VSME
Freiwillig anwendbarer Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 vom 3.7.2026
ABl. L 2026/1560 vom 21.9.2026
In Kraft seit 24.9.2026. Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette (Artikel 3, Anhang II) gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen.
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