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Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 der Kommission vom 3. Juli 2026 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU durch die Festlegung freiwillig anwendbarer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die durch die Obergrenze für die Wertschöpfungskette geschützt sind Bei EUR-Lex öffnen

Fassung und Rechtsnachweis: DVO (EU) 2026/1560 (ABl. L, 2026/1560, 21.9.2026)
Fassung
ABl. L, 2026/1560, 21.9.2026 · Diese Fassung auf EUR-Lex
Rechtsgrundlage
Artikel 29ca Absatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU

Keine amtliche Veröffentlichung. Maßgeblich ist allein die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

Freiwillig anwendbarer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung