

Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Der Begriff bezieht sich auf alle Situationen, in denen Personen mit beliebigen Mitteln zur Ausübung einer Arbeit gezwungen werden, und umfasst sowohl tradierte „sklavereiähnliche“ Praktiken als auch moderne Formen von Zwang, bei denen Arbeitskräfte ausgebeutet werden, wozu auch Menschenhandel und moderne Sklaverei gehören können.

Formulierer

Jede natürliche oder juristische Person, die Stoffe zu Gemischen kombiniert und sie häufig unter ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. Diese Definition gilt nur für Unternehmen, die in der chemischen Industrie tätig sind.

Fossiler Brennstoff

Nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung (Free, Prior and Informed Consent, FPIC)

Teil des Rechts indigener Völker, ihre politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Prioritäten selbst zu bestimmen. Sie stellt drei miteinander verknüpfte und sich ergänzende Rechte indigener Völker dar: das Recht auf Anhörung, das Recht auf Beteiligung und das Recht auf ihr Land, ihre Gebiete und ihre Ressourcen. FPIC bezieht sich auf indigene Völker und ist im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), anerkannt.

Süßwasser

Grundwasser und Oberflächengewässer mit einem durchschnittlichen jährlichen Salzgehalt von < 0,5 ‰ (d. h. dem in Anhang II der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) genannten Grenzwert).

Allgemeine Angabepflicht (GDR)

In einer Allgemeinen Angabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele, wie in ESRS 2 Allgemeine Angaben beschrieben, entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt. Ihre Abkürzung lautet GDR.

THG-Emissionsreduktion

Reduktion der Treibhausgasemissionen der Kategorien Scope 1, 2, 3 oder der THG-Gesamtemissionen des Unternehmens am Ende des Berichtszeitraums im Verhältnis zu den Emissionen im Basisjahr. Emissionsreduktionen können unter anderem durch Energieeffizienz, Elektrifizierung, Dekarbonisierung der Lieferanten, Dekarbonisierung des Strommixes, der Entwicklung nachhaltiger Produkte oder Änderungen der Berichtsgrenzen oder Tätigkeiten (z. B. Auslagerung, verringerte Kapazitäten) erreicht werden, sofern sie innerhalb des Betriebs und der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens erreicht werden. Entnahmen und vermiedene Emissionen werden nicht als Emissionsreduktionen gezählt.

Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen

Die (anthropogene) Entnahme bezieht sich auf die Entfernung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre durch bewusste menschliche Aktivitäten. Dazu gehören die Verbesserung biologischer anthropogener CO2 -Senken und der Einsatz chemischer Verfahrenstechnik für die langfristige Entfernung und die langfristige Speicherung. Durch die CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage) aus industriellen und energiebezogenen Quellen, die allein kein CO2 aus der Atmosphäre entfernen, kann in Kombination mit der Erzeugung von Bioenergie atmosphärisches CO2 entfernt werden (Bioenergy with Carbon Capture & Storage). Die Entnahme kann sich umkehren, wenn gespeicherte THG aus der vorgesehenen Speicherung zurück in die Atmosphäre gelangen. Wenn beispielsweise ein Wald, der zur Entnahme einer bestimmten Menge CO2 angepflanzt wurde, von einem Waldbrand betroffen ist, werden die in den Bäumen gespeicherten Emissionen umgekehrt.

Geografische Gebiete

Geografische Gebiete oder geografische Kontexte können auf unterschiedlichen Ebenen analysiert werden, z. B. Land, Region, Landkreis, Wassereinzugsgebiet, Ökosystem oder Standort, je nach ihrer Relevanz für die Bewertung der Wesentlichkeit.

Globale Rahmenvereinbarung (GFA)

Globale Rahmenvereinbarungen (GFA) dienen dazu, eine dauerhafte Beziehung zwischen einem multinationalen Unternehmen und einem internationalen Gewerkschaftsbund herzustellen, um dafür zu sorgen, dass das Unternehmen in jedem Land, in dem es tätig ist, die gleichen Standards einhält.

Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP)

Ein Faktor, der die Strahlungsantriebswirkung (Grad der Schädigung der Atmosphäre) einer Einheit eines bestimmten Treibhausgases im Vergleich zu einer CO2 -Einheit beschreibt.

Treibhausgase (THG)

Die in Anhang V Teil 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Gase. Dazu gehören Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW).

Beschwerdemechanismus

Alle routinisierten, staatlichen oder nichtstaatlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, über die Interessenträger Beschwerden geltend machen und Rechtsmittel einlegen können. Beispiele für staatliche gerichtliche und außergerichtliche Beschwerdemechanismen sind Gerichte, Arbeitsgerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen, nationale Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, Ombudsstellen, Verbraucherschutzbehörden, Regulierungsaufsichtsbehörden und staatliche Beschwerdestellen. Zu den nichtstaatlichen Beschwerdemechanismen gehören diejenigen, die von dem Unternehmen allein oder gemeinsam mit Interessenträgern verwaltet werden, wie Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene und Tarifverhandlungen, einschließlich der durch Tarifverträge geschaffenen Mechanismen. Dazu gehören auch Mechanismen, die von Industrieverbänden, internationalen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder Zusammenschlüssen mehrerer Interessenträger verwaltet werden.

Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene werden vom Unternehmen entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien verwaltet und sind für die Interessenträger des Unternehmens direkt zugänglich. Sie ermöglichen es, Beschwerden frühzeitig und direkt wahrzunehmen und anzugehen, wodurch eine Eskalation der Schäden und Beschwerden verhindert werden kann. Darüber hinaus bieten sie wichtige Rückmeldungen zur Wirksamkeit der vom Unternehmen wahrgenommenen Sorgfaltspflicht gegenüber den unmittelbar betroffenen Personen.

Gemäß dem VN-Leitprinzip 31 müssen wirksame Beschwerdemechanismen legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent, mit den Rechten vereinbar und eine Quelle für kontinuierliches Lernen sein. Zusätzlich zu diesen Kriterien beruhen wirksame Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene auch auf Engagement und Dialog. Für das Unternehmen kann es schwieriger sein, die Wirksamkeit der Beschwerdemechanismen, an denen es beteiligt ist, zu beurteilen, als die Wirksamkeit der Mechanismen, die es selbst geschaffen hat.

Grundwasser

Alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Auch definiert als Wasser, das in einer unterirdischen Formation gespeichert und aus dieser entnommen werden kann.

Belästigung

Eine Situation, in der ein unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit einem geschützten Diskriminierungsgrund (z. B. Geschlecht gemäß der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung gemäß der Richtlinie 2000/78/EG des Rates) mit dem Ziel oder der Wirkung eintritt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geprägtes Umfeld zu schaffen.

Gefährlicher Abfall

Abfall, der eine oder mehrere der in Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) aufgeführten gefährlichen Eigenschaften aufweist.

Klimaintensive Sektoren

Sektoren, die in Anhang I Abschnitte A bis H und Abschnitt L der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind (gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288).

Vorfall in Bezug auf Menschenrechte

Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte sind Vorfälle, die die Nichtachtung international anerkannter Menschenrechte im Sinne von Artikel 29b Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iii der Richtlinie 2013/34/EU (Rechnungslegungsrichtlinie) betreffen. Diese Vorfälle werden verstanden als die Zahl der vom Unternehmen erfassten begründeten Fälle von:

a)

gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren (z. B. Verfahren vor nationalen Gerichten, Mediation, Beschwerden bei den nationalen Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen), und

b)

sonstigen Vorfällen, einschließlich solcher, die es durch seine internen Verfahren ermittelt hat.

Auswirkungen

Siehe Definition für nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen.

Wesentlichkeit der Auswirkungen

Ein Nachhaltigkeitsthema ist hinsichtlich der Auswirkungen wesentlich, wenn es sich auf die kurz-, mittel- und langfristigen wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht. Ein wesentliches Nachhaltigkeitsthema aus der Wirkungsperspektive umfasst Auswirkungen im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen.

Einführer

Jede natürliche oder juristische Person, die für die Einfuhr (d. h. das physische Verbringen in das Zollgebiet) verantwortlich ist. Die Einfuhr von Stoffen als solchen oder in Gemischen umfasst den Großhandel mit chemischen Stoffen gemäß NACE-Code G46.85 (Rev.2.1).

Nicht durchführbar

Die Anwendung einer Anforderung ist nicht durchführbar, wenn ein Unternehmen sie nicht anwenden kann, nachdem es dafür alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat. Beispielsweise sind Daten im vorangegangenen Zeitraum möglicherweise nicht in einer Weise erhoben worden, die die rückwirkende Anwendung einer neuen Definition einer Kennzahl ermöglicht, und die Neuerstellung der Daten könnte nicht durchführbar sein.

Fall von Diskriminierung

Fälle von Diskriminierung sind Fälle, die sich auf Diskriminierung beziehen. Darunter ist die Zahl der begründeten und vom Unternehmen erfassten Fälle zu verstehen von:

a)

gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren (z. B. Verfahren vor nationalen Gerichten, Mediation, Beschwerden bei den nationalen Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen), und

b)

sonstige Vorfälle, einschließlich solcher, die es im Rahmen seiner internen Prozesse ermittelt hat.

Unabhängiges Gremienmitglied

Gremienmitglieder, die ein unabhängiges Urteil ohne jeglichen Einfluss von außen und ohne Interessenkonflikte abgeben. Unabhängigkeit bedeutet in der Regel die Ausübung eines objektiven und ungehinderten Urteils. Als Maßnahme zur Beurteilung des Eindrucks der Unabhängigkeit oder zur Einstufung eines nicht geschäftsführenden Mitglieds der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihrer Ausschüsse als unabhängig gilt das Fehlen eines Interesses, einer Stellung, eines Zusammenschlusses oder einer Beziehung, das aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten beurteilt geeignet ist, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen.

Indigene Völker

Es gibt keine einheitliche Definition für indigene Völker, die auf internationaler Ebene vereinbart wurde. In der Praxis herrscht unter den internationalen Agenturen Übereinstimmung darüber, welche Gruppen als indigene Völker angesehen werden können und als solche besonderen Schutz genießen sollten. Ein wichtiges Kriterium für die Definition indigener Völker ist ihre Bindung an ein traditionelles Gebiet gemäß Artikel 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 169, in dem es heißt, dass das Übereinkommen gilt für: „a) in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, die sich infolge ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse von anderen Teilen der nationalen Gemeinschaft unterscheiden und deren Stellung ganz oder teilweise durch die ihnen eigenen Bräuche oder Überlieferungen oder durch Sonderrecht geregelt ist, b) in unabhängigen Staaten lebende Gemeinschaften, die aufgrund ihrer Abstammung von den Völkern, die das Land oder die geografische Region, zu der das Land gehört, zum Zeitpunkt der Eroberung oder Kolonialisierung oder zum Zeitpunkt der Festlegung der derzeitigen Staatsgrenzen bevölkert haben, als indigen angesehen werden und die, ungeachtet ihres Rechtsstatus, nach wie vor einige ihrer oder alle ihre ursprünglichen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Strukturen beibehalten haben“. In Artikel 1 Absatz 2 des IAO-Übereinkommens 169 heißt es ferner: „Das Gefühl der Eingeborenen- oder Stammeszugehörigkeit ist als ein grundlegendes Kriterium für die Bestimmung der Gruppen anzusehen, auf die die Bestimmungen dieses Übereinkommens Anwendung finden.“

Indirekte Treibhausgasemissionen

Treibhausgasemissionen, die infolge der Aktivitäten eines Unternehmens entstehen, aber an Quellen verursacht werden, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens befinden. Indirekte Emissionen sind eine Kombination aus Scope-2-Treibhausgasemissionen und Scope-3-Treibhausgasemissionen.

Internes CO2-Bepreisungssystem

Eine organisatorische Regelung, die es dem Unternehmen ermöglicht, CO2-Preise bei der strategischen und operativen Entscheidungsfindung anzuwenden. Der interne CO2-Preis ist der Preis, den ein Unternehmen verwendet, um die finanziellen Effekte von Änderungen der Investitions-, Produktions- und Verbrauchsmuster sowie möglicher technologischer Fortschritte und künftiger Kosten für die Emissionsminderung zu bewerten. Unternehmen verwenden in der Regel zwei Arten von internen CO2-Preisen. Zum einen gibt es den Schattenpreis, bei dem es sich um einen theoretischen Kosten- oder Nominalbetrag handelt, den das Unternehmen nicht in Rechnung stellt, der aber zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen oder Trade-offs in Bezug auf Risikoauswirkungen, neue Investitionen, den Kapitalwert von Projekten oder Kosten und Nutzen verschiedener Initiativen herangezogen werden kann. Zum anderen gibt es als CO2-Preis eine interne Steuer oder Gebühr, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, einer Produktlinie oder eines anderen Geschäftsbereichs auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen berechnet wird (diese internen Steuern oder Gebühren ähneln der unternehmensinternen Verrechnungspreisgestaltung).

Invasive Arten/Invasive gebietsfremde Arten

Arten, deren durch menschliches Handeln verursachte Einbringung und/oder Ausbreitung außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eine Bedrohung für die biologische Vielfalt, die Ernährungssicherheit sowie die menschliche Gesundheit und das menschliche Wohlbefinden darstellt. Der Begriff „gebietsfremd“ bezieht sich auf eine Art, die in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eingebracht wurde („exotisch“ und „nicht einheimisch“ sind Synonyme für „gebietsfremd“). „Invasiv“ beschreibt die Tendenz eingebrachter Arten zur Ausbreitung in Ökosystemen und zu deren Veränderung. Demnach kann eine Art gebietsfremd sein, ohne invasiv zu sein, sie kann sich aber auch in der Region, in der sie einheimisch ist, ausbreiten und somit invasiv sein, ohne eine gebietsfremde Art zu sein.

Biodiversitäts-Schlüsselgebiet (Key Biodiversity Area, KBA)

Gebiet, das erheblich zur weltweiten Persistenz der Biodiversität in Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen beiträgt. Gebiete gelten als globale Biodiversitäts-Schlüsselgebiete, wenn sie eines oder mehrere von elf Kriterien erfüllen, die in fünf Kategorien unterteilt sind: bedrohte Biodiversität, geografisch begrenzte Biodiversität, ökologische Integrität, biologische Prozesse und Unersetzbarkeit. Die World Database of Key Biodiversity Areas wird von BirdLife International im Namen der Partnerschaft für Biodiversitäts-Schlüsselgebiete verwaltet.

Material von wesentlicher Bedeutung

Materialien, Stoffe, Komponenten oder Produkte, die für die Fähigkeit des Unternehmens, seine Produkte oder Dienstleistungen herzustellen oder zu erbringen, von wesentlicher Bedeutung sind und die durch eine Managementbewertung ermittelt wurden, bei der Folgendes berücksichtigt wird:

a)

interne Faktoren wie Volumen, Kosten, operative Kritikalität oder strategische Bedeutung, und

b)

externe Faktoren, einschließlich ökologischer und sozialer Auswirkungen wie Erwartungen der Interessenträger, regulatorische Anforderungen oder reputationsbezogene Relevanz.

Beispiele hierfür sind unter anderem Silizium (Materialien), Elektrolyte (Stoffe), Mikrokondensatoren (Komponenten) und Smartphones (Produkte).

Produkt von wesentlicher Bedeutung

Produkte, die für die Wertschöpfung oder die strategischen Ziele des Unternehmens von zentraler Bedeutung sind und die durch eine Managementbewertung ermittelt wurden, bei der Folgendes berücksichtigt wird:

a)

interne Faktoren wie Beitrag zu Umsatzerlösen, Rentabilität, Innovation oder Fortführung des Geschäftsbetriebs, oder

b)

externe Faktoren, einschließlich ökologischer oder sozialer Auswirkungen wie Wahrnehmungen der Interessenträger, regulatorische Anforderungen oder reputationsbezogene Bedeutung.

Landdegradation

Landdegradation bezieht sich auf die vielen Prozesse, die den Rückgang oder Verlust der Biodiversität, der Ökosystemfunktionen oder ihres Nutzens für die Menschen vorantreiben und die Schädigung aller terrestrischen Ökosysteme umfassen.

Deponie

Eine Abfallbeseitigungsanlage für die Ablagerung von Abfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche (siehe Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien).

Landnutzung und Landnutzungsänderungen

Der Begriff „Landnutzung“ bezieht sich auf die menschliche Nutzung einer spezifischen Fläche für einen bestimmten Zweck (beispielsweise als Wohngebiet, für die Landwirtschaft, zur Erholung, zu industriellen Zwecken usw.). Sie wird von der Landbedeckung beeinflusst, ist aber nicht gleichbedeutend mit ihr. Der Begriff „Landnutzungsänderung“ bezieht sich auf eine veränderte Nutzung oder Bewirtschaftung von Land durch Menschen, wodurch sich auch die Landbedeckung ändern kann.

Rechtmäßiger Vertreter

Personen, die gesetzlich oder in der Praxis als rechtmäßige Vertreter anerkannt sind, wie z. B. gewählte Gewerkschaftsvertreter im Falle von Arbeitskräften oder andere ähnlich frei gewählte Vertreter betroffener Interessenträger.

Hebelwirkung

Die Fähigkeit des Unternehmens, eine Änderung der missbräuchlichen Praktiken einer anderen Partei vorzunehmen, die mit negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verbunden ist.

Lobbytätigkeit

Tätigkeiten, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder Rechtsvorschriften oder die Entscheidungsprozesse von Regierungen, Regierungseinrichtungen, Regulierungsbehörden, Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union oder Normungsgremien zu beeinflussen. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem folgende:

a)

Organisation von oder Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und Veranstaltungen,

b)

Beitrag zu oder Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, Anhörungen oder anderen ähnlichen Initiativen,

c)

Organisation von Kommunikationskampagnen, Plattformen, Netzwerken, bürgernahen Initiativen, und

d)

Erstellung/Inauftraggabe von Strategie- und Positionspapieren, Meinungsumfragen, Umfragen, offenen Briefen, Forschungsarbeiten gemäß den von den Regeln des Transparenzregisters abgedeckten Aktivitäten.

Gebundene Treibhausgasemissionen

Schätzungen künftiger Treibhausgasemissionen, die voraussichtlich durch die wichtigsten Vermögenswerte oder Produkte eines Unternehmens, die innerhalb ihrer Einsatz- bzw. Lebensdauer verkauft werden, verursacht werden.

Hersteller von Erzeugnissen

Jede natürliche oder juristische Person, die ein Erzeugnis herstellt oder montiert (siehe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Hersteller von Stoffen

Jede natürliche oder juristische Person, die Stoffe herstellt (d. h. Stoffe im natürlichen Zustand herstellt oder gewinnt) (siehe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Meeresressourcen

Biologische und nicht biologische Materialien in den Meeren und Ozeanen. Beispiele sind unter anderem Tiefseemineralien, Kies und Meeresfrüchte.

Wesentlichkeit

Ein Nachhaltigkeitsthema ist wesentlich, wenn es der Definition der Wesentlichkeit der Auswirkungen, der finanziellen Wesentlichkeit oder beider Kriterien entspricht.

Kennzahl

Kennzahlen sind qualitative und quantitative Indikatoren, die das Unternehmen verwendet, um die Wirksamkeit der Durchführung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Konzepte und die Erfüllung seiner Ziele im Zeitverlauf zu messen und darüber Bericht zu erstatten. Durch Kennzahlen wird auch die Messung der Ergebnisse des Unternehmens in Bezug auf die Auswirkungen auf Personen, die Umwelt und das Unternehmen unterstützt.

Mikroplastik

Synthetische Polymermikropartikel, die fest sind und die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

a)

Sie sind in Partikeln eingeschlossen und machen mindestens 1 Gew.-% dieser Partikel aus oder bilden eine kontinuierliche Oberflächenbeschichtung auf Partikeln; und

b)

mindestens 1 Gew.-% der unter Buchstabe a genannten Partikel erfüllt eine der folgenden Bedingungen:

iii.

alle Dimensionen der Partikel sind gleich oder kleiner als 5 mm; oder

iv.

die Länge der Partikel ist gleich oder kleiner als 15 mm und das Verhältnis von Länge zu Durchmesser ist größer als 3.

Die folgenden Polymere sind von dieser Bezeichnung ausgenommen:

a)

Polymere, die das Ergebnis eines Polymerisationsprozesses sind, der in der Natur stattgefunden hat, unabhängig von dem Verfahren, mit dem sie extrahiert wurden, und bei denen es sich nicht um chemisch veränderte Stoffe handelt,

b)

Polymere, die nachweislich gemäß Anlage 15 der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission über synthetische Polymermikropartikel abbaubar sind,

c)

Polymere mit einer nachgewiesenen Löslichkeit von mehr als 2 g/l gemäß Anlage 16 der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission, und

d)

Polymere, die in ihrer chemischen Struktur keine Kohlenstoffatome enthalten.

Eine Liste der Ausnahmen ist der Verordnung (EU) 2023/2055 zu entnehmen.

Mikroplastik wird in der Regel in primäres und sekundäres Mikroplastik eingeteilt. Primäres Mikroplastik wird absichtlich hergestellt und Produkten zugesetzt (z. B. Mikroperlen, Glitzer oder Stabilisatoren in Kosmetika), was während der Verwendungsphase des Produkts oder am Ende seiner Lebensdauer zu einer direkten Freisetzung in die Umwelt führt. Sekundäres Mikroplastik entsteht durch den Abbau größerer Kunststoffteile (z. B. Kunststoffabfälle wie Verpackungen oder Fischernetze).

Naturbasierte Lösung

Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Wiederherstellung bzw. zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme mit denen soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen wirksam und adaptiv angegangen werden und gleichzeitig das Wohlergehen der Menschen, Ökosystemdienstleistungen, Resilienz und Biodiversität gefördert werden.

Netto-Null-Ziel

Die Festlegung eines Netto-Null-Ziels auf Unternehmensebene im Einklang mit den gesellschaftlichen Klimazielen bedeutet,

a)

Emissionsminderungen in der Wertschöpfungskette in einer Größenordnung zu erreichen, die der Tiefe der Minderung an dem jeweiligen Punkt auf dem Weg zum 1,5-Grad-Ziel entspricht, und

b)

die Auswirkungen etwaiger verbleibender Emissionen (nach etwa 90-95 % der THG-Emissionsreduktion mit der Möglichkeit gerechtfertigter sektoraler Abweichungen im Einklang mit einem anerkannten sektoralen Pfad) durch dauerhafte Entfernung einer gleichwertigen CO2 -Menge zu neutralisieren.

Fremdarbeitskräfte

Zu den Fremdarbeitskräften des Unternehmens gehören Auftragnehmer, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ (NACE-Code 078) tätig sind.

Abrufkräfte

Abrufkräfte werden vom Unternehmen ohne ein garantiertes Minimum oder eine feste Anzahl von Arbeitsstunden angestellt. Die Arbeitnehmer müssen nach Bedarf für die Arbeit zur Verfügung stehen, aber das Unternehmen ist vertraglich nicht verpflichtet, ihnen eine Mindestarbeitszeit oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag, Woche oder Monat anzubieten. Unter diese Kategorie fallen z. B. Gelegenheitsarbeiter, Beschäftigte mit Null-Stunden-Verträgen und Bereitschaftskräfte.

Nicht erneuerbare Energie

Energie, bei der nicht festgestellt werden kann, dass sie aus erneuerbaren Quellen stammt.

Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Eine Reihe miteinander verbundener oder zusammenwirkender Elemente zur Festlegung der Arbeitsschutzpolitik und der Arbeitsschutzziele und zum Erreichen dieser Ziele.

Chance

Siehe Definition des Begriffs nachhaltigkeitsbezogene Chance.

Arbeitskräfte des Unternehmens/eigene Arbeitskräfte

Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“) und Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ tätig sind (NACE-Code 078).

Ozonabbauender Stoff

Stoffe, die im Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.

Verpackung

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung, zur Lagerung, zum Transport und zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Benutzer oder Verbraucher weitergegeben werden (siehe Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle).

Entlohnung

Die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar als Geld- oder Sachleistung zahlt („ergänzende oder variable Bestandteile“). „Entgelthöhe“ bezeichnet das Bruttojahresentgelt und den entsprechenden Bruttostundenlohn. „Medianeinkommen“ bezeichnet die Einkommenshöhe, von der aus die Zahl der Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen gleich groß ist wie die der Beschäftigten mit höheren Einkommen.

Mensch mit Behinderungen

Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie im Zusammenspiel mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Physische Risiken

Alle globalen Wirtschaftstätigkeiten hängen von der Funktionsweise von Geosystemen ab, z. B. von einem stabilen Klima und Ökosystemdienstleistungen wie der Versorgung mit Biomasse (Rohstoffen). Naturbezogene physische Risiken sind eine unmittelbare Folge der Abhängigkeit einer Organisation von der Natur. Physische Risiken entstehen, wenn natürliche Systeme durch die Auswirkungen von Klimaereignissen (z. B. extreme Wetterereignisse wie Dürren), geologischen Ereignissen (z. B. seismische Ereignisse wie Erdbeben) oder Veränderungen des Gleichgewichts von Ökosystemen, beispielsweise hinsichtlich der Bodenqualität oder der Meeresökologie, beeinträchtigt werden, was sich auf die Ökosystemdienstleistungen auswirkt, auf die die Organisationen angewiesen sind. Diese können akut, chronisch oder beides sein. Naturbezogene physische Risiken ergeben sich aus Veränderungen der biotischen (mit Lebewesen zusammenhängenden) und abiotischen (nicht mit Lebewesen zusammenhängenden) Bedingungen, die gesunde und funktionierende Ökosysteme unterstützen. Physische Risiken sind in der Regel standortspezifisch. Naturbezogene physische Risiken sind häufig mit klimabedingten physischen Risiken verbunden.

In Verkehr gebracht

Entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen.

Konzept

Eine Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für die Entscheidungsfindung nutzt. Mit einem Konzept werden die Planung oder die Managemententscheidungen des Unternehmens umgesetzt, um wesentliche tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu verhindern, zu mindern, abzustellen, zu minimieren und/oder zu beheben, wesentliche Risiken zu bewältigen und wesentliche Chancen zu nutzen, entweder einzeln oder auf einer höheren Ebene (d. h. als Gruppen von Konzepten oder als zusammenhängende Themen). Jedes Konzept unterliegt der Verantwortung einer oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten Anwendungsbereich und umfasst ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen). Ein Konzept wird gemäß den geltenden Governance-Vorschriften des Unternehmens validiert und überprüft. Ein Konzept wird mittels Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt.

Schadstoff

Stoffe, Erschütterungen, Wärme, Lärm, Licht oder andere Kontaminanten in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt schaden, die zu einer Schädigung von Sachwerten oder zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen der Umwelt führen können (siehe Verordnung (EU) 2020/852).

Umweltverschmutzung

Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit oder der Umweltqualität schaden, zu einer Schädigung von Sachwerten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen führen können. (siehe Richtlinie (EU) 2024/1785).

Potenzielle Auswirkungen

Potenzielle Auswirkungen sind Auswirkungen, die noch nicht eingetreten sind, aber in Zukunft eintreten und sich auf die Umwelt und die Menschen auswirken können.

Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen

Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen beziehen sich auf formalisierte Ansätze, mit denen das Unternehmen auf festgestellte Schäden reagiert, unabhängig davon, ob sie über formelle Kanäle, über die Anliegen oder Bedürfnisse geäußert werden können oder anderweitig festgestellt wurden. Solche Verfahren umfassen üblicherweise Schritte oder Kriterien, die befolgt werden, um sicherzustellen, dass Anliegen oder Bedürfnissen in geeigneter Weise Rechnung getragen wird, und falls erforderlich die Bereitstellung oder Zusammenarbeit bei Abhilfemaßnahmen für tatsächliche Auswirkungen. Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen können mit einem oder mehreren Kanälen in Verbindung stehen, durch die Interessenträger ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern können.

Produkt

Produkte sind alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Erworbene(r) oder erhaltene(r) Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung

Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung, die/den das Unternehmen von einem Dritten bezogen hat. Der Begriff „erhalten“ bezieht sich auf Umstände, unter denen ein Unternehmen Strom nicht direkt erwirbt (z. B. als Mieter in einem Gebäude), sondern die Energie zur Nutzung in den Betriebsanlagen erhält.

Anerkannte Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate

Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate, die von unabhängigen Dritten überprüfbar sind, über öffentlich zugängliche Anforderungen und Projektberichte verfügen, mindestens Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Vermeidung von Doppelzählungen sicherstellen und Regeln für die Berechnung, Überwachung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen des Projekts umfassen.

Meldepflichtiger Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein während der Arbeit eintretendes, zu einem physischen oder psychischen Schaden führendes konkretes Ereignis. Ein solches Ereignis ist meldepflichtig, wenn es zum Tod oder zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führt.

Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankung

Eine arbeitsbedingte Erkrankung ist eine Erkrankung, die durch arbeitsplatzbedingte Faktoren verursacht oder verschlimmert wird oder die in erster Linie durch die Exposition gegenüber physikalischen, organisatorischen, chemischen oder biologischen Risikofaktoren oder einer Kombination dieser Faktoren am Arbeitsplatz verursacht wird. Ein solcher Fall ist meldepflichtig, wenn er zum Tod oder zu Arbeitsunfähigkeit führt.

Verwertung

(Abfälle)

Jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen, die ansonsten zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. (siehe Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)).

Recycling

Ein Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind (siehe Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)).

Abhilfe(maßnahmen)/Verbesserung/Sanierung

Wiederherstellung der Situation oder des Zustands, in der/dem sich die betroffene Person/die betroffenen Personen, die Gemeinschaften oder die Umwelt ohne eingetretene tatsächliche negative Auswirkungen befunden hätten, einschließlich einer finanziellen oder nichtfinanziellen Entschädigung, die das Unternehmen einer oder mehreren von den tatsächlichen negativen Auswirkungen betroffenen Personen bereitstellt.

Erneuerbare Energie

Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, d. h. Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik) und geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001).

Erneuerbares Material

Nachhaltig beschaffte Materialien, meist nachgewiesen durch international anerkannte Zertifizierungssysteme, die nach der Entnahme durch natürliches Wachstum oder Wiederauffüllungsprozesse in einem Tempo, das im Einklang mit den Nutzungszyklen steht, zu ihren früheren Beständen zurückkehren. Die werden daher schneller wieder aufgefüllt oder neu gebildet, als sie geerntet oder entnommen werden.

Reparierbar

Die Fähigkeit eines Produkts, durch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen über die gesamte mögliche Lebensdauer, die einfache Demontage und die Zugänglichkeit von Reparaturinformationen wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzt zu werden.

Ressourcenzuflüsse

Physische Materialien (z. B. Stoffe und Produkte), die zum Zwecke der Produktion, des Verbrauchs, der Wartung oder der Erbringung von Dienstleistungen in den Betrieb eines Unternehmens gelangen. Dazu gehören Primär- und Sekundärrohstoffe (einschließlich Meeresressourcen, Energieträger, die als Materialien verwendet werden), Halbfertigerzeugnisse und Komponenten, unabhängig davon, ob sie gekauft, wiederverwendet oder intern verwertet werden. Der Umfang der Ressourcenzuflüsse spiegelt auch die Abhängigkeit des Unternehmens von natürlichen Ressourcen, seine Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit wider.

Ressourcenabflüsse

Physische Materialien (z. B. Stoffe und Produkte), die den Betrieb eines Unternehmens infolge seiner Tätigkeiten verlassen, einschließlich Outputs wie verkaufte Produkte, Nebenprodukte, Abfälle, Emissionen und Materialien, die zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur Beseitigung bestimmt sind.

Ressourcennutzung

Ressourcennutzung bezieht sich auf die Art und Weise, wie physische Materialien, insbesondere technische und biologische Materialien, vom Unternehmen in der gesamten Geschäftstätigkeit und entlang der gesamten Wertschöpfungskette beschafft, verbraucht, umgewandelt, wiederverwendet oder entsorgt werden. Sie umfasst:

a)

Ressourcenzuflüsse Materialien, die in das Unternehmen gelangen (z. B. Materialien, Stoffe, Komponenten), und

b)

Ressourcenabflüsse Materialien, die das Unternehmen verlassen (z. B. Produkte, Nebenprodukte, Abfälle).

Wiederverwendung

(Abfälle)

Jeder Vorgang, bei dem Produkte oder Bestandteile von Produkten, die kein Abfall sind, erneut für den gleichen Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Dies kann eine Reinigung oder kleine Anpassungen umfassen, sodass sie ohne wesentliche Vorbehandlung bereit für die nächste Verwendung sind.

Risiko

Siehe Definition des Begriffs „nachhaltigkeitsbezogenes Risiko“.

Szenario

Eine plausible Beschreibung zukünftiger Entwicklungen auf der Grundlage einer Reihe kohärenter und in sich schlüssiger Annahmen über die wichtigsten Triebkräfte (z. B. technologischer Wandel, Preise) und Beziehungen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei Szenarien nicht um Vorhersagen oder Prognosen handelt, sondern dass sie verwendet werden, um einen Überblick über die Auswirkungen der Entwicklungen und Maßnahmen zu gewinnen.

Szenarioanalyse

Ein Verfahren zur Ermittlung und Bewertung möglicher Folgen zukünftiger Ereignisse unter unsicheren Bedingungen und unter Verwendung eines einzelnen oder mehrerer Szenarien.

Scope-1-Treibhausgasemissionen

Direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

Scope-2-Treibhausgasemissionen

Indirekte Emissionen aus der Erzeugung von Elektrizität, Dampf, Wärme oder Kühlung, die/der erworben oder erhalten und von dem Unternehmen verbraucht wird.

Scope-3-Treibhausgasemissionen

Alle (nicht unter Scope 2 fallenden) indirekten THG-Emissionen, die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens auftreten, und zwar sowohl vor- als auch nachgelagerte Emissionen. Die Scope-3-Treibhausgasemissionen lassen sich in Scope-3-Kategorien aufschlüsseln.

Scope-3-Kategorie

Eine der 15 Arten von Scope-3-Treibhausgasemissionen, die vom Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls (2004) identifiziert und vom Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandard des THG-Protokolls für die Wertschöpfungskette von Unternehmen (Scope 3) (Fassung 2011) detailliert beschrieben werden. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre Scope-3-Emissionen auf der Grundlage der Kategorien für indirekte THG-Emissionen der ISO 14064-1:2018 zu bilanzieren, können sich auch auf die in Abschnitt 5.2.4 definierte Kategorie (ohne indirekte Treibhausgasemissionen aus importierter Energie) der ISO 14064-1:2018 beziehen.

Sekundärressource

Zuvor verwendete Materialien (keine Primärresourcen: solche, die aus Abfallströmen oder anderen Quellen wiederverwertet werden, Materialien aus gebrauchten Produkten oder Komponenten), die wieder in Fertigungszyklen einbezogen werden, sodass die Abhängigkeit von Primärresourcen verringert und die ökologischen Auswirkungen minimiert werden. Beispielsweise recycelte Materialien sowie wiederverwendete, reparierte, aufbereitete oder wiederaufgearbeitete Produkte oder Komponenten.

Standort

Standorte sind physische Orte:

a)

an denen ein Unternehmen oder ein Akteur in der Wertschöpfungskette tätig ist und an denen Abhängigkeiten und Auswirkungen wahrscheinlich auftreten. Beispiele sind Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe, Bergwerke, Büros oder Servicezentren, Infrastruktur oder Anlagen, Fanggründe, unterirdische Infrastrukturen unter der Land- oder Meeresbodenoberfläche wie unterirdische Bergbautunnel, Kabel und Pipelines oder Knotenpunkte der Wertschöpfungskette, oder

b)

mit einer einzigartigen Kombination aus Boden, Klima, Topografie, Hydrologie und anderen physikalischen und biologischen Faktoren.

Sozialer Dialog

Alle Arten von Verhandlungen, Konsultationen oder Informationsaustausch zwischen Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern, ihren Organisationen und Arbeitnehmervertretern über Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Er kann in einem Prozess zwischen drei Parteien erfolgen, mit der Regierung als offizielle Partei des Dialogs, oder nur zwischen Arbeitnehmervertretern und Führungskräften (oder Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden).

Soziale Absicherung

Die Reihe von Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Armut und Schutzbedürftigkeit während des gesamten Lebenszyklus.

Zu den wichtigsten Lebensereignissen, die in den ESRS in Bezug auf die soziale Absicherung behandelt werden, gehören Krankheit, Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist, Arbeitsunfälle und erworbene Behinderungen sowie Mutterschaftsurlaub.

Boden

Die oberste Schicht der Erdkruste, die sich zwischen dem Grundgestein und der Oberfläche befindet. Der Boden besteht aus Mineralpartikeln, organischem Material, Wasser, Luft und lebenden Organismen (Siehe Richtlinie (EU) 2010/75).

Bodenversiegelung

Die Bedeckung des Bodens in einer Weise, dass die bedeckte Fläche undurchlässig ist (z. B. Straßen). Diese Nichtdurchlässigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie in der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission (Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 325 vom 20.12.2018, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/2026/oj).2) beschrieben wird.

Interessenträger

Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können. Es gibt zwei Hauptgruppen von Interessenträgern:

a)

betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten, sei es auf positive oder negative Weise, und

b)

Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie andere Nutzer, einschließlich der Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen, Regierungen, Analysten und Wissenschaftler.

Einige Interessenträger können zu beiden Gruppen gehören.

Einbeziehung der Interessenträger

Ein kontinuierlicher Prozess der Interaktion und des Dialogs zwischen dem Unternehmen und seinen Interessenträgern, der es dem Unternehmen ermöglicht, ihre Interessen und Anliegen zu hören, zu verstehen und darauf zu reagieren.

Standardzahlungsbedingungen

Standardzahlungsbedingungen sind Bedingungen, die im Voraus für mehrere Transaktionen mit verschiedenen Parteien formuliert und von den Parteien nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden. Diese Bedingungen werden den Lieferanten in der Regel angeboten/vorgeschlagen. Sie können sich aus einem Konzept oder Verfahren des Unternehmens ergeben oder als Durchschnitt oder Mittelwert der Bedingungen in Verträgen mit Lieferanten berechnet werden.

Verlorene Vermögenswerte

Verlorene Vermögenswerte (einschließlich „potenziell verlorener Vermögenswerte“) sind (sowohl aktive als auch fest geplante) Vermögenswerte oder Investitionen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer aufgrund von Änderungen der Regulierung, der Marktkräfte, technischer Innovationen oder von Umweltfaktoren (einschließlich des Klimawandels und des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft) keine wirtschaftliche Rendite mehr erzielen können. Dazu gehören in der Regel Vermögenswerte, die unter unerwarteten oder vorzeitigen Wertberichtigungen, Abwertungen oder Umwandlungen in Verbindlichkeiten gelitten haben (oder voraussichtlich leiden werden), sowie Vermögenswerte mit erheblichen über die Einsatz- bzw. Lebensdauer gebundenen Treibhausgasemissionen. Der Begriff „verlorene Vermögenswerte“ konzentriert sich auf das, was zum Zeitpunkt der Offenlegungen bereits eingetreten ist, und könnte sich bereits im Abschluss widerspiegeln (in diesem Fall können Querverweise darauf vorgenommen werden), während sich der Begriff „potenziell verlorene Vermögenswerte“ auf eine zukunftsorientierte Bewertung bezieht, bei der ein bestimmtes künftiges Szenario berücksichtigt wird.

Strategische Rohstoffe

Eine Untergruppe kritischer Rohstoffe, die für grüne und digitale Technologien, Verteidigungs- und Weltraumanwendungen von wesentlicher Bedeutung sind (siehe Anhang I Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2024/1252).

Stoff

Jedes chemische Element und dessen Verbindungen in natürlicher Form oder durch ein Herstellungsverfahren gewonnen, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität erforderlichen Zusatzstoffe und aller bei der Herstellung entstehenden Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können, und mit Ausnahme folgender Stoffe:

a)

Stoffe gemäß Artikel 1 der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen,

b)

genetisch veränderte Mikroorganismen gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen und

c)

genetisch veränderte Organismen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Richtlinie 2010/75/EG).

Neben Stoffen als solchen gibt es auch Stoffe, die in Gemischen enthalten sind, bei denen es sich um Lösungen handelt, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.

Besorgniserregende Stoffe (SoC)

Jeder Stoff, der:

a)

die in Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegten Kriterien erfüllt und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung ermittelt wurde, und/oder

b)

in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in eine der folgenden Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien eingestuft ist:

v.

Karzinogenität der Kategorien 1 und 2,

vi.

Keimzell-Mutagenität der Kategorien 1 und 2,

vii.

Reproduktionstoxizität der Kategorien 1 und 2,

viii.

endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit, Kategorien 1 und 2,

ix.

endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt, Kategorien 1 und 2,

x.

persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften,

xi.

persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr bioakkumulierbare Eigenschaften,

xii.

Sensibilisierung der Atemwege der Kategorie 1,

xiii.

Sensibilisierung der Haut der Kategorie 1,

xiv.

chronisch gewässergefährdend der Kategorien 1 bis 4,

xv.

die Ozonschicht schädigend,

xvi.

spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition), Kategorien 1 und 2, oder

xvii.

spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition), Kategorien 1 und 2,

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC)

Stoffe, die die Kriterien des Artikels 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung ermittelt wurden.

Lieferant

Der Organisation vorgelagertes Unternehmen (d. h. innerhalb der Lieferkette der Organisation), das ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, das bzw. die zur Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen der Organisation verwendet wird. Ein Lieferant kann eine direkte (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet) oder eine indirekte Geschäftsbeziehung zum Unternehmen unterhalten.

Lieferkette

Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten oder Prozesse, die von dem Unternehmen vorgelagerten oder nachgelagerten Betrieben durchgeführt werden, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die bei der Entwicklung und der Erzeugung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden. Dazu gehören vorgelagerte Unternehmen, mit denen das Unternehmen in einer direkten Beziehung steht (häufig als erstrangiger Lieferant bezeichnet), und Einrichtungen, mit denen das Unternehmen eine indirekte Geschäftsbeziehung unterhält.

Oberflächengewässer

Binnengewässer, ausgenommen Grundwasser, sowie die Übergangsgewässer und Küstengewässer, wobei im Hinblick auf den chemischen Zustand ausnahmsweise auch die Hoheitsgewässer eingeschlossen sind. Auch definiert als das gesamte Wasser auf der Erdoberfläche, einschließlich Süßwasser und anderes Wasser, im Unterschied zum Wasser unter der Erdoberfläche (Grundwasser).

Nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen

(oder Auswirkung)

Die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte, die mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, beabsichtigt oder unbeabsichtigt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Sie können kurz-, mittel- oder langfristig auftreten. Die Auswirkungen geben den negativen oder positiven Beitrag des Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung an.

Nachhaltigkeitsbezogene Chance

(oder Chance)

Ungewisse Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls sie eintreten, möglicherweise wesentliche positive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftspartner im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen beeinflussen können. Wie jede andere Chance werden auch nachhaltigkeitsbezogene Chancen als Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen.

Nachhaltigkeitsbezogenes Risiko

(oder Risiko)

Ungewisse Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Governance, die, falls sie eintreten, möglicherweise wesentliche negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Strategie, seine Fähigkeit zur Erreichung seiner Ziele und zur Schaffung von Werten haben können und daher seine Entscheidungen und die Entscheidungen seiner Geschäftspartner im Hinblick auf Nachhaltigkeitsthemen beeinflussen können. Wie jedes andere Risiko werden auch nachhaltigkeitsbezogene Risiken als Kombination aus dem Ausmaß der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen.

Nachhaltigkeitserklärung

Der spezielle Abschnitt des Managementberichts des Unternehmens, in dem die im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2022/2464 und den ESRS erstellten Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen dargestellt werden.

Systemische Risiken

Risiken, die sich aus dem Ausfall eines gesamten Systems und nicht aus dem Ausfall einzelner Teile davon ergeben. Sie sind durch niederschwellige Kipp-Punkte gekennzeichnet, die in Kombination indirekt zu großen Ausfällen führen, durch kaskadierende Wechselwirkungen von physischen Risiken und Übergangsrisiken (Ansteckung), indem ein Verlust eine Kette weiterer Verluste auslöst, was dazu führt, dass die Systeme nach einem Schock ihr Gleichgewicht nicht wiedererlangen können. Ein Beispiel hierfür ist der Verlust einer wichtigen Art (beispielsweise Seeotter), die eine entscheidende Rolle in der Gemeinschaftsstruktur der Ökosysteme einnehmen. Als Seeotter in den 1900er-Jahren so stark gejagt wurden, dass sie kurz vor dem Aussterben standen, kippten die Küstenökosysteme und die Produktion von Biomasse ging erheblich zurück.

Ziel

Messbare, ergebnisorientierte und terminierte Zielvorgaben, die das Unternehmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen erreichen will. Sie können vom Unternehmen freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen Anforderungen an das Unternehmen ergeben. Ziele sind nicht auf Verbesserungen beschränkt, sondern können auch die Beibehaltung erzielter Ergebnisse oder die kontinuierliche Aufrechterhaltung eines Leistungsniveaus betreffen.

Technisches Material

Materialien, die nicht im biologischen Kreislauf verarbeitet werden können und sich daher als Abfall ansammeln, da sie nicht zerfallen und als Nährstoffe in die Natur zurückkehren können.

Bedrohte Arten oder Ökosysteme

Als bedrohte Arten gelten gefährdete Arten, einschließlich Flora und Fauna, die in der Roten Liste der Europäischen Union oder der Roten Liste der bedrohten Arten der IUCN aufgeführt sind, wie in Anhang II Abschnitt 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission genannt. Als bedrohte Ökosysteme gelten Ökosysteme, die in der Roten Liste der Ökosysteme der IUCN als vom Aussterben bedroht, stark gefährdet und gefährdet eingestuft sind.

Thema

In den ESRS werden in Bezug auf die Nachhaltigkeit die Begriffe „Thema“ und „Unterthema“ verwendet, die als Synonyme für die Begriffe „Nachhaltigkeitsaspekte“ bzw. „Nachhaltigkeitsfaktoren“ zu verstehen sind. Die Angaben in den ESRS sind nach Themen gegliedert. Ein Thema wird weiter in Unterthemen untergliedert. Im ESRS wird der Begriff „Thema“ verwendet, um entweder ein Thema oder ein Unterthema anzugeben, je nachdem, welcher Grad an Granularität am besten geeignet ist, um das jeweilige Offenlegungsziel zu erreichen.

Weiterbildung

Initiativen, die das Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse seiner eigenen Arbeitskräfte ergreift. Dies kann verschiedene Methoden umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und Online-Schulungen.

Übergangsplan

Ein spezieller Aktionsplan, der vom Unternehmen im Zusammenhang mit einer strategischen Entscheidung angenommen wird und Folgendes zum Gegenstand hat:

a)

ein Gemeinwohlziel und/oder

b)

einen unternehmensspezifischen Aktionsplan, der als strukturierter Satz von Zielen und Maßnahmen organisiert ist und mit Folgendem in Verbindung steht:

xviii.

einer wichtigen strategischen Entscheidung;

xix.

einer wesentlichen Änderung des Geschäftsmodells; und insbesondere

xx.

wichtigen Maßnahmen und zugewiesene Ressourcen.

Übergangsplan für den Klimaschutz

Ein Aspekt der Gesamtstrategie eines Unternehmens, in dem die Ziele, Maßnahmen und Mittel des Unternehmens für seinen Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft festgelegt sind, einschließlich Maßnahmen wie der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen im Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C und der Klimaneutralität.

Übergangsrisiken

Risiken, die sich aus einer Diskrepanz zwischen der Strategie und dem Management einer Organisation oder eines Investors und dem sich wandelnden regulatorischen, politischen oder gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben. Entwicklungen, die darauf abzielen, Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren, wie z. B. staatliche Maßnahmen, technologische Durchbrüche, Marktveränderungen, Rechtsstreitigkeiten und sich ändernde Verbraucherpräferenzen, können allesamt Übergangsrisiken bewirken oder verändern.

Nutzer

Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen sind Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung (bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, einschließlich Vermögensverwalter, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie andere Nutzer, einschließlich der Geschäftspartner des Unternehmens, Gewerkschaften und Sozialpartner, der Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen.

Verwender von Erzeugnissen

Jede natürliche oder juristische Person, die ein Erzeugnis im Rahmen ihrer industriellen oder beruflichen Tätigkeit verwendet. Für die Zwecke dieser Normen wird der Begriff „Verwender“ an die nachgeschalteten Anwender der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) angepasst.

Verwender von Stoffen

Jede natürliche oder juristische Person außer dem Hersteller, Formulierer oder Einführer, die einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch im Rahmen ihrer industriellen oder beruflichen Tätigkeit verwendet, mit Ausnahme des Endverbrauchers. Für die Zwecke dieser Normen wird dieser Begriff an die nachgeschalteten Anwender der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) angepasst.

Wertschöpfungskette

Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist. Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es angewiesen ist, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption über die Lieferung und den Verbrauch bis zum Ende der Lebensdauer zu gestalten. Zu den einschlägigen Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen gehören Folgende:

a)

diejenigen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, z. B. Personalwesen,

b)

diejenigen entlang seiner Liefer-, Vermarktungs- und Vertriebskanäle, z. B. Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen sowie Verkauf und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, und

c)

das finanzielle, geografische, geopolitische und regulatorische Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist.

Die Wertschöpfungskette umfasst Akteure, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind. Ein vorgelagerter Akteur (z. B. ein Lieferant) bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die bei der Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden. Betriebe, die dem Unternehmen nachgelagert sind, erhalten Produkte oder Dienstleistungen von dem Unternehmen (z. B. Vertreiber, Kunden).

In ESRS wird der Begriff „Wertschöpfungskette“ im Singular verwendet, auch wenn anerkannt wird, dass Unternehmen über mehrere Wertschöpfungsketten verfügen können.

Lohn

Bruttolohn ohne variable Komponenten wie Überstunden und Anreizvergütung und ohne Zulagen, sofern sie nicht garantiert sind.

Abfall

Alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (siehe Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle).

Abfallstrom

Ein bestimmter Massenstrom von Abfällen aus einem Prozess, einer Tätigkeit, einer Anlage oder Industrie, häufig gruppiert nach Material (z. B. Kunststoff, Metall, organisch), Ursprung (z. B. Haushalt, Industrie) oder Gefahr (z. B. gefährlich vs. nicht gefährlich).

Wasserverbrauch

Die Wassermenge, die im Laufe des Berichtszeitraums in die Grenzen des Unternehmens verbracht und nicht in Gewässer abgeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.

Ableitung von Wasser

Die Summe aus Abwasser und sonstigem Wasser, die die Grenzen der Organisation verlässt und während des Berichtszeitraums in Oberflächengewässer oder Grundwasser eingeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.

Aufbereitetes und wiederverwendetes Wasser

Wasser und Abwasser (behandelt oder unbehandelt), das vor der Ableitung aus dem Bereich des Unternehmens mehr als einmal verwendet wurde, um den Wasserbedarf zu verringern. Dies kann im selben Prozess (aufbereitet) oder in einem anderen Verfahren innerhalb derselben (gemeinsamen oder eigenen) Anlage oder Einrichtung oder in einer anderen Anlage oder Einrichtung des Unternehmens (wiederverwendet) erfolgen.

Wasserknappheit

Bezieht sich auf die volumetrische Abundanz oder der Mangel an Süßwasser-Ressourcen. Wasserknappheit ist durch den Menschen bedingt. Sie ist eine Funktion des Volumens des menschlichen Wasserverbrauchs im Verhältnis zum Volumen der Wasserressourcen in einem bestimmten Gebiet. Bei einer trockenen Region mit sehr wenig Wasser, aber ohne menschlichen Wasserverbrauch würde man nicht von Wasserknappheit, sondern eher von einer ariden Region sprechen. Wasserknappheit ist eine physische, objektive Realität, die in allen Regionen und im Zeitverlauf einheitlich gemessen werden kann. Die Wasserknappheit spiegelt die physische Abundanz von Süßwasser wider und nicht die Frage, ob dieses Wasser für die Nutzung geeignet ist. So kann beispielsweise eine Region über reichliche Wasserressourcen verfügen (und somit nicht als von Wasserknappheit betroffen gelten), aber eine so starke Verschmutzung aufweisen, dass ihre Wasserressourcen nicht für die Verwendung durch Menschen oder eine ökologische Nutzung geeignet sind.

Gespeichertes Wasser

Wasser in Wasserspeichern oder Reservoirs.

Wasserstress

Die Fähigkeit oder Unfähigkeit, den menschlichen und ökologischen Wasserbedarf zu decken. Wasserstress ist ein umfassender Begriff, der verschiedenen physischen Aspekten im Zusammenhang mit Wasserressourcen Rechnung trägt, darunter die Wasserverfügbarkeit, die Wasserqualität und die Zugänglichkeit von Wasser (d. h. ob die Menschen in der Lage sind, physisch verfügbare Wasservorräte zu nutzen), was neben anderen Faktoren häufig von der Angemessenheit der Infrastruktur und der Erschwinglichkeit von Wasser abhängt.

Wasserentnahme

Die Summe des Wassers, das während des Berichtszeitraums aus allen Quellen und für alle Verwendungszwecke in die Grenzen des Unternehmens geleitet wurde.

Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette

Eine Person, die in der Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig ist, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen Beziehung zu dem Unternehmen. In den ESRS umfassen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann. Dies schließt Auswirkungen ein, die mit den eigenen Geschäftstätigkeiten und der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbunden sind, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Dazu gehören alle Arbeitskräfte, die nicht zu den Arbeitskräften des Unternehmens gehören („Arbeitskräfte des Unternehmens“ sind sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“), als auch Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code 078).

Arbeitnehmervertreter

Der Begriff Arbeitnehmervertreter bezieht sich auf:

a)

von Gewerkschaften oder von Mitgliedern solcher Gewerkschaften gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten benannte oder gewählte Gewerkschaftsvertreter,

b)

ordnungsgemäß gewählte Vertreter, die von den Arbeitnehmern der Organisation frei gewählt werden und nicht gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträgen vom Arbeitgeber dominiert oder kontrolliert werden und zu deren Aufgaben nicht Tätigkeiten gehören, die in dem betreffenden Land ausschließlich den Gewerkschaften vorbehalten sind, und die nicht dazu benutzt werden, die Position der betreffenden Gewerkschaften oder ihrer Vertreter zu untergraben.

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im weiteren Sinne umfasst nicht nur die Vereinbarkeit mit familiären oder Betreuungspflichten, sondern auch die Aufteilung zwischen der am Arbeitsplatz und im Privatleben verbrachten Zeit, die über familiäre Verpflichtungen hinausgeht.

(2)  Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 325 vom 20.12.2018, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/2026/oj).

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