Fassung und Rechtsnachweis: Empfehlung (EU) 2025/1710 (ABl. L, 2025/1710, 5.8.2025)
Anlage A
Begriffsbestimmungen
Diese Anlage ist integraler Bestandteil des Standards.
| Begriff | Definition | ||||||
| Unfallverhütung | Unfallverhütung bezieht sich auf Richtlinien und Initiativen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Schutz der Sicherheit und des Wohlergehens der Beschäftigten. Dies umfasst nicht nur Maßnahmen zur Verringerung körperlicher Risiken, sondern auch die Förderung eines sicheren und inklusiven Arbeitsumfelds, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist. | ||||||
| Maßnahmen | Maßnahmen bezieht sich auf i) Maßnahmen und Aktionspläne (einschließlich Übergangspläne), die durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen festgelegte Ziele erreicht, und mit denen das Unternehmen auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen reagiert, und ii) Entscheidungen, diese mit finanziellen, personellen oder technologischen Mitteln zu unterstützen. | ||||||
| Betroffene Gemeinschaften | Personen oder Gruppen, die in demselben geografischen Gebiet leben oder arbeiten und von den Tätigkeiten eines berichtenden Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind oder sein könnten. Betroffene Gemeinschaften können von Gemeinschaften, die unmittelbar neben der Betriebsstätte des Unternehmens leben (lokale Gemeinschaften), bis zu in weiterer Entfernung lebenden Gemeinschaften reichen. Betroffene Gemeinschaften umfassen tatsächlich und potenziell betroffene indigene Völker. | ||||||
| Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität | Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität sind Natura-2000-Netz geschützte Gebiete, UNESCO-Welterbestätten und Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (Key Biodiversity Areas, KBA) sowie andere Schutzgebiete nach Anhang II Anlage D der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission. | ||||||
| Bestechung | Unredliche Überzeugung einer Person durch eine andere Person, zu deren Gunsten zu handeln, indem ihr ein Geldgeschenk oder ein anderer Anreiz gegeben wird. | ||||||
| Unternehmenspolitik | Folgende Aspekte werden zusammen als „Unternehmenspolitik“ oder „Aspekte der Unternehmenspolitik“ bezeichnet:
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| Kinderarbeit | Arbeit, die Kinder ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde beraubt und ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Der Begriff bezieht sich auf Arbeit, die geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder ist und/oder ihre Schulbildung beeinträchtigt (indem ihnen die Möglichkeit genommen wird, die Schule zu besuchen). | ||||||
| Tarifverhandlungen | Tarifverhandlungen sind alle Verhandlungen, die zwischen einem Arbeitgeber, einer Gruppe von Arbeitgebern oder einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen einerseits und einer oder mehreren Gewerkschaften oder in deren Abwesenheit den von ihnen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ordnungsgemäß gewählten und ermächtigten Arbeitnehmervertretern andererseits stattfinden, um in einem Tarifvertrag i) die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen festzulegen und/oder ii) die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln und/oder die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern oder ihren Organisationen und einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen zu regeln. | ||||||
| Korruption | Missbrauch übertragener Befugnis aus persönlichem Gewinninteresse, der von Einzelpersonen oder Organisationen ausgehen kann. Dazu zählen Praktiken wie Bestechungsgelder, Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Außerdem umfasst Korruption das Anbieten oder die Annahme von Geschenken, Darlehen, Gebühren, Belohnungen oder sonstigen Vorteilen für eine oder von einer Person als Anreiz, etwas zu tun, das unredlich, rechtswidrig oder ein Vertrauensbruch in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist. Dies kann Geld- oder Sachleistungen wie unentgeltliche Waren, Geschenke und Urlaub oder besondere persönliche Dienstleistungen umfassen, die zwecks eines ungerechtfertigten Vorteils erbracht werden oder zu einem moralischen Druck hinsichtlich der Erlangung eines solchen Vorteils führen können. | ||||||
| Verbraucher | Personen, die Waren und Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch entweder für sich selbst oder für Dritte erwerben, verbrauchen oder nutzen, nicht aber für den Weiterverkauf, den Handel oder für gewerbliche, geschäftliche, handwerkliche oder berufliche Zwecke. | ||||||
| Verschlusssachen | EU-Verschlusssachen gemäß der Definition im Beschluss des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU) oder als von einem Mitgliedstaat als solche eingestuft und gemäß Anlage B dieses Beschlusses gekennzeichnet. „EU-Verschlusssachen“ bezeichnet alle mit einem EU-Geheimhaltungsgrad gekennzeichneten Informationen, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße schaden könnte. Verschlusssachen können in vier Geheimhaltungsgrade eingestuft werden: TOP SECRET, SECRET, CONFIDENTIAL, RESTRICTED (wie in dem Beschluss des Rates definiert). | ||||||
| Grundsätze der Kreislaufwirtschaft | Die Grundsätze der europäischen Kreislaufwirtschaft sind: Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Demontage, Wiederaufarbeitung oder Aufbereitung, Recycling, Rückführung in den biologischen Kreislauf, sonstige Möglichkeiten zur Optimierung der Produkt- und Materialnutzung. | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel | Der Vorgang der Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen Auswirkungen. | ||||||
| Klimabedingte physische Risiken (Physische Risiken aufgrund des Klimawandels) | Risiken aufgrund des Klimawandels, bei denen es sich um ereignisbedingte (akut) oder längerfristige (chronische) Verschiebungen von Klimamustern handeln kann. Akute physische Risiken ergeben sich aus besonderen Gefahren, insbesondere Wetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen, Bränden oder Hitzewellen. Chronische physische Risiken entstehen durch längerfristige Klimaveränderungen, beispielsweise Temperaturänderungen, und ihre Auswirkungen auf den Anstieg der Meeresspiegel, eine geringere Verfügbarkeit von Wasser, den Verlust an Biodiversität und Veränderungen in der Ertragsfähigkeit von Flächen und Böden. | ||||||
| Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) | Direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden. | ||||||
| Diskriminierung | Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person gegenüber anderen Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, auf weniger günstige Weise behandelt wird. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine Gruppe, deren Angehörige gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. | ||||||
| Beschäftigte | Einzelpersonen, die mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht. | ||||||
| Endnutzer | Personen, die ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung letztlich nutzen oder die für die Nutzung vorgesehen sind. | ||||||
| Zwangsarbeit | Jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, nach der Definition des IAO-Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit von 1930 (Nr. 29). Der Begriff bezieht sich auf alle Situationen, in denen Personen mit allen Mitteln zur Ausübung einer Arbeit gezwungen werden. | ||||||
| Beschwerdemechanismen | Alle routinisierten, staatlichen oder nichtstaatlichen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, über die Interessenträger Beschwerden geltend machen und Rechtsmittel einlegen können. Beispiele für staatliche gerichtliche und außergerichtliche Beschwerdemechanismen sind Gerichte, Arbeitsgerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen, nationale Kontaktstellen gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, Ombudsstellen, Verbraucherschutzbehörden, Regulierungsaufsichtsbehörden und staatliche Beschwerdestellen. Zu den nichtstaatlichen Beschwerdemechanismen gehören diejenigen, die von dem Unternehmen allein oder gemeinsam mit Interessenträgern verwaltet werden, wie Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene und Tarifverhandlungen, einschließlich der durch Tarifverträge geschaffenen Mechanismen. Dazu gehören auch Mechanismen, die von Industrieverbänden, internationalen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder Zusammenschlüssen von Interessenträgern verwaltet werden. Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene werden von der Organisation entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien verwaltet und sind für die Interessenträger der Organisation direkt zugänglich. Sie ermöglichen es, Beschwerden frühzeitig und direkt wahrzunehmen und anzugehen, wodurch eine Eskalation der Schäden und Beschwerden verhindert werden kann. Darüber hinaus bieten sie wichtige Rückmeldungen zur Wirksamkeit der von der Organisation wahrgenommenen Sorgfaltspflicht gegenüber den unmittelbar betroffenen Personen. Gemäß dem VN-Leitprinzip 31 müssen wirksame Beschwerdemechanismen legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent, mit den Rechten vereinbar und eine Quelle für kontinuierliches Lernen sein. Zusätzlich zu diesen Kriterien beruhen wirksame Beschwerdemechanismen auf operativer Ebene auch auf Engagement und Dialog. Für die Organisation kann es schwieriger sein, die Wirksamkeit der Beschwerdemechanismen, an denen sie beteiligt ist, zu beurteilen, als die Wirksamkeit der Mechanismen, die sie selbst geschaffen hat. | ||||||
| Treibhausgase (THG) | Für die Zwecke dieses Standards sind Treibhausgase die sechs im Kyoto-Protokoll aufgeführten Gase: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Stickstofftrifluorid (NF3), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6). | ||||||
| Governance | Governance ist das System von Regeln, Verfahrensweisen und Prozessen, durch die ein Unternehmen gelenkt und kontrolliert wird. | ||||||
| Treibhausgas-(THG-)Bruttoemissionen | Treibhausgas-(THG-)Bruttoemissionen bezeichnen die THG-Gesamtemissionen, die das Unternehmen in die Atmosphäre abgibt, ohne dass Abzüge für CO2-Entnahmen oder andere Anpassungen berücksichtigt werden. | ||||||
| Gefährliche Abfälle | Abfall, der eine oder mehrere der in Anhang III Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle aufgeführten gefährlichen Eigenschaften aufweist. | ||||||
| Menschenhandel | Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen, einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen, durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung. | ||||||
| Vorfall | Eine Klage oder Beschwerde, die im Rahmen eines förmlichen Verfahrens bei dem Unternehmen oder den zuständigen Behörden eingegangen ist, oder ein Fall der Nichteinhaltung, den das Unternehmen im Rahmen etablierter Verfahren festgestellt hat. Etablierte Verfahren zur Feststellung von Nichteinhaltungen können Prüfungen des Managementsystems, formelle Überwachungsprogramme oder Beschwerdemechanismen umfassen. | ||||||
| Indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 2) | Indirekte Treibhausgasemissionen sind Emissionen, die infolge der Tätigkeiten des Unternehmens entstehen, aber an Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens befinden. Scope-2-Treibhausgasemissionen sind indirekte Emissionen aus der Erzeugung von erworbener/m oder erhaltener/m Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung, die/den das Unternehmen verbraucht. | ||||||
| Auswirkungen | Der Begriff bezieht sich auf die Auswirkungen, die eine Organisation aufgrund ihrer Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen hat oder haben könnte, einschließlich der Auswirkungen auf ihre Menschenrechte. Die Auswirkungen können tatsächlich oder potenziell, negativ oder positiv, kurz- oder langfristig, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, direkt oder indirekt sowie umkehrbar oder unumkehrbar sein. Diese Auswirkungen geben den negativen oder positiven Beitrag der Organisation zur nachhaltigen Entwicklung an. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen sind miteinander verknüpft. Die Auswirkungen der Organisation auf die Umwelt beziehen sich auf die Auswirkungen auf lebende Organismen und nichtlebende Elemente, einschließlich Luft, Land, Wasser und Ökosysteme. Eine Organisation kann Auswirkungen auf die Umwelt haben, z. B. durch ihre Nutzung von Energie, Land, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen. Die Auswirkungen der Organisation auf Menschen beziehen sich auf die Auswirkungen auf Einzelpersonen und Gruppen wie Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen oder die Gesellschaft. Dazu gehören auch die Auswirkungen der Organisation auf die Menschenrechte. Eine Organisation kann sich beispielsweise durch ihre Beschäftigungspraxis (z. B. die den Beschäftigten gezahlten Löhne), ihre Lieferkette (z. B. die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte von Zulieferern) und ihre Produkte und Dienstleistungen (z. B. ihre Sicherheit oder Zugänglichkeit) auf die Menschen auswirken. | ||||||
| Flächennutzung / Landnutzungsänderung | „Flächennutzung“ bezieht sich auf die menschliche Nutzung einer spezifischen Fläche für einen bestimmten Zweck (beispielsweise als Wohngebiet, für die Landwirtschaft, zur Erholung, zu industriellen Zwecken usw.). Sie wird durch die Bodenbedeckung (Gras, Asphalt, Bäume, unbewachsener Boden, Wasser usw.) beeinflusst. „Landnutzungsänderung“ bezieht sich auf eine veränderte Nutzung oder Bewirtschaftung von Land durch Menschen, wodurch sich auch die Landbedeckung ändern kann. | ||||||
| Standortbezogene Scope-2-Emissionen | Emissionen aus Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung, die/den das Bericht erstattende Unternehmen erwirbt oder erhält und verbraucht, berechnet nach der standortbezogenen „Zuweisungsmethode“, bei der die Erzeugeremissionen den Endnutzern zugewiesen werden. Sie spiegeln die durchschnittliche Emissionsintensität der Netze wider, in denen der Energieverbrauch stattfindet, und beruhen hauptsächlich auf Daten zu den durchschnittlichen Emissionsfaktoren des Netzes. Typische Quellen von Scope-2-Emissionen sind alle Betriebseinrichtungen, die Elektrizität (Elektromotoren, Beleuchtung, Gebäude usw.), Wärme (Heizung in industriellen Prozessen, Gebäuden usw.), Dampf (industrielle Prozesse) oder Kälte (industrielle Prozesse, Gebäude usw.) verbrauchen. | ||||||
| Naturnahe Fläche | „Naturnahe Flächen“ bezeichnen Bereiche, die in erster Linie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Natur dienen. Sie können sich auf dem Gelände des Standorts befinden und Elemente wie Dächer, Fassaden oder Wasserableitungssysteme umfassen, die zur Förderung der Biodiversität konzipiert wurden. Naturnahe Flächen können sich auch abseits des Standorts der Organisation befinden, sofern sie im Eigentum der Organisation stehen oder von dieser bewirtschaftet werden und in erster Linie der Förderung der Biodiversität dienen. | ||||||
| In der Nähe von (Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität) | Im Kontext von „B5 – Biodiversität“ bezieht sich „in der Nähe von“ auf ein Gebiet, das sich mit einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität (teilweise) überschneidet oder an ein solches angrenzt. | ||||||
| Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“) und Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich entweder um Einzelunternehmer handelt, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die in erster Linie Tätigkeiten im Bereich der „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“ ausüben (NACE-Code O78). | ||||||
| Entgelt | Die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die ein Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar („ergänzende oder variable Bestandteile“) als Geld- oder Sachleistung zahlt. „Entgelthöhe“ bezeichnet das Bruttojahresentgelt und das entsprechende Bruttostundenentgelt. „Median-Entgelthöhe“ bezeichnet die Entgelthöhe, von der aus die Zahl der Beschäftigten, die mehr verdienen, gleich groß ist wie die der Beschäftigten, die weniger verdienen. | ||||||
| Richtlinie | Eine Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für die Entscheidungsfindung nutzt. Die Strategie oder die Managemententscheidungen des Unternehmens in Bezug auf einen Nachhaltigkeitsaspekt werden im Rahmen einer Unternehmensrichtlinie umgesetzt. Jede Richtlinie unterliegt der Verantwortung einer oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten Anwendungsbereich und umfasst ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen). Eine Richtlinie wird mittels Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt. Beispielsweise haben Unternehmen mit geringeren Ressourcen möglicherweise nur wenige (oder gar keine) Richtlinien schriftlich niedergelegt, was aber nicht heißen muss, dass sie über keine Richtlinien verfügen. Hat das Unternehmen noch keine Richtlinie förmlich festgelegt, aber Maßnahmen durchgeführt oder Ziele festgelegt, mit denen Nachhaltigkeitsaspekte behandelt werden sollen, gibt es diese an. | ||||||
| Radioaktive Abfälle | Jede Art von radioaktivem Material in gasförmiger, flüssiger oder fester Form, für das eine Weiterverwendung nicht vorgesehen ist, wie in Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates (Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.1) definiert. | ||||||
| Meldepflichtiger Arbeitsunfall / meldepflichtige arbeitsbedingte Verletzung oder Erkrankung | Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, das zu einer körperlichen oder geistigen Schädigung und damit zu einer Verletzung oder Erkrankung führt und das während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder während der Arbeitszeit eintritt. „Meldepflichtig“ bedeutet, dass die Diagnose von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe zu stellen ist. Arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen können zu Folgendem führen: Tod, Arbeitsunfähigkeitstage, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinische Behandlung über die Erste Hilfe hinaus oder Verlust des Bewusstseins. Verletzungen, die keine über die Erste Hilfe hinausgehende medizinische Behandlung erfordern, sind in der Regel nicht meldepflichtig. | ||||||
| Recycling | Ein Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. | ||||||
| Erneuerbare Energie | Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klär- und Biogas (Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).2). | ||||||
| Versiegelte Fläche | Eine versiegelte Fläche ist eine Fläche, auf der der ursprüngliche Boden abgedeckt wurde (z. B. Straßen), wodurch dieser undurchlässig wird. Diese Undurchlässigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt haben. | ||||||
| Vertrauliche Informationen | Vertrauliche Informationen im Sinne der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds. Der Begriff „vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen und Daten, einschließlich Verschlusssachen, die aufgrund von Verpflichtungen gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht zum Schutz der Privatsphäre oder der Sicherheit einer natürlichen oder juristischen Person vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Weitergabe zu schützen sind. | ||||||
| Standort | Der Ort, an dem sich eine oder mehrere physische Anlagen befinden. Gibt es mehr als eine physische Anlage desselben oder verschiedener Eigentümer oder Betreiber und werden bestimmte Infrastrukturen und Einrichtungen gemeinsam genutzt, kann das gesamte Gebiet, in dem sich die physische Anlage befindet, einen Standort darstellen. | ||||||
| Ziele | Messbare, ergebnisorientierte und terminierte Zielsetzungen, die das KMU in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte erreichen will. Sie können vom KMU freiwillig festgelegt werden oder sich aus rechtlichen Anforderungen an das Unternehmen ergeben. | ||||||
| Zeithorizonte | Bei der Erstellung seines Nachhaltigkeitsberichts bezieht sich das Unternehmen auf folgende Zeithorizonte:
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| Schulung(en) | Initiativen, die das Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse seiner eigenen Arbeitskräfte ergreift. Dies kann verschiedene Methoden umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und Online-Schulungen. | ||||||
| Wertschöpfungskette | Das gesamte Spektrum der Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist. Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es angewiesen ist, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption über die Lieferung und den Verbrauch bis zum Ende der Lebensdauer zu gestalten. Zu den einschlägigen Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen gehören Folgende: a) diejenigen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, z. B. Personalwesen, b) diejenigen entlang seiner Liefer-, Vermarktungs- und Vertriebskanäle, z. B. Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen sowie Verkauf und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, und c) das finanzielle, geografische, geopolitische und regulatorische Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Wertschöpfungskette umfasst Akteure, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind. Ein vorgelagerter Akteur bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die bei der Entwicklung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten). Betriebe, die dem Unternehmen nachgelagert sind, erhalten Produkte oder Dienstleistungen von dem Unternehmen (z. B. Vertreiber, Kunden). | ||||||
| Lohn | Bruttolohn ohne variable Komponenten wie Überstunden und Anreizvergütung und ohne Zulagen, sofern sie nicht garantiert sind. | ||||||
| Wasserverbrauch | Die Menge an Wasser, das im Laufe des Berichtszeitraums in die Systemgrenzen des Unternehmens (oder der Anlage) eingebracht und nicht in die Wasserumwelt zurückgeführt oder an Dritte weitergeleitet wird. | ||||||
| Wasserentnahme | Die Summe des Wassers, das während des Berichtszeitraums aus allen Quellen und für alle Verwendungszwecke in die Systemgrenzen des Unternehmens eingebracht wurde. | ||||||
| Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette | Eine Person, die in der Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig ist, unabhängig vom Bestehen oder der Art einer vertraglichen Beziehung zu dem Unternehmen. Die ESRS decken alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens ab, auf die das Unternehmen wesentliche Auswirkungen hat oder haben kann. Dies schließt Auswirkungen ein, die mit den eigenen Tätigkeiten und der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbunden sind, auch durch seine Produkte oder Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen. Dazu gehören alle Arbeitskräfte, die nicht den „Arbeitskräften des Unternehmens“ zuzurechnen sind (die „Arbeitskräfte des Unternehmens“ umfassen sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen („Beschäftigte“), als auch Fremdarbeitskräfte, bei denen es sich entweder um Personen handelt, die mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen haben („Selbstständige“), oder Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind (NACE-Code O78). |
(1) Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
(2) Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).