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ESRS

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023

Konsolidierte Fassung, Stand 1. Januar 2025. Gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Standard wählen

ESRS 1

Allgemeine Anforderungen an Struktur, Grundsätze und doppelte Wesentlichkeit.

ESRS 2

Allgemeine Angaben: Governance, Strategie, Wesentlichkeitsanalyse, Konzepte.

ESRS E1

Klimawandel: Minderung, Anpassung, Energie und Treibhausgasemissionen.

ESRS E2

Umweltverschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie besorgniserregende Stoffe.

ESRS E3

Wasser- und Meeresressourcen: Verbrauch, Einleitungen, Entnahmen.

ESRS E4

Biodiversität und Ökosysteme: Auswirkungen, Abhängigkeiten, Maßnahmen.

ESRS E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Materialeinsatz, Abfall.

ESRS S1

Eigene Belegschaft: Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Rechte.

ESRS S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

ESRS S3

Betroffene Gemeinschaften.

ESRS S4

Verbraucher und Endnutzer.

ESRS G1

Unternehmenspolitik: Unternehmensethik, Korruptionsbekämpfung, Lieferkette.

Anhang II

Abkürzungen und Begriffsbestimmungen aller ESRS.