Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 vom 3. Juli 2026 (ABl. L 2026/1563 vom 21.9.2026)
In Kraft ab 10.11.2026. Gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen.
Standard wählen
ESRS 1
Allgemeine Anforderungen an Struktur, Grundsätze und doppelte Wesentlichkeit.
ESRS 2
Allgemeine Angaben: Governance, Strategie, Wesentlichkeitsanalyse, Konzepte.
ESRS E1
Klimawandel: Minderung, Anpassung, Energie und Treibhausgasemissionen.
ESRS E2
Umweltverschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie besorgniserregende Stoffe.
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen: Verbrauch, Einleitungen, Entnahmen.
ESRS E4
Biodiversität und Ökosysteme: Auswirkungen, Abhängigkeiten, Maßnahmen.
ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Materialeinsatz, Abfall.
ESRS S1
Eigene Belegschaft: Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Rechte.
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften.
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer.
ESRS G1
Unternehmenspolitik: Unternehmensethik, Korruptionsbekämpfung, Lieferkette.
Anhang II
Abkürzungen und Begriffsbestimmungen aller ESRS.